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Abmahnung - LKW Fahrer, aufgrund unsorgfältiger Abfahrtkontrolle?

Hallo,

kann mir jemand helfen für meine Schulaufgabe eine Abmahnung zu schreiben:

  • Fahrer ist verpflichtet eine Abfahrtskontrolle durchzuführen
  • Fahrer ist v. 04.02.-25.02. mit einem defekten Mautgerät gefahren
  • Es wurde ein mautpflichtiges FZG benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entrichtet worden ist
  • Es kam ein Schreiben von Toll Collect mit einer nachträglichen Erhebung von Maut nach dem Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG)
  • MA hat uns darüber nicht informiert, dass er einen technischen Defekt hatte
  • Es sind diverse Strafzettel gekommen
  • Nun kriegt der Mitarbeiter eine Abmahnung

Kann mir bitte jemand helfen?

Abmahnung

 

 

Sehr geehrter Herr Mustermann,

 

ihr Verhalten veranlasst uns, Sie auf die ordnungsgemäße Erfüllung Ihrer arbeitsvertraglichen Verpflichtungen hinzuweisen. Wir müssen Sie leider wegen des folgenden Vorfalls abmahnen:

 

In dem Zeitraum vom 04.02.-25.02.2019, hatte das Ihnen zugeordnete Fahrzeug einen technischen Defekt am Mautgerät. Trotz eines defekten Mautgeräts, haben Sie mit dem mautpflichtigen Fahrzeug, die gebührenpflichtigen Bundesfernstraßen benutzt, ohne dass die Maut von uns als Mautschuldner entricht werden konnte.

Als Berufskraftfahrer sind Sie dazu verpflichtet, täglich eine sorgfältige Abfahrtskontrolle durchzuführen. Da Sie dieser Verpflichtung nicht nachgegangen sind, stellt eine Verletzung Ihrer arbeitsvertraglichen Pflichten dar.

Wir fordern Sie daher hiermit auf, sich zukünftig vertragsgemäß zu verhalten und weisen Sie daraufhin, dass wir ein derartiges Verhalten in Zukunft nicht mehr dulden werden.

Sollte sich eine derartige oder gleichartige Pflichtverletzung wiederholen, müssen Sie mit weiteren arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen, bis hin zu einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Eine Ausfertigung dieser Abmahnung werden wir Ihrer Personalakte beifügen und an den Betriebsrat zur Kenntnisnahme weiterleiten ."

Bitte korrigieren, verbessern

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Studium zum 2. mal wechseln?

Hi!

Ich habe 2014 mein Abi gemacht und direkt auf einer staatlichen Uni begonnen zu Studieren, mein Nebenfach war BWL. Ich habe schnell gemerkt, dass mich BWL mehr als mein Hauptfach interessiert hat. Ich habe dann das erste Studium nach 2 Semestern abgebrochen, ein halbes Jahr Praktikum (kaufmännisch) und mehre Monate im Ausland verbracht. Zum letzten WS habe ich ein reines BWL Studium an einer kleineren Hochschule begonnen mit der Intuition, dass dort eine bessere Betreuung als auf der Massenuni ist und es meine Fähigkeiten besser fördert. Mein Problem ist nun, dass ich mit dem Studiumsinhalt (fachlich) eigentlich zufrieden bin, nur mit der Art und weise wie der Stoff und Arbeitsmittel und Informationen bereitgestellt werden überhaupt nicht. Es gibt unfaire Prüfungen auf welche man nicht annähernd vorbereitet wird , unmotivierte Profs und viele unmotivierte Studenten (und mir geht es hier auch nicht um zu schwer für mich und faul bin ich auch auf keinen Fall, ich haue mich wirklich rein, mit den Mitteln die mir eben zur Verfügung stehen) Ich bin nun am überlegen an eine private Hochschule (welche mir von mehren Freunden welche dort Studieren eindeutig empfohlen wurde) zu wechseln. Es würde sich hier um einen BWL basierten Studiengang mit einem Schwerpunkt auf die Entwicklung von Smart Mobility & Technologies handeln. (Affinität zu IT ist bei mir gegeben)

Mein Problem ist nur, dass ich wieder zum ersten Semester beginnen müsste (Einige Leistungen lassen sich natürlich evtl. anrechnen) und es im Lebenslauf als 3 Studium auftauchen würde. (Oder wäre es für euch nur wie ein Ortswechsel ?)

Wie würde sich das ganze für euch bei einer Bewerbung anhören, 2 abgebrochene Studien ist klar, aber der Schwerpunkt der Fachrichtung - also die BWL bleibt gleich.

Ich bin mir etwas unschlüssig wie ich das ganze sehen sollte weil ich möchte meinen Lebenslauf auch nicht im Chaos versinken lassen!

Wäre über jede ehrliche Antwort dankbar!

Arbeit, Studium, Bewerbung, BWL, Hochschule, Personal, Student, studieren, Universität

Qualifikation und Kompetenz - Unterschied?

Hallo zusammen,

ich lerne gerade für die IHK Prüfung und habe noch ein kleines Verständnisproblem. Es geht um den Bereich "Qualifizierung". Hier soll ein Qualifizierungsbedarf festgestellt werden.

Das mit den Anforderungsprofilen habe ich einigermaßen verstanden, jetzt wird hier aber noch von Kompetenzprofilen gesprochen.

Unterschieden wird dabei zwischen Qualifikationen und Kompetenzen. Qualifikationen umfassen demnach das aktuelle wissen und die vorhandenen Fähigkeiten, die sich an einem Anforderungsprofil orientieren und messen lassen. Kompetenzen sind das Bündel von praktischen und geistigen Fähigkeiten und Einstellungen, über die ein Mitarbeiter verfügt, um Probleme und Aufgaben zielorientiert anzugehen und zu lösen. Diese Kompetenzen können zwar ein Teil von Qualifikationen sein, gehen aber oft weit darüber hinaus.

Dann ist auch noch von Schlüsselkompetenzen die Rede.

Ich komme hier etwas durcheinander. Was genau unterscheidet jetzt Kompetenz von Qualifikation? Ist Qualifikation nur ein personenunabhängiger Standard, den man erfüllen muss, um für eine Position geeignet zu sein? Gibt Kompetenz dann nur individuell wieder, welche Eigenschaften man hat?

Kann die Qualifikation eines Mitarbeiters dann (trotz der im letzten Absatz genannten Annahme) gleichzeitig seine individuelle Eignung anhand seiner Eigenschaften sein?

Eine weitere Frage, inwiefern unterscheiden sich dann Anforderungs- und Kompetenzprofile inhaltlich?

Danke für eure Hilfe basher

Kompetenz, BWL, Personal, Qualifikation

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