Handbemalte Kleidung verkaufen?
Guten Tag
ich habe mir ein paar Jacken gekauft und diese bemalt allerdings habe ich gemerkt das ich nicht alle trage(war nur Hobby mäßig, um es einfach mal auszuprobieren). Somit habe ich welche Jacken verkauft, das würde ich gerne weiter machen. Mir ist bewusst das ich dann ein Gewerbe anmelden muss. Meine Frage ist, für diese Art von Tätigkeit muss ich viel investieren (Materialkosten), kann man die von den Steuern absetzen und ggfs. etwas wieder bekommen?
was muss ich beim erstellen von meinen Preisen beachten ?
wie viel ist davon steuerpflichtig ?
danke im Voraus
3 Antworten
Du kannst Steuerrückzahlung bekommen wenn du Steuern im vorraus bezahlt hast.
Preise sollten für dich ausreichend Gewinn erzeugen und für Kunden attraktiv sein.
Du verkaufst Jacke für 100€, du musst 19% Umsatzsteuer drauf tun macht eine Preis für den Kunden von 119€, 19€ sind Steuern.
Du musst Einkommensteuer zahlen wenn du über den Freibetrag kommst
Du musst Gewerbesteuer zahlen wenn du über den Freibetrag kommst.
Materialkosten sind doch Betriebsausgaben. Und erst die Einnahmen abzüglich der Ausgaben ergeben den Gewinn, der - falls du deinen EkSt-Freibetrag schon bei deinem Hauptjob verbraucht hast - versteuern musst. Wie viel richtet sich nach deinen Gesamteinkünften.
Zur Preiskalkulation siehe zB https://www.buhl.de/meinbuero/preiskalkulation-2/
naja erstmal musst du beachten wie viel gewinn du machst
Beim preis solltest du hauptsächlich beachten das di den einzatz rauskriegst
Und USt brauchtst du nicht zahln außer du hest nen Umsatz über 30.000€
in Österreich sinds 30.000 umd 730 kann man zu seinen nicht selbstständien einkommen dazuverdienen wenn man die kosten schon abgezogen hat
Dann solltest du dazuschreiben für welches Land deine Antwort gilt...
Falls es dir noch nicht aufgefallen sein sollte: Dies ist ein deutsches Forum (Sitz in München).
Wenn also keine spezielle Frage nach ausländischem Recht kommt, wird sich die Frage auf deutsches Recht beziehen....
naja aber man kann angeben woher man kommt und ich find es nicht so offensichtlich das es hier nur um deutsche geht
Ab einem Umsatz von 22.000 €/jährl. muss man MwSt vom Kunden erheben und abführen. Darunter kann man die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen.