Versicherungsschutz – die meistgelesenen Beiträge

Brille geht in KiGa kaputt?

Guten Morgen liebe Leute ❄

Heute würde mich mal wieder interessieren wer sich mit solchen Fällen auskennt und was ich jetzt tun soll. Alsoo:

Letzte Woche habe ich wie jeden Morgen mein Kind (3) im KiGa abgegeben noch einen Moment mit den Erziehern gesprochen und bin dann gegangen. Als ich Mittags zurück komme läuft mein Kind weinend auf mich zu und sagt mir die Brille sei kaputt gegangen. Erstmal hab ich sie natürlich getröstet und gesagt nicht so schlimm Hauptsache du hast dir dabei nicht weh getan etc. Dann wollte ich wissen wie das denn passiert ist und mein Kind erzählt mir, dass sie rodeln 🛷 waren - was mich doch sehr überrascht hat weil wir Eltern davon nichts wussten - und als sie dort mit einem Kind zusammen gestoßen ist und in den Schnee gefallen ist, ist ihr auch die Brille vom Kopf gerutscht und wie es dann so sein musste ist das andre Kind ausversehn drauf gestiegen oder mit dem Rodel drüber (hat leider niemand so genau gesehn). Jetzt ist es so, dass die Versicherung des KiGa und somit der Gemeinde diesen Schaden nicht übernimmt. Das sollten die Eltern des Kindes machen das drauf getreten oder drüber gefahren ist. Niemand weiß aber genau wer das letztendlich war. Für mich eine Frechheit da in meinen Augen der KiGa hier die Verantwortung zu tragen hat. 1.) hätte ich gewusst, dass die Kinder 🛷 gehen hätte ich mein Kind schon anders für den Tag vorbereitet! (Thermounterwäsche - warmes Getränk etc) was aber im Fall der Brille jetzt nicht relevant ist. Aber in diesem Fall hätte ich mein Kind und die Erzieher daran erinnert die Brille bitte im KiGa zu lassen aufgrund der Verletzungsgefahr und der Gefahr, dass die teure Brille kaputt geht! Ich meine jeder weiß doch, dass man zum Sport (dazu zählt auch 🛷) die Brille abnimmt!

Brille, Versicherungsschutz

Bei wem melden wenn AG mich bei falscher Krankenkasse angemeldet hat?

Guten Morgen,

ich hab momentan ein Problem. Ich fing im August an, in einer neuen Firma zu arbeiten, und musste dort meine Angaben online eingeben, unter anderem auch bei welcher Versicherung ich bin (AOK). Ich war bis 15.07. bei AOK Rheinland angemeldet, und hab jetzt letzten Monat rausgefunden, dass mein AG mich bei AOK Nordwest angemeldet hat?

Ich bekam dementsprechend eine Mahnung letzten von AOK Rheinland, dass ich meinen monatlichen Betrag bezahlen solle, und ging sofort zur AOK in meinem Ort. Die meinten ich solle einfach eine E-Mail schreiben und den Sachverhalt erklären, was ich gemacht habe,aber ich bekam jedoch keine Antwort. Ich habe auch mit der AOK Nordwest telefoniert darüber, und die meinten alles ist normal.

Nun bekam ich wieder eine Mahnung, und ich bin wieder zur AOK Rheinland und der Herr dort meinte, dass mein Arbeitgeber mich falsch angemeldet hat, und ich eigentlich bei Ihnen wieder versichert sein müsste. Wieso hat mir das keiner vor 1 Monat gesagt, wo ich mit 2 AOK Arbeitern geredet habe??

Jedenfalls, muss ich jetzt bei meiner Personalabteilung oder meinem Chef anrufen um das zu klären, dass die mich wieder ummelden von AOK Nordwest zu AOK Rheinland. Ich bekam einige Briefe beim Jobwechsel aber mir ist nie aufgefallen, dass manche von Nordwest waren, da ich davon ausging, bei der gleichen wieder versichert zu sein. Weil ich kann unmöglich 800€ monatlich als Gebühr zahlen und ich habe auch Angst, Probleme zu bekommen, da ich noch in der Probezeit bin..

MfG
Sarah

Arbeit, Recht, AOK, Versicherungsschutz

Wie eröffnet man eine Kunstschule für Kinder?

Hallo ihr Lieben,

zu meiner Frage:
ich bin 27 Jahre alt, habe studiert und arbeite freiberuflich als Grafikdesignerin. Dazu habe ich ein Gewerbe angemeldet. Ich habe außerdem viel Erfahrung als Babysitterin und Au Pair und bekam von den Eltern immer gutes Feedback.

