Asbest Renovierungsarbeiten?

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Sieht nach nem vergammelten Teppichboden aus.

Asbest ist ganz anders. Grau und die Fasern zerbröseln gleich. Das von dir dieht sehr "fest-faserig" aus. Nicht als ob das bröseln würde.

Es gibt einen Risiko-Rechner mit welchem man die Exposition berechnen kann.

Die Berufsgenossenschaft haftet erst, wenn man einer täglichen Expositionszeit in Vollzeit und von mehr als 25 Jahren ausgesetzt war, und dass bei einem druchschnittlichen Faser-Vorkommen von mehr als 100.000 Fasern pro Kubikmeter der Raumluft. 100.000 Fasern pro Kubikmeter - da staubt es schon ordentlich.

https://asbest-beratung.de/risiko-rechner

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Also wenn man einmal einen Teppich vom Boden gerissen hat, hat man noch lange keinen Anspruch auf übernahme der Krankenhaus- und Behandlungskosten selbst wenn man nachweislich Lungenkrebs bekommt.

Wichtig zu wissen ist, dass Asbest allgegenwärtig ist, und jeder überall täglich Fasern inhaltiert. Davor gibt es keinen Schutz. Asbest kommt sogar in der täglichen Pollenvorhersage vor, wenn Wüstenstaub zu uns weht, was praktisch wöchentlich passiert.

https://www.meteoblue.com/de/wetter/outdoorsports/airquality/asbest_russland_1511330

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Es ist durchaus möglich, dass die Teppich-Faser, oder der Teppichkleber Asbestfasern beinhalten. Also wenn man alle Häuser z.B. in Hamburg - in welchen noch ausgiebig Asbest verbaut ist - abreissen müßte - dann könnte man den Wohnraum in Hamburg sofort ungefähr halbieren.

Deshalb juckt es selbst Mieter keinen Pfifferling - wenn ein bischen Asbest verbaut ist. und fachgerecht versiegelt wurde.

Lieber ein bischen Asbest tolerieren, als aus der Wohnung fliegen und auf der Straße landen.

Solange die Teppich-Faser und der Belag unbeschädigt geblieben wären, hätte man dieselben nach aktueller Rechtslage mit einem neuen Estrich einfach übergießen dürfen.

Sobald man aber irgend eine Beschädigung an verbautem asbesthaltigen Baumaterial verursacht ist man verpflichtet das Material - kostenintensiv - ausbauen zu lassen.

So ist das wenn sich Juristen um die Gesundheit der Allgemeinheit sorgen. Ich frage mich wieviele aufgrund dieses BGH-Urteils nun Lungenkrebs bekommen.

Würde man das Baumaterial fachgerecht im Bauzustand versiegeln, so würde eine Freisetzung erst beim Hausabriss - und dann auch nur marginale Belastungen verursachen.

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Mit dem BGH-Urteil sind nun Handwerker gezwungen - Staub zu erzeugen, welcher dann freigesetzt wird, auch für andere; deppert - depperter - Juristen am Bau.

Gesundheitsgefährdend ist das Einatmen der Asbestfasern.

Asbest ist Sondermüll und muss als solcher entsorgt werden.

Das ist kein Asbest.