Ist ein Vertrag gültig, wenn ich nicht eindeutig über die Kosten informiert wurde?
Ich versuche meine Situation mal so gut wie es geht zu verdeutlichen.
Ich würde von der Best Finance Consulting zum Thema Wirtschaft beraten und habe darauf hin 2 Verträge abgeschlossen.
Einen Goldsparplan mit der Multi-Invest bei dem ich für monatlich 150€ Gold, zum aktuellen Kurs kaufe und meine gesamten Kosten wären 1.750€, wobei ich ab einem Sparvolumen von 15.000€ eine Treueprämie in Höhe von 1.500€ bekomme. Diesen Vertrag habe ich am 19.08.2015 unterzeichnet, jedoch noch keine Kopie erhalten. Diese sollte ich noch per Post erhalten. Erste Zahlung wäre der 01.10.2015.
Diesen Freitag, den 18.09.2015 habe ich zum ersten Mal Post von der Multi-Invest erhalten. Jedoch nur eine, in meinen Augen lächerliche "Eigentumsurkunde" und auf der Rückseite der Bestätigung der SEPA-Lastschrift sehe ich ein Preis- und Leistungaverzeichnis, welches nicht mit dem mir versprochenem übereinstimmt.
Ich kaufe Gold zu einem Preis von 43,50€ pro Gramm und die Multi-Invest würde es zum Preis von 32,25€ pro Gramm zurückkaufen. Der aktuelle Preis pro Gramm liegt bei 32,40€ (18.09.2015).
Für mich ist das ein klarer Fall von Abzocke! Ich hoffe ich konnte meinen Sachverhalt deutlich genug erklären und bin sehr dankbar für jeden Rat, damit ich so schnell wie möglich aus dieser Sache rauskomme.


1 Antwort
Zunächst einmal hast du ein 14tätiges Widerrufsrecht. Die Frist beginnt mit Zustellungd er Vertragsbedingungen, die du scheinbar ja noch gar nicht bekommen hast. Innerhalb dieser Frist kannst du den Vertrag per e-mail, Brief oder Fax widerrufen (an wen der Widerruf genau zu richten ist, kannst du dann den entsprechenden Hinweisen in den Vertragsbedingungen entnehmen).
Darüber hinaus gab es vor Kurzem ein interessantes Urteil in einem ähnlich gelagerten Fall: http://www.goldsparplaene.com/commodity-mida-trading-ag-verurteilt/
Hier wurde der Anbieter zur Rückzahlung verurteilt, weil der Kunde nicht über die Handelsspanne aufgeklärt wurde. Das dürfte bei dir ja ebenfalls der Fall sein. Allerdings wird das Urteil zumindest teilweise mit der etwas merkwürdigen Formulierung in den AGB des Anbieters begründet. Das ist bei Mulit-Invest wiederum nicht der Fall (hier steht einfach nur, dass der Preis auf den Internetseiten der Mulit-Invest einsehbar ist).
Die Mult-Invest wurde auch schon wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen zur Rückzahlung verurteilt, aufgrund derer das Widerrunfsrecht nicht nach 14 Tagen abgelaufen war. Bei neueren Verträgen dürfte das aber korrigiert sein.