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Habe ich einen Denkfehler (Info Schutzvertrag - Tierschutzorganisation)?

Wir wollen uns einen Hund zulegen. Sowohl meine Frau als auch ich haben genügend Hundeerfahrung. Trotzdem wollten wir weder ein Tier aus dem Heim (mag wo anders nicht so sein, aber bei uns haben die Tiere leider ausnahmslos einen "Schatten") noch einen nach Deutschland eingeschifften Straßenhund von Rumänien, Ungarn, Spanien etc.

Nun hatten wir ein Tier endeckt, welches uns beiden sofort zugesagt hat. Nach dem ersten Telefonat stellt sich heraus, der Hund sitzt aktuell noch in Rumänien. In der Hinsicht nicht so schlimm, da er dort nicht von der Straße oder schlechter Haltung kam, sonder regulär als Welpe abgegeben wurde und wirklich sehr anständig dort gehalten wird (familiärer Umgang).

Nun haben wir den Schutzvertrag bekommen. Ich muss einfach mal sagen, als Vertriebsmitarbeiter im Innendienst würde ich einen solchen Vertrag unter lautem Lachen direkt in den Papierkorb befördern. Da uns jedoch an dem Tier liegt, habe ich mal einen Gegenvorschlag gemacht und selbst einen Kaufvertrag verfasst.

Problem: Laut Schutzvertrag werde ich (angeblich) kein Eigentümer, sondern nur Besitzer. In Fragen wie Einschläferung etc. MUSS vorher die Organisation kontaktiert werden und zustimmen. Der Hund muss bis zum 01.12.2015 kastriert und ein Nachweis erbracht werden. Bei falscher Haltung kann der Hund zurückgefordert werden auf meine Kosten. Gerichtsstand ist beim Halter. Ich muss zudem jederzeit eine Begutachtung der Haltung zulassen.

Meine Argumentation: Ich bin beim eigentlichen zu unterschreibenden Vertrag 4x als der NEUE EIGENTÜMER benannt. Erst in der Zusatzvereinbarung werde ich auf den Besitzer reduziert. In Sachen Einschläferung, was eine eindeutig ethische Entscheidung zwischen Meinung des Tierarztes und Halters ist, hat eine Dritte Person im Ausland nicht zu entscheiden. Kastration eines Rüden ist in Deutschland nach aktuellem Tierschutzgesetz nur in Ausnahmefällen erlaubt. Über falsche Haltung hat keine dritte Person einer Organisation zu entscheiden, sondern der Amtstierarzt. Eine Begutachtung muss ich nicht zulassen, auch wenn diese vertraglich geregelt ist. Immerhin sticht Ober den Unter und da gibt es ja etwas wie das Grundgesetz, nach welchem ich nur nach richterlicher Anordnung jemanden ins Haus lassen muss. Übergabe des Hundes auf eigene Kosten? Wenn keine Gerichtsstand gewählt ist vieleicht, aber Gerichtsstand beim Halter heißt auch ALLE Angelegenheiten werden hier geklärt, inklusive Rückgabe der "Sache", die ein Hund ja laut Gesetz ist. Ich sehe den Vertrag als NICHTIG an. Letztlich bleibt eine Übergabe einer Sache gegen Zahlung eines Betrags übrig. Somit bin ich so oder so der Eigentümer ohne jegliche Pflichten gegenüber der Organisation...

Nicht falsch verstehen. Natürlich dient jeglicher Text im Vertrag dem Wohl des Tieren u. es wird auch keinen Verstoß geben, aber ich finde es eine Frechheit, Personen bereits im Voraus jegliche soziale und ethische Kompetenz abzusprechen aber zeitgleic alle Verpflichtungen aus Eigentum aufzuerlegen.

Tiere, Hund, Tierschutz, Vertrag, schutzvertrag

Abi nicht bestanden aber Ausbildung sicher

Hallo. Ich habe eine Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten für 01.08.15 sicher und habe den Vertrag schon unterschrieben. Gefordert war nur die Fachoberschulreife, also der Realschulabschluss. Diesen Abschluss habe ich schon im Jahre 2012 auf einer Realschule erworben. Nehmen wir an, ich würde dieses Jahr das Abitur nicht bestehen, müsste/würde mein Arbeitgeber mich trotzdem aufnehmen? Vorausgesetzt war ja nur die Fachoberschulreife, die ich mit dem Durchschnitt von ca. 2,8 abgeschlossen habe. Außerdem sah mein Zeugnis von der 11. Klasse, welches ich in die Bewerbung gelegt hatte, schon nicht so toll aus. Ich habe ja auch den Einstellungstest mit Erfolg bestanden. Im Ausbildungsvertrag ist auch nicht die Bedingung erwähnt, dass ich das Abitur bestehen muss, um die Ausbildung antreten zu können. Oder könnte mich mein Arbeitgeber während der Probezeit einfach kündigen?

Wie sieht die Sache wohl ausgehen? Was meint ihr?

Und wenn ich den Abschluss nicht schaffen sollte, wie sollte ich es dem Arbeitgeber am besten sagen? Sofort, das ist klar und nicht verschweigen aber wie ist die Frage. Man hat Angst sowas anzusprechen. Und wenn er nach dem Grund des Scheiterns fragt? Wenn ich das Abitur nicht bestehen sollte, dann ist der Grund definitv meine Faulheit. Ich bin selbst schuld.....

Habe ich eigentlich die Fachhochschulreife (Fachabitur) sicher, auch wenn ich das Abitur nicht bestehe? Oder muss ich die Ausbildung abschließen, um das Fachabitur zu bekommen? NRW!

Welche Möglichkeiten gibt es, das Abitur während der Ausbildung nachzuholen?

Vielen Dank für eure Hilfe!

MfG

Ausbildung, Abschluss, Vertrag, Abitur, Nordrhein-Westfalen, Verwaltungsfachangestellte

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