Mein Traum ist es schon seit langem, Kindern Kunst- und Kreativunterricht anzubieten. Einen ausgestatteten Raum quasi, in dem ich mich ca. 2 mal wöchentlich etwa 2 Stunden kreativ mit einer Gruppe von Kindern beschäftige. Malen, basteln, fotografieren, bauen, etc.

Ich habe eine große Wohnung und würde gerne einen Raum als Atelier umgestalten, anstatt eine zusätzliche Räumlichkeit zu mieten. So könnte ich Kosten und Co2 (keine Autofahrt) sparen und die Preise für die Eltern sozial gestalten.

Ideen habe ich jede Menge. Bin leider nur ein totaler Noob, was Finanzen, Steuern, Anmeldungen und das ganze Bürokratische angeht.
In Deutschland muss man sich ja manchmal erst durch jede Menge Türen, Ämter, Warteschlangen und Beamtendeutsch kämpfen, bis man versteht, was man genau tun muss, um seinen Traum nicht nur praktisch, sondern auch rechtlich, wirtschaftlich etc. zu realisieren.

Hat jemand von euch Erfahrung in diesem Bereich und kann mir helfen?
Ein Gewerbe habe ich bereits. Müsste ich extra noch was anmelden oder könnte ich den Unterricht unter meinem Gewerbe als Grafikdesignerin betreiben? Muss ich mich zusätzlich absichern? An wen wende ich mich am besten? Gibt es vielleicht sogar staatliche Unterstützungen?

Ich schätze, dass ich ca. 500 € im Monat zusätzlich Umsatz machen werde, also nicht wirklich "viel". Mir geht es eher um die Kinder und den Lerneffekt als ums Geld.

Freue mich sehr, wenn mir jemand bei meinen Fragen helfen und etwas Klarheit schaffen kann!

Liebe Grüße

Vanessa

Finanzen, Kinder, Selbständigkeit, Gewerbe, Versicherungsschutz, Ausbildung und Studium

Warum dürfen Laien Lampen anschließen, aber keine Steckdosen und Schalter?

Also mit dürfen ist gemeint, dass die Hausratversicherung im Falle eines Brandes nicht zahlen will. Da wird dann immer darauf abgewälzt, dass XY selber gemacht worden ist. Dürfen die Zahlungen eigentlich verweigern, wenn das nachweislich nicht die Ursache war?

Bei einer Lampe ist es laut R+V (Quelle, unter "Lampe aufhängen") erlaubt für eine nicht-ausgebildete Person ("Laie") diese aufzuhängen.

Bei Steckdosen und Schaltern jedoch nicht. Ich verstehe den Grund nicht. Prinzipiell wird nichts anderes gemacht als L, N und PE anstelle von der Lampe in die Steckdose/dem Schalter anzuklemmen (bei einem Schalter noch entsprechend den schaltbaren Verbraucher [bspw. Lampe]). Das ist keine schwarze Magie. Ich meine auch nicht, dass eine neue Phase für die Steckdose gezogen wird, die hinter dem Kasten angeschlossen werden muss, sondern einfach aus dem bestehenden Stromkreis durch die Möglichkeit von der Unterputzdosen einer Steckdose aus zu erweitern oder bspw. durch WAGO-Klemmen. Ich meine auch behaupten zu können, definitiv kein Laie zu, aber habe auch keine Ausbildung hierzu gemacht.

Ich würde gerne Schlitze stemmen, um ein Kabel in einem Leerrohr in die Wand zu verlegen und einen weiteren Lichtschalter zu installieren. Ich traue mir das auch zu und würde über der Steckdose aus anfangen und mir von dort den Strom nehmen, um den Schalter zu installieren. Darf ich das (versicherungsrechtlich) nun oder nicht?

Wie verhält sich das versicherungsrechtlich, wenn ein Bekannter Elektriker (ohne Meister) ist und einem etwas installiert ?

DIY, Lampe, Versicherung, Elektrik, Kabel, Licht, Elektriker, Elektrizität, Hausratversicherung, Steckdose, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, selbst machen

Wie lange hat der Unfallgeschädigter sich zu melden?

