Urlaubstage falsch?

2 Antworten

Ja, das ist in den ersten 6 Monaten erst einmal so richtig. Erst ab dem 7. Monat entsteht der volle Jahresurlaubsanspruch. Vorher entsteht nur ein Teilanspruh von 1/12 des Jahresanspruchs fuer jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhaeltnisses.

Wenn du also am 2. Januar dort angefangen hast, endet der erste Monat mit Ablauf des 1. Februar. Der erste Teilanspruch auf 1/12 besteht also ab dem 2. Februar. Am 2. Maerz kommt dann das 2. Zwoelftel dazu, am 2. April das 3. u.s.w. bis am 2. Juli dann erstmals ein Anspruh auf den vollen Jahresurlaub entsteht. Ab dann ist es also egal, ob du am 1. oder am 2. Januar dort angefangen hast.

Dies alles bezieht sich aber erst einmal nur auf den gesetzlichen Mindestanspruch auf 4 Wochen/Jahr (entspr. bei einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstagen). Hinsichtlich eines eventuellen den gesetzlichen Mindestanspruch uebersteigenden vertraglichen Urlaubsteils kann etwas anderes wirksam vereinbart werden (ohne dass dabei aber der gesetzliche Mindestanspruch geschmaelert werden darf). Wurde dazu jedoch nichts vereinbart, gilt das oben Geschriebene auch fuer einen vertraglichen Urlaubsteil.

Kurzform: Da dein Arbeitsverhaeltnis schon mit Ablauf des 1. Maerz 2 volle Monate bestanden hat, hast du einen Teilanspruch auf 2/12 des Jahresanspruchs.

Hidi1996 
Fragesteller
 05.03.2024, 12:33

Also hätte ich trotzdem Anspruch oder wie ? 😂 man hat doch pro Monat 2 Tage Mindestanspruch.

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DerCaveman  05.03.2024, 14:11
@Hidi1996

Du hast mindestens einen Anspruch auf 2/12 des gesetzlichen Jahresanspruchs von 24 Werktagen (entspricht bei einer 5 Tage Woche 20 Arbeitstagen). Ob du aber auch einen vollen Anspruch auf 2/12 des vertraglichen Jahresanspruchs von 30 Tagen hast, kommt auf den Vertrag an.

Was steht denn da alles zum Urlaubsanspruch und vor allem auch zum Urlaubsanspruch im Austrittsjahr? Kopiere doch mal alles hier rein, was zum Urlaub im Vertrag steht. Aber bitte wirklich alles. Dann sehen wir weiter.

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Der 01.01 ist doch außerdem ein Feiertag.

Ja, ist er. Das hat allerdings Null Einfluss auf die Berechnung der Urlaubstage.

Das heißt dadurch habe ich für den Januar kein Anspruch auf Urlaub.

Blödsinn. Der Januar ist ein Monat wie jeder andere Monat auch. Und für diesen Monat steht dir auch Urlaub zu. 1/12 des Jahresurlaubes.

DerCaveman  05.03.2024, 00:28
Das hat allerdings Null Einfluss auf die Berechnung der Urlaubstage.

Natuerlich hat das einen Einfluss auf die Berechnung der Urlaubstage, zumindest in den ersten 6 Monaten. Dann entsteht der erste Teilanspruch naemlich nicht bereits am 31. Januar, sondern erst am 1. Februar u.s.w. bis am 1. Juli erstmals der volle Jahresanspruch entsteht (also nicht bereits am 30. Juni).

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Hidi1996 
Fragesteller
 05.03.2024, 12:49

Es geht darum dass ich 30 für ein Jahr gehabt hätte, aber dadurch dass ich erst am 2 Januar angefangen habe wurden mir 2 abgezogen und mir wurde gesagt dass es daran liegt dass ich erst am 2. statt dem 1. angefangen habe und der Januar nicht als ganzer Monat zählt. Aber wegen 1 Tag 2 Urlaubstage abgezogen zu bekommen ist doch zu viel oder ?

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