1 Gewerbe für mehrere Shops?

3 Antworten

Du vertreibst ein Produkt bzw. eine Warenart. Auf welchen Wegen du die vertreibst ist völlig unerheblich. Es bleibt dein Gewerbe zum Verkauf von Ware-X. Solange alles von einer Betriebsstätte erfolgt, bedarf es nur einer Gewerbeanzeige.

Es gibt schließlich keinen Unterschied zwischen dr und deinem Gewerbe, wenn du Einzelunternehmer bist.

Bedenke aber, dass du auf all deinen Onlineshops ein vollständiges Impressum (§ 5 TMG) mit deinen Echtdaten einstellen musst.

Keine Ahnung wieso das eine Rolle spielen sollte?

Dem Gewerbeamt ist es vollkommen egal auf wie vielen Wegen du dein Produkt verkaufst. Was das Gewerbeamt interessiert ist der Gewerbezweck, wo du angibst, was du verkaufst/anbietest. Solang das, was du in all diesen verschiedenen Shops verkaufst, unter diesen Gewerbezweck fällt, ist doch alles in Ordnung. Ein Feld wie "Wo bieten Sie Ihre Produkte/Dienstleistungen an?" gibt es auf der Gewerbeanmeldung nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Nein, ein Gewerbe.