Hi. Ich habe am Sonntag Abend gegen 22 Uhr einen Spiegel leicht zerkratzt mit mit dem Auto von einem Kollegen, ein typischer Spiegel an Spiegel Situation halt. Als guter Mensch bleibt man halt stehen und gibt seine Infos weiter oder ruft die Polizei an. Hab die Polizei gerufen & sie haben den Beschädigten informiert. Ich habe von ihm/Sie noch gar nichts gehört. Gestern nach Arbeit bin ich nochmal hin & habe dort geklingelt, möchte am liebsten selbst in Bar zahlen, weil es mir ungangenhm ist, da dies nicht mein Auto ist und ich auch keins besitze. Frau hat aufgemacht & war sehr geschockt, dass ein K*na*cke vor der Tür steht & wollte mich so schnell wie möglich los werden & hat geleugnet, dass sie ein Auto fährt haha & generell sehr nervös, bin wieder weg, wollte die nicht weiterhin belästigen. 2 min Später als der Schock weg war bei ihr, hat sie mich nochmal aus dem Balkon aus gerufen & doch zugegeben, dass es ihr Auto war aber nicht Sie, sondern der Sohn es fährt. Habe ihr nochmal meine Nummer gegeben und darum gebeten, der Sohn solle sich melden, da ich den Schaden auf Wunsch begleiche. Heute kam auch nichts mehr. Ich habe nun das Gefühl, ich habe genau die Art von Mensch getroffen, die man **** ihr wisst schon was. Ich habe nun Angst, dass sie nochmal einen Anwalt, gutachter oder was weiß ich noch was dazu holen und ich am ende tausende von Euros zahlen muss.

Meine Fragen wären nun. Wie lange hat der Geschädigte Zeit, die Sache mit mir zu klären?

Kann der geschädigte auf meine Kosten den kompletten Spiegel erneuern oder muss ich nur den Kratzer bezahlen? Der Spiegel hatte schon paar Kratzer. Aber einen frischen Kratzer sieht man sofort, das hat auch die Polizei vor Ort festgestellt.

Auto, Kratzer, Unfall, Verkehr, Rechtsanwalt, Polizei, Versicherung, Anwalt, Verkehrsrecht, Werkstatt, Führerschein, Gesetz, Kfz-Versicherung, Fahrerflucht, Jura, Jurastudium, juristisch, Kanzlei, Strafrecht, Straßenverkehr, Straßenverkehrsordnung, Versicherungsschaden, Versicherungsschutz

Stillgelegtes Auto transportieren und abstellen?

Also, es ist leider etwas komplizierter, schonmal danke fürs durchlesen:

Für das Auto ist eine Rückrufaktion offen, für die bei der Fachwerkstatt ein Termin für den 06.07. vereinbart ist. Bei Nichtdurchführung bis zum 04.08. wird das Auto am selbigen Tag durch die Zulassungsstelle stillgelegt.

Jetzt waren wir mit dem Auto in Norwegen, und hatten auf dem Rückweg eine Panne, so dass das Fahrzeug aus zeitlichen Gründen dort bleiben musste.

Dadurch kann der Termin für die Rückrufaktion nicht wahrgenommen werden.

Das Auto soll jetzt durch den ADAC Rückholservice zurücktransportiert werden, was wohl eine Weile dauern kann, ggf. auch bis nach dem 04.08., wo dann die Stilllegung erfolgen würde, da keine Teilnahme an der Rückrufaktion.

Jetzt frage ich mich, wie hier die Rechtslage ist. Mal abgesehen davon, dass das Fahrzeug ja dann höchstens auf dem Papier stillgelegt werden kann, da nicht in Deutschland... Am öffentlichen Straßenverkehr darf es nicht mehr teilnehmen, und im öffentlichen Raum auch nicht abgestellt werden, und Versicherungsschutz gibt es dann auch nicht mehr.

Der ADAC wird wohl auch ein stillgelegtes Fahrzeug transportieren, nur dass als Zielort nur etwas gewerbliches, also z.B. eine Werkstatt, möglich ist, nicht etwa eine Garage. Wäre das Abstellen dort auf dem Hof der Werkstatt, bis zum Weitertransport, dann erlaubt? Ist zwar theoretisch Privatgelände, aber öffentlich zugänglich und auch nicht beschrankt. Wenn etwas passiert, Haftpflichtversichert ist das Auto dann ja in jedem Fall nicht.

Hat jemand Erfahrung mit so einem Fall, oder irgendwelche Ideen wie man das Ganze einfacher machen kann?

Ich danke euch!

Recht, Verkehrsrecht, Kennzeichen, Verkehrsregeln, Versicherungsschutz, Zulassung

Auffahrunfall als „Fahranfänger“-Was kommt auf mich zu?

