Wann Versicherung als Anwärter erforderlich?

3 Antworten

Meines Wissens gilt, das Du innerhalb 2 Monaten nach der Verbeamtung der derzeitigen Krankenkasse (meist Gesetzlich) mitteilen musst ob Du dort weiter versichert sein möchtest ober nicht. Wenn nicht musst innerhalb der Frist einen Nachweis einer Privaten Versicherung erbringen.
Da die Entscheidung gut überlegt sein will (PKV ist nicht für jeder das "Richtige") solltest Du zeitnah eine Beratung in Anspruch nehmen. Mein Tipp ist deshalb:
https://info-beihilfe.de/das-referendariat/checkliste-gkv-oder-pkv-fuer-referendare/

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1988 Versicherungsmakler

Du kannst deine Versicherungen jetzt bereits abschließen, Beginn des Versicherrungsschutzes ist aber erst mit Beginn der Laufbahnausbildung am 01.10.

Vorher bist du bis zum 30.09. Familieversichert oder wie auch immer du aktuell versichert bist.

Du kannst dich entweder im Vorhinein versichern mit Beginn 1.10 oder du versicherst dich im Nachhinein rückwirkend.