Bestattungskosten
Der Vater meines minderjährigen Sohnes liegt im Sterben. Kontakt besteht zum Vater, auch wenn er kein Sorgerecht mehr hat, nur für meinen Sohn, nicht mehr für mich. Er hat vier Geschwister und alle hassen mich.
Das Erbe wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlagen und die Beisetzung nicht von mir sondern den Geschwistern organisiert.
gesetzlich ist ja im BGB geregelt, dass der Erbe die Kosten der Bestattung trägt. Ok, kommt mein Sohn - oder in dem Fall ich nicht drum herum - ABER: wenn ich nichts von der Beerdigung mitbekommen und bestimmen kann, also beispielsweise ein goldener Sarg mit Marschkappelle von den Geschwistern bestellt wird, ich nichts davon weiß, muss ich trotzdem die Kosten tragen? Oder „nur“ die Kosten der Friedhofsverwaltung der Gemeinde.
Es gibt ja preisliche Unterschiede, und ich kenne es so: wer die Musik bestellt - bezahlt auch!