RettSan Ausbildung vor eigentlicher Bewerbung?
Hi, ich habe mich gerade etwas mit den Bewerbungsvorrausetzungen für meinen Kreisverband beim DRK auseinandergesetzt da ich später gerne als Rettungssanitäter dort anfangen möchte.
Nur steht bei "Ihr Profil" folgendes:
- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Rettungssanitäter*in (m/w/d)
Bedeutet das, das ich die RettSan Ausbildung Privat bei der DRK Bildungsakademie anfangen muss (wenn das überhaupt geht) und mich dann bewerben kann oder wie genau läuft das ab? Weiß da jemand mehr?
2 Antworten
Das ist eine Stelle für "fertige" Rettungssanitäter.
Sofern ich deinen Text richtig interpretiere, möchtest Du da die Ausbildung zum RettSan machen. Sofern Du die Ausbildung nicht selber zahlen möchtest, musst Du nach sowas suchen:
Ggf. nennen das manche auch "Quereinsteiger" o. Ä.

Die Qualifizierung als Rettungssanitäter, stellt oftmals den beruflichen Einstieg in den Rettungsdienst dar. Grundsätzlich, ist der Rettungssanitäter keine anerkannte Berufsausbildung im rechtlichen Sinne sondern vielmehr eine Qualifikation bzw. berufliche Weiterbildung, die nach dem jeweiligen Landesrecht, den Rettungsdienstgesetzen (RDG) der Bundesländer zur Wahrnehmung von bestimmten Tätigkeiten im Rettungsdienst berechtigt. Dies ist in allen Bundesländern der Einsatz als zweite Person, d.h. als Assistenzperson des medizinisch verantwortlichen Notfallsanitäters und zugleich auch als Fahrer auf Rettungswagen (RTW) und die eigenverantwortliche Betreuung von Patientinnen und Patienten, die keine (akuten) Notfallpatienten sind aber aufgrund ihres Zustandes dennoch einer Betreuung und/ oder der Ausstattung des Fahrzeuges bedürfen im qualifizierten Krankentransport auf Krankentransportwagen (KTW). Grundsätzlich, umfasst die Ausbildung zum Rettungssanitäter bundesweit insgesamt mindestens 520 Stunden und kann somit in Vollzeitform absolviert bereits in ungefähr dreieinhalb Monaten erworben werden. Die Aufteilung der Stunden auf die einzelnen Module-/ Ausbildungsabschnitte, kann sich allerdings je nach Bundesland unterscheiden, weil es verschiedene Grundlagen für die Qualifizierung gibt, die oftmals in Landesrecht umgesetzt werden. In der Regel, muss die Ausbildung als Selbstzahler absolviert werden, d.h. diese ist unvergütet und man bezahlt im Gegenteil sogar für die schulischen Ausbildungsabschnitte an einer Rettungsdienstschule. Die andere Variante, wäre die Qualifikation im Rahmen eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ) im Rettungsdienst zu erwerben. Hier ist diese kostenlos, dafür muss man dann allerdings im Anschluss daran für mehrere Monate bzw. für ein Jahr lang wie eine Vollzeitkraft tätig sein, erhält hierfür allerdings nur eine Art "Taschengeld" anstelle von einer richtigen Vergütung. Als dritte Version, wird eher selten angeboten, dass ein Träger die Qualifizierung bezahlt wenn man sich im Gegenzug dazu verpflichtet, danach für einen bestimmten Zeitraum für diesen tätig zu sein. Bei einem vorzeitigen Wechsel des Arbeitgebers vor Ablauf dieses Zeitraumes, würde man dann eine Vertragsstrafe zahlen. Noch erwähnt sei auch, dass eine Tätigkeit in der Notfallrettung neben der Qualifikation auch noch eine Fahrerlaubnis der Klasse C1 erfordert, die im Regelfall ebenso auf eigene Kosten erworben werden muss.
Mfg