Mit E-Roller ohne Versicherung / Kennzeichen. Welche Strafe droht?

3 Antworten

Wenn zum Zeitpunkt Deiner Fahrt nicht mal grundlegend ein Versicherngsschutz durch eine seinerzeit bereits rechtswirksam abgschlossene KFZ - Haftpflicht bestand , so ist das strafrechtlich tatsächlich auch ein Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz . ( § 6 PflVG )

Eine "Rückdatierung" zum Zwecke der "Scheinwirksamkeit" eines Versicherungsvertrages ist auch für den Versicherer rechtlich unzulässig .

Zwischen Elektro-Kleinstfahrzeugen und "richtigen" Kraftfahrzeugen unterscheidet der Gesetzgeber in der grundlegenden Strafbarkeit nicht , sonder im Zusammenspiel mit der strafrechtlichen Vorgeschichte einer Person höchstens im Strafmaß innerhalb des Strafrahmens .

https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__6.html

Die Geldstrafe sehe ich ja ein - meine Schuld! Aber Freiheitsstrafe?

Es heisst im Gesetzestext ja ausdrücklich : [ Geld- oder Freiheitsstrafe ] , wobei ein Ersttäter in einem Fall wie Deinem höchst wahrscheinlich eine Geldstrafe bekommen würde .

Eine Geldstrafe wegen einer Straftat wird in Tagessätzen bemessen , welche sich ihrerseits nach der Höhe Deines Einkommens richten . 1 TS entspricht dabei in etwa 1 / 30 des Netto - Monatseinkommens .

Je nach Straftat und Strafrahmen sind mindestens 5 , und max. 360 Tagessätze bei Geldstrafen möglich .

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__40.html

Bei Dir könnten es grob irgend etwas zwischen 10 bis 20 oder ggf. auch 30 bis 40 TS bei Vorsatz werden . Es folgt zudem eine Meldung an das Fahreignungsregister . Hier sind ( in Deinem Fall ) dann bereits 1-2 Punkte und ggf. auch ein zeitlich begrenztes Fahrverbot möglich . Eine Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 69 StGB sehe ich in Deinem Fall als noch unbescholtener Bürger eher nicht , wenn Dir keine vorsätzliche Tatbegehung mit Gefährdung Dritter vorgeworfen wird .

Für Inhaber von Fahererlaubnissen zur Probe gilt das als A - Verstoß mit den entsprechenden Konsequenzen .

Guckst du hier:

https://www.allianz.de/auto/kfz-versicherung/fahren-ohne-versicherungsschutz/

Deswegen wirst du nicht eingesperrt aber 'ne saftige Geldstrafe wirst du wohl abdrücken müssen.


Hallo ich wollte mal wissen wie die Strafe ausgegangen ist weil mich hat es leider auch getroffen

würde mich über eine Rückmeldung freuen