Türschloß austauschen?

8 Antworten

Von Experte albatros bestätigt

Natürlich darf man den Schließzylinder seiner Wohnung austauschen!

Das ist KEINE bauliche Veränderung und bedarf auch nicht der Zustimmung des Vermieters.

Und der Vermieter darf natürlich keinen Schlüssel für die Mietwohnung zurückbehalten, wenn das nicht abgesprochen ist.

Und selbstverständlich darf der Vermieter die Wohnung auch nicht ohne Zustimmung betreten.

Lediglich beim Auszug muss man den Originalzustand wieder herstellen, also den alten Schließzylinder wieder einbauen.

Den Zylinder an deiner Wohnungstür darfst du tauschen. heb den alten für den Fall des Auszugs auf, der muss dann wieder rein. Der vermieter darf keinen Schlüssel behalten.

Das kann man aber natürlich nicht vermeiden. Durch ein eigenes Schloss kann man aber verhindern, dass er rein kommt.

Das ist alles ganz legal so machbar.

Du darfst das Schloss austauschen. Der Vermieter darf ohne deine Einwilligung keinen Schlüssel zurückhalten.

Darf man in einer Mietwohnung z.B. in einem Block das Wohnungstürschloss austauschen?

Darf man. Den Zylinder tausche ich immer aus. Besonders bei ungeschützten Profilen weiß man nie, wer sonst noch einen Schlüssel hat. Vielleicht hat ein früherer Mieter eine Kopie angefertigt oder er hatte einen Besucher, der heimlich eine Kopie gemacht hat.

Ich habe schon öfters gehört, daß der Eigentümer das verbietet

Das gibt es, ist aber ungültig. Ich habe einen Fall beobachtet, da meinte der Vermieter, ein anderer Zylinder beeinträchtige das einheitliche Aussehen der Türen. Er kam vor Gericht nicht damit durch.

einen Ersatzschlüssel für die Wohnung hat

Darf er dann, wenn Du es explizit erlaubst. Ohne Zustimmung rein oder wie früher "ab und zu die Wohnung inspizieren" ist nicht mehr erlaubt. Ersatzschlüssel lieber bei Familie oder Freunden deponieren.

Wer sich detailliert informieren will, dem empfehle ich https://www.koksa.org.

deine Wohnung - du kannst den Zylinder austauschen. Bei Auszug wieder den Alten einsetzen.

im Notfall muss eben deine Tür aufgebrochen werden; für den Fall ist der Schlüssel beim Vermieter. Gefahrenabwehr.

ohne Erlaubnis deinerseits darf der Vermieter deine Wohnung nicht betreten.