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Urlaubsberechnung Feiertage

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Urlaubsberechnung in meinem Betrieb und hoffe, jemand kennt sich arbeitsrechtlich damit aus.

Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 5-Tage-Woche, der Urlaub ist in Tagen angegeben, aber in der Praxis wird er bei uns in Stunden abgerechnet.

Das heißt: Für eine Woche Urlaub werden 40 Stunden Urlaub genommen.

Gearbeitet wird grundsätzlich von Montag bis Samstag, der freie Tag wechselt jede Woche, je nach Dienstplan.

Im Vertrag steht, dass alle Tage außer Sonn- und Feiertage als Arbeitstage gelten.

Jetzt kommt mein Problem:

Wenn ich z. B. eine Woche Urlaub nehme und in dieser Woche ein Feiertag auf Montag fällt, dann werden mir trotzdem 40 Stunden Urlaub abgezogen – zusätzlich zum Feiertag.

Das bedeutet: Ich habe effektiv nur 5 Urlaubstage genommen (Dienstag–Samstag), aber der Feiertag zählt nicht als bezahlter freier Tag, sondern es wird so behandelt, als wäre ich 6 Tage im Urlaub gewesen.

Meine Managerin sagt, das sei so geregelt, „damit es fairer für alle ist“ und es keinen Streit um Brückentage gäbe – und man werde ja auch für den Feiertag bezahlt.

Aber ehrlich gesagt wirkt das auf mich ziemlich willkürlich, gerade weil:

  • ich wöchentlich einen wechselnden freien Tag habe,
  • der Urlaubsanspruch laut Vertrag auf 5 Arbeitstage basiert,
  • und Feiertage laut Gesetz nicht vom Urlaub abgezogen werden dürfen (§ 3 II BUrlG?).
  • im Vergleich zu jemanden der in der Woche keinen Urlaub hatte, wäre ich benachteiligt, weil ich für den Feiertag einen Urlaubstag nehmen musste, der andere ohne Urlaub aber einen zusätzlichen freien Tag hat

Meine Fragen:

  1. Darf der Arbeitgeber bei einer 5-Tage-Woche + Feiertag trotzdem 40 Stunden Urlaub abziehen, auch wenn man de facto nur 5 Tage freigestellt ist?
  2. Muss man für gesetzliche Feiertage Urlaub nehmen, obwohl sie laut Vertrag nicht zu den Arbeitstagen zählen?
  3. Kann der Arbeitgeber willkürlich festlegen, wann genau meine Urlaubstage liegen, obwohl ich in der Woche gar keine 6 Tage Urlaub genommen habe?

Bin für jede Einschätzung oder Hinweise auf Urteile/Gesetze sehr dankbar – es fühlt sich so an, als würde ich Urlaub „verlieren“, den ich eigentlich gar nicht genommen habe.

Danke euch im Voraus!

Gehalt, Arbeitsrecht, Arbeitnehmer, Urlaubsanspruch

Überstunden im Minijob? Rechtens oder nicht?

Hallo,

ich arbeite aktuell als Minijobberin in der Küche eines Altenheims. Laut meinem Vertrag sind 34 Stunden pro Monat vereinbart. Jetzt soll ich im Juni aber 60 Stunden arbeiten, obwohl das nie abgesprochen wurde – bezahlt werden sollen trotzdem nur die vertraglich vereinbarten 34 Stunden.

Ich habe keinen Dienstplan unterschrieben und mich auch nicht freiwillig für zusätzliche Stunden gemeldet. Es wird außerdem behauptet, ich hätte im Mai -9 Stunden, obwohl ich tatsächlich 36 Stunden gearbeitet habe. Das erscheint mir sehr ungerecht.

Ich bin erst 17 Jahre alt und werde teilweise allein auf einer Station eingesetzt, muss für 30 Bewohner Frühstück und Mittagessen zubereiten, spülen und alles reinigen – und das in der Frühschicht komplett ohne Pause. Ich arbeite täglich etwa 6 Stunden und 45 Minuten durchgehend im Stehen, ohne mich einmal setzen zu können. Wenn ich versuche, eine Pause zu machen, komme ich mit meinen Aufgaben nicht mehr hinterher und habe dann 15–20 Minuten später Feierabend.

Trotzdem bekomme ich keine Überstunden bezahlt. Ich habe bereits zum Ende Juli gekündigt, aber ich weiß nicht, wie ich den Juni noch durchhalten soll. Ich habe außerdem gehört, dass Minijobber eigentlich gar keine „Minusstunden“ haben können – stimmt das?

Ich bin sehr überfordert und habe das Gefühl, ausgenutzt zu werden.

Kann mir jemand sagen, was ich tun kann und wie ich mich dagegen wehren kann?

Danke im Voraus!

Gehalt, Arbeitnehmer, Mini

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