Zählt der Feiertag als Urlaubstag?

2 Antworten

Kann mir jemand einen Auszug aus einem Gesetzbuch empfehlen in dem steht dass als freier Tag in einer Feiertagswoche nicht der Feiertag gilt und ich Anspruch auf einen weiteren freien Tag in dieser Woche habe?

Ganz einfach: Nein - eine solche gesetzliche Regelung gibt es nicht!

Es gibt nur die Bestimmung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 2 "Entgeltzahlung an Feiertagen" Abs. 1:

Für Arbeitszeit, die infolge eines gesetzlichen Feiertages ausfällt, hat der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer das Arbeitsentgelt zu zahlen, das er ohne den Arbeitsausfall erhalten hätte.

Das heißt konkret:

Wenn einer Deiner Arbeitstage wegen eines Feiertags ausfällt, bist Du so zu bezahlen, als hättest Du gearbeitet.

Das bedeutet umgekehrt: Fällt der Feiertag aber auf einen Tag, an dem Du nach Dienstplan sowieso frei hast, dann hast Du eben Pech gehabt. Das begründet also keinen Anspruch auf einen anderen freien Tag als "Ersatz"!

Du hast, wie Du schreibst, Deinen freien Tag unregelmäßig. Dem Arbeitgeber ist es zunächst einmal nicht verwehrt, Deinen freien Tag so zu legen, dass er auf einen Feiertag fällt. Allerdings darf das nicht systematisch so geschehen, dass der Arbeitgeber dadurch seine Verpflichtung zur Entgeltzahlung an Feiertagen regelmäßig quasi umgeht.

Was steht denn in deinem Arbeitsvertrag? Im Grunde ändert sich für dich gar nichts, außer dass du heute frei hast, falls du hättest arbeiten sollen.