Bogenbelag geht in den Besitz des Vermieters über. Keine Klausel vorhanden. Hat er recht?

Hallo!

Ich habe zum 16.10.2015 eine neue Wohnung bezogen. Da ich gern einen Teppichboden haben wollte, war ich damit einverstanden, den alten (sehr abgenutzten) PVC-Bodenbelag so zu übernehmen. (Andernfalls wäre ein neuer PVC-Belag ohne Mehrkosten für mich verlegt worden, was allerdings den Mietbeginn um 2 Monate verschoben hätte) Kommt ja dann eh Teppich drauf, dachte ich mir.

Neuen PVC brauche ich nicht. Dafür soll ich für den ersten Monat die Kaltmiete erstattet bekommen. Hierzu wurde folgende Vereinbarung im MV festgehalten:

"Der Mieter erhält für die Verlegung von Bodenbelag einen einmaligen Zuschuss in Form einer nettokaltmietfreien Zeit für den Zeitraum vom 16.10.2015 bis 15.11.2015. Somit sind in diesem Zeitraum nur die Betriebs- und Heizkosten-vorauszahlungen fällig. Alle Ansprüche gegenüber dem Vermieter bzgl. Instandsetzung/Schönheitsreparaturen sind damit abgegolten."

Nun fängt der Vermieter damit an, den verlegten Teppich sehen zu wollen und mir Zusatzvereinbarungen vorzulegen, in denen geregelt ist, dass der Teppich in das Eigentum des Vermieters übergeht (unentgeltlich). Solange ich die Vereinbarung nicht unterschreibe, erhalte ich keinen Zuschuss. Auch im Vorfeld war mündlich von dieser Praxis keine Rede.

Nun meine Frage an euch: Wie interpretiert ihr die Vereinbarung im Mietvertrag? Ich lese dort keine Begründung einer Begehung und einer Eigentumsübertragung.

Vielen Dank für eure Einschätzung!

Mietrecht, Bodenbelag

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