Auf Kleinanzeigen iPhone 13 mit Codesperre gekauft?

Hallo, liebe Community!

Auf Kleinanzeigen habe ich vor wenigen Tagen ein iPhone 13 in makellosem Zustand erworben. Der Verkäufer bestand darauf, dass ich per PayPal und dann mit der Option "Freunde & Familie" bezahle, da er mir dann eine kleine "Überraschung" ins Paket legen würde. Da der Nutzer bereits seit 2018 dabei ist und überwiegend positive Bewertungen erhielt und es sowieso ein ziemlich guter Preis war, sagte ich nicht nein und folgte seiner Anweisung. Das Paket kam also am vergangenen Freitag an, als "Überraschung" bekam ich zwar eine gebrauchte Schutzhülle, aber die eigentliche Überraschung sollte sein, dass der Verkäufer sein Handy nicht entsperrt hat (der 6-stellige Code wird gefordert) und als Absender steht am DHL-Paket mein Nachname mit dem Vornamen "Max", die angegebene Straße gibt es auch gar nicht. Ich unternahm den Versuch, das Handy am PC mit iTunes zu verbinden, jedoch ist es per iCloud bzw. "Wo ist?" gesperrt, und dafür habe ich natürlich nicht die Zugangsdaten des Vorbesitzers. "Hey Siri" klappt leider nicht, kann also auch nicht den Namen des Vorbesitzers herausfinden. Auf etwaige Nachrichten meinerseits reagiert der Verkäufer auch nicht, obwohl er zwischendurch neue Inserate hochlud.

Ich befürchte, mächtig über den Tisch gezogen worden zu sein, indem man mir ein gestohlenes Telefon angedreht hat. Was habt ihr denn noch für Vorschläge, sodass ich das iPhone zum Laufen bekomme oder wenigstens mein Geld zurückkriege? Sollte ein Geschenk für meine Tochter sein, die bald Geburtstag hat...

VLG

Adrian

Apple, iPhone, Versand, Betrug, Post, Kleinanzeigen, Bestellung, Käuferschutz, PayPal, Scam
Kleinanzeigen Käufer will Kaufpreis zurück?

Hallo,

Die Ausführungen sind etwas länger, es soll aber kein Detail untergehen. 

Wir hatten auf Kleinanzeigen ein gebrauchten Flachbildschirm-Fernseher angeboten für 50€, ohne Versandmöglichkeit, nur Abholung vor Ort.

Es meldete sich ein Interessent, der nach den genauen Maßen der Gesamthöhe und Breite fragte. Da dies für ihn passte, bat er nun wegen der langen Anfahrtstrecke um 10 € Preisnachlass. Diesen sagten wir zu. Er fragte nach unserer Nummer und Adresse, die wir im Anzeige-Chat mitteilten, die Nummer hat er angeblich nicht bekommen. (Sie wird aber angezeigt.) Er teilte seine Nummer mit.

Telefonisch sprachen wir den Termin ab, der Käufer, ein älterer Herr, kam pünktlich, wir zeigten, dass das TV-Gerät angeht, aber kein Bild zeigen kann, weil er nicht mehr an der Satellitenschüssel angeschlossen ist. Er erklärte, dass er einen Kabelanschluss hat. Der Käufer wollte 45 € geben, was wir ablehnten, abgemacht waren schließlich 40 € gewesen.      Er bat uns darum, ihm beim Tragen zu helfen, mein Mann trug das Gerät und lud es in das Auto.

Abends rief der Käufer an, dass er den Fernseher nicht zum Laufen bekommt. Wir downloadeten die Anleitung (die Gebrauchsanweisung hatte er bekommen) erklärten Möglichkeiten, weiterzukommen.

 Tage später kam von ihm eine Anfrage auf Kleinanzeigen: „nur um zu testen, ob dieser Weg funktioniert“. (O-Ton.)

Nach ca. einer Woche kam ein Brief vom Käufer, er bekommt das Gerät nicht zum Laufen, auch ein Hausmeister "der Ahnung hat" hätte es vergeblich versucht. Außerdem ist der Fernseher zu schwer für das vorgesehene Regal. Das Gerät sei ein Fall für den Wertstoffhof. Er will sein Geld zurück und ärgert sich über die Spritkosten. 

Die weitere Konversation erfolgte per E-Mail.  

Da er das Gerät direkt bei uns abgeholt und bezahlt hat, würde unsere Formulierung aus der Kleinanzeigen-Anzeige

Da es sich um einen Privatverkauf handelt, sind Garantie, Rückerstattung, Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

nicht gelten, meinte der Käufer. 

Wir gaben weitere Anregungen, was er noch versuchen könne, um den Fernseher zum Laufen zu bringen. Bei uns hat der ja reibungslos funktioniert.               Antwort: Das Gerät ist auf dem Wertstoffhof, einen Fachmann damit zu betrauen wäre zu teuer gewesen. Der Käufer will seine 40 € zurück.

Wir waren perplex über diese überstürzte Aktion. Und fragten nach einem Beleg für die Ablieferung. Den gibt es nicht. Wir sollen den Kaufpreis überweisen.

Wir äußerten den Gedanken, dass der Fernseher ja in Wirklich womöglich seine Arbeit tut. Es kam eine verärgerte Reaktion. Der Fernseher sei auf dem Wertstoffhof, basta. Er will das Geld.

Sind wir verpflichtet, dem Käufer den Kaufpreis von 40 € zu erstatten? Wir hatten gar nicht die Möglichkeit das Gerät abzuholen, oder wären wir überhaupt dazu verpflichtet gewesen?

Kleinanzeigen, Käuferschutz, Rückerstattung

Meistgelesene Fragen zum Thema Kleinanzeigen