Abfussrohr verstopft? wer zahlt?

6 Antworten

Wenn der beseitigte Schmutz im Rohr war, das zu deiner Küche gehört - der Teil bis zur Wand - ist es dein Bier. Lag der Grund für die Verstopfung im Rohr, was zum Haus gehört und es war nicht deine Schuld, wird der Vermieter wohl ran müssen meines Wissens nach.

Kommt auf die Ursache an. Meist äußert sich die beseitigende Firma zu der Ursache: entweder einfach altes Rohr zugegammelt oder z.B. frische(re) Essensreste oder Fremdkörper im Rohr. Bei Letztgenanntem ist dann eher der Mieter dran.
Bin mir nicht sicher, ob die Instandsetzung eventuell je nach Höhe der Kosten auch unter Schönheitsreparaturen fallen könnte und dann je nach der Mietvertrag sowieso zu deinen Lasten beziehungsweise den Lasten des Mieters gehen könnte.

Wenn die Ursache Kalk ... war der Vermieter.

Normalerweise ist aber doch eher Fett und Haare.

Dann natürlich der Mieter

Kommt drauf an, ob die Küche dir gehört oder dem Vermieter. Außerdem steht in den meisten Mietverträgen, dass Kleinstreparaturen (also bis etwa 50€ pro Monat) vom Mieter getragen werden und so eine Flasche Rohrreiniger aus dem Supermarkt kostet vielleicht 5€. Wenn du dafür ohne Absprache mit dem Vermieter eine Sanitärfirma beauftragt hast, wirst du wahrscheinlich auch auf den Kosten sitzenbleiben.

NackterGerd  07.02.2024, 06:59
Kommt drauf an, ob die Küche dir gehört oder dem Vermieter.

Das hat natürlich nichts damit zutun.

Den Syphon musst du in beiden Fällen reinigen, genauso wie im Bad beim Waschbecken

Und bezüglich Abfluss hast du ja schon geschrieben- Mieter muss erst mal selbst tätig werden

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Für die Instandhaltung der Mietsache ist der Vermieter verantwortlich.

Wenn vertraglich vereinbart kann er sich evtl. einen Teil der Kosten vom Mieter zurückholen. Ansonsten nur dann, wenn der Mieter den Mangel verschuldet hat und er dies nachweisen kann.

NackterGerd  23.01.2024, 10:37

Fett und Haare sind ja in der Regel der Hauptgrund.

Damit ist es eigentlich klar wwr zur Kasse gebeten wird

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Destranix  23.01.2024, 10:38
@NackterGerd

Derartige Verstopfungen können im bestimmungsgemäßem gebrauch auftreten. Somit hat der Mieter die Schäden nicht zu vertreten.

Ist mir in meiner letzten Wohnung sogar bei zwei Abflüssen passiert. Da vermute ich aber, dass der Abfluss bereits durch den Vormieter vorbelastet war.

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NackterGerd  06.02.2024, 23:31
@Destranix

Das Fett und die Haare sind doch nicht vom Vermieter sondern vom Mieter

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Destranix  07.02.2024, 11:22
@NackterGerd

Aber dennoch bestimmungsgemäß.

Der Mieter zahlt ja dafür, die Wohnung nutzen zu könen. Und der Vermieter schuldet im Gegenzug die Instandhaltung der Mietsache.

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NackterGerd  07.02.2024, 14:31
@Destranix

Das heißt aber nicht regelmäßig Syphon zu leeren und andere kleine Instandhaltungen wie Wasserhahn zu entkalken...

Du kannst nicht allesamt den Vermieter abwälzen

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Destranix  07.02.2024, 15:50
@NackterGerd

So will es das Gesetz, doch.

Der Vermieter kann manche Kosten, wenn wirksam vertraglich vereinbart, auf den Mieter umlegen.

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