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2x geblitzt, wird meine Probezeit verlängert?

Hallöchen zusammen,

folgendes Problem: Ich bin am Wochenende an einem mobilen Blitzer vorbei gefahren, ich habe nichts aufleuchten sehen (der Blitzer leuchtet rot), aber den Blitzer habe ich auch nicht gesehen, also bin ich wohl ziemlich blind dran vorbei gefahren. Auf der Rückfahrt als es dann dunkel war habe ich ihn erkennen können. Er steht in einer 30er Zone, ich bin ca. mit 40km/h auf ihn zugekommen, habe ihn gesehen, stark runtergebremst, aber es hat trotzdem geblitzt. Ich weiß also nicht wie schnell ich genau war, vermutlich dann zwischen 31 und 40km/h.

Meine Frage jetzt: wenn das schlimmste eintrifft und ich wirklich auf der Hinfahrt geblitzt wurde (nicht mehr als 21km/h) und es auf der Rückfahrt auch zählt, ich also 2x unter 21km/h zu schnell geblitzt wurde, muss ich dann mit einem Aufbauseminar und Probezeitverlängerung rechnen?

Ich kann im Internet nicht sonderlich viel dazu finden, so wie ich es bisher gelesen habe zählt ein Blitzfoto unter 21km/h nicht zu einem B Verstoß, und daher gibt es für mich keine größeren Konsequenzen. Aber ich weiß nicht ob ich das jetzt richtig verstanden habe.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen :) - Danke schonmal.

Auto, Verkehr, Polizei, Geschwindigkeit, Verkehrsrecht, Führerschein, Bußgeld, Blitzer, Fahrerlaubnis, Fahrschule, Probezeit, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Verkehrsregeln, Geschwindigkeitsüberschreitung

Arzt meldet sich nicht - Wie würdet ihr euch verhalten?

Hallo ! 

@ Zusammengefasst:

Mein Arzt bot mir nach einem Fehler seiner Arzthelferin an, private-vertrauliche E-Mails als Patient ihm auf seine private E-Mail-Adresse senden zu können.

Bei meinem letzten Praxisbesuch vor einer Woche verblieben wir so, dass ich ihm eine E-Mail zu seinem privaten Account sende. Dies tat ich nun vor 2 Tagen am Montagmorgen:

○ Ich berichtete ihm u. a. in der E-Mail von meinem Krankheitsverlauf über das Wochenende nachdem ich ein (einmaliges/eintägiges) Antibiotikum eingenommen hatte, zudem wie der aktuelle Stand am Montagmorgen war, unterschwellig die (internistische) Krankheit wie gewohnt da wäre und zusätzlich noch leichte bis mittelstarke Schmerzen hätte.

○ Ich fragte nach, was aus dem Laborbefund geworden wäre, und ob ein Wechsel der Antibiose anstehen würde.

○ Da montags in der Praxis immer viel los sei, wäre eine Rückmeldung am Dienstag auch klasse.

Bis gestern meldete er sich nicht.

@ Allgemeine Info für euch: 

Unterschwellig ist die Erkrankung seit Anfang des Monats immer vorhanden. Wellenförmig schlägt die Erkrankung immer aus(, sodass ich letzte Woche meinen Arzt davon berichtete).

Seit fast 2 Tagen wurden die Symptome und die Schmerzen schlimmer. Auch wenn dies dann immer wieder abflacht, und ich Schmerzen gut aushalten kann, ist es kein Zustand (auf Dauer) für mich.

@ Meine Überlegungen bereits:

→ Die Praxis ist telefonisch zzt. wg. Personalmangel nicht zu erreichen.

→ Noch eine E-Mail schreiben, finde ich zu aufdringlich.

→ Wäre er kurzfristig erkrankt, hätte die Praxis die Patienten informiert.

→ Ich hoffe, er meldet sich noch zeitnah. Jedoch: heute bis diesen Freitag arbeitet er jeweils einen 1/2 Tag. Und ich glaube, er geht auch irgendwann in der nächsten Woche in Urlaub.

@ Ich wägte bereits ab und bin unschlüssig :

• Noch einen oder zwei Tage abwarten, ob er sich noch meldet ?

• Und wenn er sich dann sich nicht meldet, was dann ?

• Wenn ich am Donnerstag meine AU-Folgebescheinigung an der Praxis-Infotheke abhole, ist eher fraglich, ob ich zu ihm "rein" könnte. Chance minimal.

• Aber wenn ich ihn dann doch sprechen könnte, wüsste ich nicht was ich sagen sollte ?, bzw. wie ich das Gespräch deswegen starten könnte ?, da bereits im Vorfeld einer seiner Arzthelferinnen einen groben Fehler machte.

• Ein Freund warf gestern die Frage im Raum, ob der Arzt von berufswegen nicht verpflichtet wäre sich zu melden ?

@ Mittlerweile bin ich ein wenig ratlos:

► Jetzt weiß ich nicht wie ich mich verhalten soll ?

Wie kann ich das Ganze am besten angehen ?

Was meint / denkt ihr ?

Bin für jeden Vorschlag, Rat, Tipp, Info von Euch dankbar.

