Urlaubsberechnung Feiertage
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Urlaubsberechnung in meinem Betrieb und hoffe, jemand kennt sich arbeitsrechtlich damit aus.
Laut Arbeitsvertrag habe ich eine 5-Tage-Woche, der Urlaub ist in Tagen angegeben, aber in der Praxis wird er bei uns in Stunden abgerechnet.
Das heißt: Für eine Woche Urlaub werden 40 Stunden Urlaub genommen.
Gearbeitet wird grundsätzlich von Montag bis Samstag, der freie Tag wechselt jede Woche, je nach Dienstplan.
Im Vertrag steht, dass alle Tage außer Sonn- und Feiertage als Arbeitstage gelten.
Jetzt kommt mein Problem:
Wenn ich z. B. eine Woche Urlaub nehme und in dieser Woche ein Feiertag auf Montag fällt, dann werden mir trotzdem 40 Stunden Urlaub abgezogen – zusätzlich zum Feiertag.
Das bedeutet: Ich habe effektiv nur 5 Urlaubstage genommen (Dienstag–Samstag), aber der Feiertag zählt nicht als bezahlter freier Tag, sondern es wird so behandelt, als wäre ich 6 Tage im Urlaub gewesen.
Meine Managerin sagt, das sei so geregelt, „damit es fairer für alle ist“ und es keinen Streit um Brückentage gäbe – und man werde ja auch für den Feiertag bezahlt.
Aber ehrlich gesagt wirkt das auf mich ziemlich willkürlich, gerade weil:
- ich wöchentlich einen wechselnden freien Tag habe,
- der Urlaubsanspruch laut Vertrag auf 5 Arbeitstage basiert,
- und Feiertage laut Gesetz nicht vom Urlaub abgezogen werden dürfen (§ 3 II BUrlG?).
- im Vergleich zu jemanden der in der Woche keinen Urlaub hatte, wäre ich benachteiligt, weil ich für den Feiertag einen Urlaubstag nehmen musste, der andere ohne Urlaub aber einen zusätzlichen freien Tag hat
Meine Fragen:
- Darf der Arbeitgeber bei einer 5-Tage-Woche + Feiertag trotzdem 40 Stunden Urlaub abziehen, auch wenn man de facto nur 5 Tage freigestellt ist?
- Muss man für gesetzliche Feiertage Urlaub nehmen, obwohl sie laut Vertrag nicht zu den Arbeitstagen zählen?
- Kann der Arbeitgeber willkürlich festlegen, wann genau meine Urlaubstage liegen, obwohl ich in der Woche gar keine 6 Tage Urlaub genommen habe?
Bin für jede Einschätzung oder Hinweise auf Urteile/Gesetze sehr dankbar – es fühlt sich so an, als würde ich Urlaub „verlieren“, den ich eigentlich gar nicht genommen habe.
Danke euch im Voraus!
3 Antworten
Siehe ...Antitroll1234 vor 6 Minuten
.
Die Bezahlung orientiert sich an
Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz)
§ 4 Höhe des fortzuzahlenden Arbeitsentgelts
...
.https://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/__4.html
.
Das gilt sowohl für Urlaubs-/Krankheits-/ als auch für Feiertage
,
Urlaub wird in Tagen abgegolten nicht in Stunden.
Bei einer 6 Tagewoche werden 5 Tage Urlaub berechnet wenn die Woche einen Feiertag hat.
Egal ob mit Stunden oder Tagen - wenn man Urlaubsanspruch auf Basis einer 5-Tage-Woche hat, kann bei der Inanspruchnahme des Urlaubs nicht plötzlich von einer 6-Tage-Woche ausgegangen werden. Also entweder Urlaubsanspruch in Höhe von 48 Stunden pro Urlaubswoche oder eben in einer Woche mit Feiertag nur 32 "Urlaubsstunden" abziehen.
Das Modell, was deine Chefin da als "fair" zu verkaufen versucht, ist genau das, was immer wieder versucht wird, wenn man bei weniger Arbeitstagen pro Woche als im Betrieb üblich nicht die exakten Arbeitstage definiert. Weshalb ich jedem, der in so einem Modell tätig ist, dringend dazu raten würde, die Arbeitstage schriftlich mit dem Arbeitgeber zu definieren und Flexibilität dabei durch Plus- und Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto zu gewährleisten. Sprich, Arbeit an einem freien Tag sind dann 100% Plusstunden, die man dann am alternativen freien Tag direkt wieder zu 100% "abfeiert". So wird das nämlich auch einigermaßen fair mit den Feiertagen für beide Seiten, weil die mal auf den freien Tag fallen und mal auf einen Arbeitstag, also geteiltes "Risiko".