Guten Abend,

ich hatte heute einen Auffahrunfall (Ohne Personenschäden) und habe jetzt natürlich ein paar Fragen.

Kurz zum Unfallhergang:
In einer 50er Zone bin ich mit ca 45 Km/h auf eine Kreuzung zugefahren, als ein anderer Verkehrsteilnehmer die Haltelinie überschritt, was meine aufmerksamkeit kurzzeitig auf ihn zog.
Im Zuge des leichten Ausweichens wurde ich auf einen wenige Meter vor mir fast stehenden Wagen ohne erkenntliche Bremslichter (Sonneneinstrahlung?) aufmerksam, jedoch war eine rechtzeitige Bremsung durch den doch kurzen Weg und schwache Bremsen nicht mehr möglich.
Folglich kam es zu einem Auffahrunfall mit Tempo 25? und daraus resultierend Karosserieschäden sowie einem kaputten Reifen beim Unfallgegner.

Wir sind beide jung und es war unser erster Unfall, jedoch befinde ich mich glaube ich noch in der Probezeit ( Führerscheinerwerb 01.07.2022) weshalb ich jetzt etwas schiss habe.

Die Polizei war vor Ort und mir wurde eine mündliche Verwarnung ausgesprochen, es war von einem leichten Verstoß die Rede.

Laut Aussage der Polizistin kommt von Seite der Versicherung einiges auf mich zu, und für sie ist alles erledigt.

Was heißt das genau? Werde ich Punkte bekommen, Aufbauseminar oder anderweitige Strafen? Oder ist eine mündliche Verwarnung alles?

Leider haben wir beide keine Dashcams, haben jedoch Bilder gemacht, alle Daten ausgetauscht und wollen das friedlich klären.
Über Erfahrungen/Ratschläge/Antworten würde ich mich sehr freuen.

Falls es relevant ist: Das Kfz ist über ADAC versichert und ich bin dort auch Mitglied und habe den Abschleppsevice in eine Werkstatt meiner Wahl in Anspruch genommen, eine Rechnung kam dazu nicht.

Vielen Dank im Voraus

Verkehrsunfall, Probezeit, Versicherungsschutz

Versicherungsanspruch Laptopversicherung?

Folgende Sachlage:

Ich habe eine Laptopversicherung bei hepster abgeschlossen und nun einen Schadenfall gemeldet. In diesem hab ich beschrieben, dass mein Netzteil am Kabel beschädigt ist und ich vermute, dass meine Katze dies verursacht hat (wohl großer Fehler meinerseits gewesen).

Nach einigem hin und her (Kostenvoranschlag der Reparatur etc.) wurde mir mitgeteilt, dass der Schaden nicht übernommen wird mit verweis auf die allgemeinen Versicherungsbedingungen https://hepster-product-production.cdn.prismic.io/hepster-product-production/209779cb-499e-4cc3-b112-8b18474dcd87_AVB+Elektronik.pdf ). Ich vermutete zuerst, dass abgestritten wird, dass das Netzteil unter Versicherungsschutz stehet. Dem ist jedoch nicht der Fall und mir wurde mitgeteilt, dass Schäden durch Tiere bzw. Katzen nicht versichert sind.

"Gerne möchte ich Dir die Herausforderung mit dem Nachweis erläutern: das von Dir geschilderte (bzw. vermutete) Schadenereignis ist keinem der versicherten Ereignisse zuzuordnen, und damit nicht im Versicherungsumfang enthalten. Damit bleibt uns nur der Hinweis, dass der Versicherungsschutz in diesem Fall nicht greift. Ein expliziter Ausschluss ist in diesem Fall nicht notwendigerweise in der AVB zu hinterlegen, da die versicherten Ereignisse klar definiert sind.

Wenn es sich so verhält, wie von Dir geschildert, dass Du nicht klar benennen kannst, wodurch der Schaden eingetreten ist, ist eine Prüfung, ob es sich um ein versichertes Ereignis handelt nicht möglich und damit auch keine Leistung möglich."

Ich finde jedoch schon, dass es z.B. unter 4.1.1 "Bruchschäden, soweit hierdurch der bestimmungsgemäße Gebrauch, insbesondere das Sicht- und Bedienungsfeld oder sonst die Funktionsweise des versicherten Gerätes beeinträchtigt ist." fällt.

Wie seht ihr das und was könnte ich tun?

danke im Voraus

LG

Recht, Versicherungsrecht, Versicherungsschutz, Schadensfall