Vermieter zahlt Mietkaution nicht zurück. Prüfung auf Schadensersatz?
Hallo,
mein ehemaliger Vermieter hat mir meine Wohnung am 05.11.2020 gekündigt und die Schlüsselübergabe fand am 27.02.2021 statt.
Da ich Probleme hatte meine Strom/Gas und Wasserrechnung zu bezahlen, wurde meine Versorgung gesperrt.
Bei der Schlüsselübergabe bemängelte mein Vermieter keinen Raum, er hat alle für gut bzw. bezugsfertig abgehakt.
In einem Gespräch erwähnte er, dass er erstmal gucken muss wie viel die Freischaltung kosten wird, bevor er mir die Mietkaution überweisen kann.
Das er mir die Freischaltung in Rechnung stellt, war für mich klar und akzeptabel, da es natürlich mein Verschulden war.
Die Wohnung wird seit dem 01.04.2021 wieder vermietet und ich habe immer noch keine Rückzahlung erhalten. Daraufhin schrieb ich meinem Vermieter einen Brief, wann ich mit der Überweisung rechnen kann. Er darf sie offiziell bis zum 27.08.2021 einbehalten, dennoch fragte ich nach, weil ich das Geld momentan gut gebrauchen kann.
Mein Vermieter antwortete mit einem Schreiben, in dem er einen Schadensersatzanspruch überprüfen lassen möchte, weil er laut § 16 im Mietvertrag die Räumlichkeiten nur günstiger vermieten kann bzw. weil er der Meinung ist, dass ich nach Rückgabe für leerstehende Räumlichkeiten verantwortlich bin.
Ich verstehe das Ganze nicht, weil 1. hat er wie bereits erwähnt jeden Raum als bezugsfertig abgestempelt und 2. er hat mir die Wohnung gekündigt und ich kann ja nichts dafür, wann er einen neuen potentiellen Nachmieter findet bzw. gefunden hat. Lediglich die Tage bis zur Freischaltung der Versorgung kann ich verstehen. Aber die wurden ja spätestens am 31.03.2021 geöffnet.
Von meinem ehemaligen Nachbarn weiß ich aber, dass er bereits eine Woche nach der Schlüsselübergabe in der Wohnung war und renovierte. Also muss das Wasser bzw. minimum der Strom geflossen sein.
Hat er trotzdem das Recht, nach §16 zu handeln und mir leerstehende Räume oder die Mietminderung in Rechnung zu stellen?