Mit E-Roller ohne Versicherung / Kennzeichen. Welche Strafe droht?
Hi,
ich habe neulich einen Xiaomi E-Roller (mit Strassenzulassung) geschenkt bekommen und bin damit Nachts eine Runde gefahren. In diesem Moment OHNE Versicherungsschutz und somit ohne Kennzeichen / Plakette.
Bin zwar schon seit ein paar Tagen im Austausch mit meiner Versicherung, damit ich das Kennzeichen & die Versicherung erhalte, allerdings ist diese Stand heute noch nicht vorhanden.
Wie das Schicksal es wollte, wurde ich natürlich von der Polizei angehalten und habe lt. den Freundlichen eine Straftat begangen, welche im nächsten Schritt durch die Staatsanwaltschaft geprüft wird, woraufhin eine Strafe festgelegt wird. Die genaue Strafe konnte mir der liebe Polizist also nicht mitteilen.
Nun zu meiner Frage. Im Internet wird von bis zu 500€ oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr gesprochen ?!. Ich bin nicht vorbestraft o. ä. - höchstens ein paar Strafzettel am Auto.
Die Geldstrafe sehe ich ja ein - meine Schuld! Aber Freiheitsstrafe? Kann das auf mich zutreffen oder nur in sehr seltenen Fällen? Hat hier jemand Erfahrungen mit sowas gemacht?
Vielen Dank!!
3 Antworten
Wenn zum Zeitpunkt Deiner Fahrt nicht mal grundlegend ein Versicherngsschutz durch eine seinerzeit bereits rechtswirksam abgschlossene KFZ - Haftpflicht bestand , so ist das strafrechtlich tatsächlich auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz . ( § 6 PflVG )
Eine "Rückdatierung" zum Zwecke der "Scheinwirksamkeit" eines Versicherungsvertrages ist auch für den Versicherer rechtlich unzulässig .
Zwischen Elektro-Kleinstfahrzeugen und "richtigen" Kraftfahrzeugen unterscheidet der Gesetzgeber in der grundlegenden Strafbarkeit nicht , sonder im Zusammenspiel mit der strafrechtlichen Vorgeschichte einer Person höchstens im Strafmaß innerhalb des Strafrahmens .
https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html
Die Geldstrafe sehe ich ja ein - meine Schuld! Aber Freiheitsstrafe?
Es heisst im Gesetzestext ja ausdrücklich : [ Geld- oder Freiheitsstrafe ] , wobei ein Ersttäter in einem Fall wie Deinem höchst wahrscheinlich eine Geldstrafe bekommen würde .
Eine Geldstrafe wegen einer Straftat wird in Tagessätzen bemessen , welche sich ihrerseits nach der Höhe Deines Einkommens richten . 1 TS entspricht dabei in etwa 1 / 30 des Netto - Monatseinkommens .
Je nach Straftat und Strafrahmen sind mindestens 5 , und max. 360 Tagessätze bei Geldstrafen möglich .
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__40.html
Bei Dir könnten es grob irgend etwas zwischen 10 bis 20 oder ggf. auch 30 bis 40 TS bei Vorsatz werden . Es folgt zudem eine Meldung an das Fahreignungsregister . Hier sind ( in Deinem Fall ) dann bereits 1-2 Punkte und ggf. auch ein zeitlich begrenztes Fahrverbot möglich . Eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB sehe ich in Deinem Fall als noch unbescholtener Bürger eher nicht , wenn Dir keine vorsätzliche Tatbegehung mit Gefährdung Dritter vorgeworfen wird .
Für Inhaber von Fahererlaubnissen zur Probe gilt das als A - Verstoß mit den entsprechenden Konsequenzen .
Hallo ich wollte mal wissen wie die Strafe ausgegangen ist weil mich hat es leider auch getroffen
würde mich über eine Rückmeldung freuen
Guckst du hier:
https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/fahren-ohne-versicherungsschutz/
Deswegen wirst du nicht eingesperrt aber 'ne saftige Geldstrafe wirst du wohl abdrücken müssen.
Nein, der Tatbestand Fahren ohne Versicherungschutz ist völlig unabhängig vom Fahrzeug.
Es drohen die gleichen Strafen.
Da gehts wohl eher um Autos. Hier wird die Sachlage bei E-Rollern erklärt: https://www.check24.de/e-scooter-versicherung/fragen/fahren-ohne-versicherung/