Urlaubsberechnung Feiertage

3 Antworten

Siehe ...Antitroll1234 vor 6 Minuten

.

Die Bezahlung orientiert sich an

Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts

...

.https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html

.

Das gilt sowohl für Urlaubs-/Krankheits-/ als auch für Feiertage

,

Urlaub wird in Tagen abgegolten nicht in Stunden.

Bei einer 6 Tagewoche werden 5 Tage Urlaub berechnet wenn die Woche einen Feiertag hat.

Egal ob mit Stunden oder Tagen - wenn man Urlaubsanspruch auf Basis einer 5-Tage-Woche hat, kann bei der Inanspruchnahme des Urlaubs nicht plötzlich von einer 6-Tage-Woche ausgegangen werden. Also entweder Urlaubsanspruch in Höhe von 48 Stunden pro Urlaubswoche oder eben in einer Woche mit Feiertag nur 32 "Urlaubsstunden" abziehen.

Das Modell, was deine Chefin da als "fair" zu verkaufen versucht, ist genau das, was immer wieder versucht wird, wenn man bei weniger Arbeitstagen pro Woche als im Betrieb üblich nicht die exakten Arbeitstage definiert. Weshalb ich jedem, der in so einem Modell tätig ist, dringend dazu raten würde, die Arbeitstage schriftlich mit dem Arbeitgeber zu definieren und Flexibilität dabei durch Plus- und Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto zu gewährleisten. Sprich, Arbeit an einem freien Tag sind dann 100% Plusstunden, die man dann am alternativen freien Tag direkt wieder zu 100% "abfeiert". So wird das nämlich auch einigermaßen fair mit den Feiertagen für beide Seiten, weil die mal auf den freien Tag fallen und mal auf einen Arbeitstag, also geteiltes "Risiko".