Gewerbe

1 Antwort

Ein Hausmeisterservice darf nur zulassungsfreie Handwerkstätigkeiten ausüben. Und ein Verputzer ist der norddeutsche Begriff des Berufs Stuckateur. Und dieser Beruf ist gemäß Nr. 9 der Anlage A zur Handwerksordnung ein zulassungspflichtiges Handwerk. Die Zulassung bekommst du nur als Meister oder Altgeselle. Ohne diese Zulassung darfst du solche Tätigkeiten weder gewerblich anbieten noch ausführen, egal wie du sie nennst.

Welche Handwerke noch zulassungspflichtig sind kannst du da sehen:

Anlage A HwO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Tolga321 
Fragesteller
 21.07.2021, 09:28

Darf mann auch keine kleine Reparatur arbeiten anbieten wie Schlitzen zu spachteln oder so das machen aber die maler auch ???

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Geochelone  21.07.2021, 18:04
@Tolga321

Bei einem Maler (der auch eine Zulassung braucht) ist das eine untergeordnete Tätigkeit eines anderen Handwerks. Der darf das.

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