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@ Für die, die noch Näheres dazu lesen möchten:

►► Im Vorfeld war bereits Folgendes geschehen, welches sich gut lösen lies:

Vor nicht mal 2 Wochen war ich ein wenig geschockt, da eine Arzthelferin eine E-Mail, die ich mit einem Vertraulichkeitsvermerk und entsprechender Betreffzeile an meinen Arzt über die allgemeine Praxis-E-Mail schrieb, öffnete und mir antwortete.

Diesen Weg des E-Mail-Versandes schlug mir mein Arzt vor, wenn ich eine vertrauliche-persönliche Nachricht als Patient an ihn schreiben möchte, die nicht seine Angestellten lesen sollen, sondern nur er. Ich sprach ihn auf seine Angestelle bzw. ihrer Antwort an.

Letztendlich sagte er,

• dass ihn meine vertrauliche E-Mail tatsächlich nicht erreichte, die Arzthelferin in Eigenregie handelte ohne die Arbeitsplatzanweisungen strikt befolgt zu haben und ihre Kompetenzen überschritt,

• dass der Fehler dort lag.

Er entschuldigte sich und bot mir direkt eine Lösung an:

Und zwar vertrauliche E-Mails direkt auf seine private E-Mail-Adresse zu senden.

Dies empfand ich als sehr zuvorkommend.

►► Der Verlauf ab dem letzten Arztbesuch:

Mitte letzter Woche hatte ich ein Termin bei ihm.

Wie immer lief alles sehr freundlich ab:

Er nahm sich wie gewohnt ausreichend Zeit, schob sogar noch eine kleine Untersuchung ein. Am Ende verblieben wir so, dass ich ihm die Tage noch eine E-Mail auf seine private E-Mail-Adresse sende. Auch wenn wir nicht darüber redeten, ist ihm bewusst, dass ich ihn nicht auf seine private E-Mail-Adresse belagern bzw. dies nicht ausnützen würde.

Vorgestern, am Montagmorgen zum Praxisbeginn, schrieb ich ihm eine E-Mail an seine private E-Mail-Adresse. Am Wochenende hätte ich ihm auch eine Nachricht senden können, nur ich denke mir, in der Freizeit und dann noch am Wochenende muss ich, als Patient, (m)einem Arzt keine E-Mail auf seinem privaten Account senden. Auch ich trenne sehr gerne Beruf- und Privatleben.

In der E-Mail gab ich u. a. von meiner aktuellen Erkrankung und dem Verlauf nun über das Wochenende wieder. Ich fragte nach dem Laborergebnis und ob ein Antibiotikum-Wechsel anstünde ?, da er letzte Woche vorschlug, wenn es nicht besser werden würde oder der Laborbefund schlecht ausfiel, die Antibiose gewechselt wird.

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Muss Unterhalt für ein Kind auch bei geringem Einkommen gezahlt werden?

Mein Exmann möchte Unterhalt für unseren 16-jährigen Sohn haben. Grundsätzlich bin ich natürlich zu Zahlungen innerhalb meiner Möglichkeiten bereit.

Er schlägt vor, dass man sich an der Düsseldorfer Tabelle orientiert und man sich zusätzlich Sonderausgaben wie Klassenfahrten, Urlaube, Trainingslager, etc. hälftig teilt.

Ich bin 55 Jahre alt, habe nach Schlaganfällen Pflegegrad 4, bin erwerbsunfähig und werde auch nicht wieder arbeiten können. Ich beziehe eine Rente von knapp 1.000 EUR monatlich.

Mein Ex-Mann wohnt mit unserem gemeinsamen Sohn sowie seiner neuen Partnerin und deren Tochter in einem Haus zur Miete. Beide sind erwerbsfähig und auch berufstätig. Er ist selbständig und die Partherin arbeitet in Teilzeit.

Wir hatten ein gemeinsames Haus, das nun verkauft wurde und mein Anteil aus dem Verkauf (ca. 300.000 EUR) werde ich in den kommenden Tagen erhalten.

Ich wohne zur Miete. Die Wohnung ist barrierefrei und etwas größer, da ich auf einen 24h Pflegdienst (u.a. Beatmung) angewiesen bin. Die Mietkosten liegen bei ca. 1.300 EUR. Mit sonstigen Kosten für Haushalt etc. liegen meine monatlichen Kosten bei ca. 2.000 EUR. Bisher hat meine Mutter mir ausgeholfen, um die monatliche Lücke zwischen Rente und Kosten zu decken. Mit dem Geld aus dem Hausverkauf kann ich diese Kosten nun selbst tragen.

Ich habe nun folgende Fragen:

Zählt die Rente bei der Betrachtung von Unterhaltszahlungen als Einkommen?

Wird das "Vermögen" aus dem Hausverkauf für die Berechnung von Unterhalt berücksichtigt?

Da ich nie wieder arbeiten kann, kann ich außer meiner Rente kein weiteres Einkommen generieren. Ich bin also auf das Geld aus dem Hausverkauf angewiesen, um meinen Lebensunterhalt für den Rest meines Lebens zu sichern.

Wie oben bereits gesagt, möchte ich gerne meinen Sohn unterstützen und Unterhalt zahlen. Jedoch bin ich unsicher über die Höhe.

Ich bin sehr dankbar über Eure Einschätzungen, Ratschläge und auch rechtlichen Fakten, die für meine Gesamtsituation relevant sind.

Herzlichen Dank.

Finanzen, Pflege, Familie, Rente, Unterhalt, Familienrecht, Scheidung, Kindesunterhalt, Unterhaltspflicht