Mieter hat Wohnungstür kaputt gemacht?

7 Antworten

Deine Versicherung zahlt schon einmal gar nicht, denn Du bist m.E. genau genommen überhaupt nicht zuständig, zumal nicht Verursacher. Primär ist es ein Thema des Mieters, aber es kommt auf den Hergang an (siehe weiter unten).

Wohnungseingangstüren sind gem. BGH-Urteil Gemeinschaftseigentum (BGH Urt.v. 25.10.2013 -V ZR 212/12; OLG München ZMR 2007, 725; OLG Stuttgart BauR 2005, 1490; BayObLG ZfIR 2004, 23). Erst durch die Wohnungstür ist gem. § 3 Abs. 2 Satz 1, § 7 Abs. 4 Nr. 2 WEG eine Abgeschlossenheit möglich => KEIN Sondereigentum.

Wichtig ist aber der genaue Wortlaut Eurer Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung. In der TE kann dies auch anders geregelt sein, wäre aber unwirksam. Lediglich die Instandhaltungs- / Instandsetzungspflicht bzw. deren Kostentragung könnte zu Lasten des Sondereigentümers geregelt sein.

Wie das Scharnier aufgrund eines dicken Teppichs kaputt gehen kann, ist mir allerdings unklar. Eine neue, gleiche Tür wird da nichts bringen, also dennoch auf alle Fälle schauen, ob die neue Tür mit Unterlegscheiben angehoben werden kann. Beachte aber auf jeden Fall, dass die Tür mind. dichtschließend sein muss, also 3-seitig umlaufend schließt.

Zudem solltest Du Dich in der Landesbauordnung Deines Bundeslandes einlesen, ob bei einer neuen WE-Tür nicht auch die Funktion "selbstschließend" (also z.B. mit einem Obentürschließer [OTS]) mittlerweile vorgegeben ist (Microsoft Word - Wohnungseingangstüren_Ãœbersichtstabelle.docx (tpo-holz.de)). Dann ist ein "Schleifen" auf einem Teppich sowieso nicht zulässig, da sonst die Öffnungskräfte des OTS ggfs. zu groß werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das muss der Mieter bezahlen und ich bezweifle, dass seine Versicherung diesen Schaden begleichen wird, wenn es aus Absicht und nicht durch ein Missgeschick kaputt ging.

MrSlowhand129 
Fragesteller
 13.02.2022, 11:49

Ich denke auch, er hatte einen dicken Teppich auf den Fliesen im Flur und das hat den Schaden verursacht.

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Prinzessle  13.02.2022, 12:04
@MrSlowhand129

Wie dem auch ist. Der Mieter muss für den Schaden aufkommen. Ob seine Versicherung dies übernimmt oder nicht, muss dich als Vermieter nicht kümmern.

Wenn er nicht bezahlen will beim Auszug, dann ziehst du ihm den Betrag von der Kaution ab.

Denn genau für solche Fälle verlangt man ja die Kaution.

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Das müsste der Mieter zahlen, wenn er den Schaden verursacht hat. Wenn er das nciht zahlen kann, warum auch immer, dann musst Du mal in deine Versicherung gucken, ob Du eine Forderungsausfalldeckungsklausel mit enthalten hast.

MrSlowhand129 
Fragesteller
 13.02.2022, 11:47

Was ist das ?

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Bei Vorsatz zahlt keine Versicherung

Wenn der Mieter nachweislich die Tür kaputt gemacht hat, muß er dafür grade stehen.