Handy von Partner kaputt gemacht, Versicherung?

2 Antworten

wenn dein vater der versicherungsnehmer ist und du nur mitversichert bist, wird er trotzdem die ganze post dazu bekommen.

du musst der versicherung ehrliche angaben machen, auch zum tathergang. wenn da was unstimmig ist, hakt die versicherung nämlich nach.

dir bleibt nix anderes übrig, als es deinem vater zu sagen.

DerHans  26.03.2023, 12:27

bei Falschaussagen zum Tathergang (und VOR ALLEM zum Geschädigten), wird der Schaden abgelehnt und Anzeige erstattet.

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Pensioner61  20.04.2023, 17:28
du musst der versicherung ehrliche angaben machen, auch zum tathergang. wenn da was unstimmig ist, hakt die versicherung nämlich nach.

Die Schadensanzeige kann nur der Versicherungsnehmer (Vater) einreichen.

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kurz und knapp- ich habe gestern blöderweise das Handy meines Freundes komplett kaputt gemacht. 

Schildere mir bitte mal, wie du dies fertig gebracht hast.

Nach der Schilderung kann ich dir dann mitteilen, ob die Privathaftpflicht deines Vaters den Schaden übernimmt.

Außerdem beachte, das Handy muss auf jeden Fall an die Allianz zur Prüfung eingeschickt werden.

Und der Geschädigte wird ebenfalls von der Allianz angeschrieben und um eine Schadensschilderung gebeten.

Ich wäre auf jeden Fall schon volljährig.

Wenn du schon volljährig bist, muss noch abgeklärt werden, ob du überhaupt in der Privathaftpflicht deines Vaters noch mitversichert bist.

Solltest du in der Erstausbildung dich befinden oder noch im Studium trifft dies noch zu.

Möglicherweise auch dann, wenn du im Haushalt deiner Eltern wohnst.

kann ich das irgendwie alleine mit der Versicherung klären?

Nein - den Schaden kann nur der Versicherungsnehmer der Allianz melden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung