Kleinanzeigen Käufer will Kaufpreis zurück?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Käufen von privat ist das so eine Sache.
Zwar gilt "gekauft wie gesehen", aber es darf natürlich kein Betrugsversuch sein, wo ein optisch einwandfreies Gerät wissentlich defekt verkauft wird.

War in Eurem Fall ja scheinbar anders: das Gerät funktionierte bei Euch - warum nicht beim Käufer... weiß keiner.

Da wäre es schon mal strittig, wer nun woran die Schuld trägt. Das Gerät konnte bei Kauf nicht getestet werden, somit lag natürlich das Risiko in der Luft...

Entscheidend für den Ausgang dieser Geschichte ist allerdings, dass der Käufer auf einen Rücktritt besteht, welcher seinerseits aber nicht erfüllt werden kann, weil die Ware nicht mehr existiert.

"Geld zurück" bedeutet in den meisten Fällen eben auch "Ware zurück". DANN wäre eine Wandlung möglich. Hat er den strittigen Gegenstand bereits entsorgt, kann er den Vertrag in umgekehrter Reihenfolge nicht erfüllen und hat Pech gehabt...

Ein Recht auf Erstattung des Kaufbetrages hat er in diesem Fall nicht.

Barzahlung bei Abholung.

Dabei prüft der Käufer den Artikel vor der Bezahlung und ist ab dann in der Beweispflicht, dass der Artikel schon vor der Übergabe an ihn defekt war.

Da es sich um einen Privatverkauf handelt, sind Garantie, Rückerstattung, Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen.

Das ist natürlich Blödsinn, weil Du nicht die "Garantie" ausschließen musst, sondern die Sachmängelhafung/ Gewährleistung.

Das spielt aber insofern keine Rolle, weil der Käufer auch bei einem unwirksamen Sachmängelhaftungs-Ausschluss in der Beweispflicht ist, da es bei einem Privatverkauf keine Beweislastumkehr gibt.

Du kannst Dich also zurücklehnen, weil Du hier so gut wie nichts zu befüchten hast, außer den inzwischen üblichen "Anwaltsdrohungen".

Jotgr 
Fragesteller
 01.02.2024, 11:41

Nein, der Fernseher ist (war) mit einem digitalen Kabelempfänger (DVB-C) ausgestattet.

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Rasentraktor007  01.02.2024, 12:17
@Jotgr

Irrelevant und ändert nichts an meiner Antwort, der Drops ist gelutscht.

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Jotgr 
Fragesteller
 01.02.2024, 12:50
@Rasentraktor007

Achje, das war unter der falschen Antwort gelandet. Verzeihung, mein Fehler.

Trotzdem Danke :-)

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Kann er vergessen, da er die Möglichkeit hatte, sich das Gerät vor Ort anzusehen. Er hätte durchaus auch den Verkauf absagen können, wenn er der Meinung gewesen wäre, dass der Test nicht ausreichend war.

Da er das Gerät schon entsorgt hat, sehe ich auch keine Möglichkeit mehr für eine Rücknahme.

Alles weitere soll er gerne mit seinem Anwalt klären.

Naja

kann es sein, dass der TV schon etwas älter ist und noch einen analogen Kabeltuner hat? (Analoges Kabelfernsehen ist schon lange abgeschaltet!)

Das hätte der Verkäufer ewähnen und der Käufer wissen müssen ;-)

Aber wie dem auch sei: Das Gerät wurde nach Besichtigung bezahlt und übergeben.

Ob das Teil in sein Regal passt oder nicht ist dein Problem.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Über 12 Jahre erfolgreicher eBay Verkaufsagent
Jotgr 
Fragesteller
 01.02.2024, 12:40

Nein, der Fernseher ist (war) mit einem digitalen Kabelempfänger (DVB-C) ausgestattet.

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Sind wir verpflichtet, dem Käufer den Kaufpreis von 40 € zu erstatten?

Nö, nicht wenn der Käufer das Gerät schon eigenwillig entsorgt.

Über eine Rückabwicklung des Vertrages kann man nur nachdenken, wenn du auch das Gerät zurückerhältst.