Ich will aus der Maßnahme raus!

11 Antworten

Auf keinen Fall die EV unterzeichnen, in der die Maßnahme festgelegt ist. Abwarten bis ein Verwaltungsakt kommt, denn der ist nicht sanktionierbar. Ruhig, des guten Willens wegen zu dem Vorstellungsgespräch des Maßnahmeträger gehen. Alles toll finden, aber die Datenschutzvereinbarung ablehnen. Das ist das Recht auf informative Selbstbestimmung, verfassungsrechtlich geschützt. Ist die Datenschutzvereinbarung nicht unterschrieben, darf der Träger keine Berichte weiterleiten über Dich. Damit ist die Maßnahme sinnlos und nicht durchführbar. Zwischenzeitlich der EV widersprechen. Gründe suchen, dass sie Dich nicht qualifiziert. Ein Verwaltungsakt ist eine einseitige Willensaufzwingung, die lt. Urteil nicht sanktioniert werden darf. Ansonsten: wenn Du schon in der Maßnahme bist, dann mindestens 4 Wochen an einem Stück krank machen. Dann sollte den Standards gemäß eine Anfrage des Trägers beim Jobcenter erfolgen, ob die Maßnahme beendet werden soll.

Wenn sie abbrechen bekommen sie eine 100% Sanktion ihres ALLg 2 satzes da sie ja noch unter 25 Jahre alt sind. Entwerder Maßnahme durchhalten oder eben Sanktion. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin und finde das jammern über Maßnahmen vom Jobcenter echt unverschämmt.

KptlzSEike  12.11.2016, 18:12

Ich finde es echt unverschämt, dass das Jobcenter solche sog Maßnahmen benutzt, um die Arfbeitslosenstatistik zu drücken und mensch damit zu schikanieren! Meine Freundin wurde auch dazu verdonnert 6 Monate aber auch nicht mit vorbereitung sondern ihr toller 'Berater' hat ihr gesagt nächste wochje gehts los...DAS ist unverschämt...vor allem eine Frau in eine Maßnahme mit Gartenlandschaftsbau zu schicken die eigentlich medizin machen möchte ist eh Dummheit pur und steht echt für die Kompetenz mancher Mitarbeiter...

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SohnOdins21  26.09.2023, 10:42

Hi Eisblumezwei, mal eine Info Frage? Aus welchem Grund werden manche Leute in eine Bewerbungsmaßnahme geschickt, bei denen es nicht wirklich zwingend Notwendig ist???? Ich empfange leider AlG 1, kann mich aber im meiner Stadt auch im BIZ bzw auch in den medien bewerben. Aber muss nun ca einen Monat in so eine Maßnahme. Sitze dort ein paar Stunden und suche das mögliche an Stellen raus. Aber meist finde ich dort nichts mehr und muss den noch stundenlang rumsitzen und warten bis ich frei habe ?? Sry des ist in meiner Sicht ein weinig Verschwendung von Zeit und Fördermittel! auch wenn sie helfen soll und ich mich auch drüber freue, das meine schriftlichen Unterlagen jetzt wieder auf dem neuesten Stand sind

MfG SohnOdins

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abbrechen ist immer schlecht. Aber wenn Du abbrichst, da Du eine Ausbildung hast.. Bingo, 100 Punkte für Dich!


Schleicher1 hat recht, natürlich wäre auch Job okay fürs Amt, denn dann erscheinst Du nicht mehr in ihrer Statistik.


Für Dich aber Milchmädchenrechnung, denn beim nächsten Mal hast Du wieder keine Ausbildung. Und die ist grad in BRD echt wichtig.


Ich hatte das auch während einer Fortbildung (die war allerdings echt gut): ich kriegte laufend Vorschläge, sollte mich bewerben, ggf. sofort annehmen und FoBi abbrechen.


Sogar 1 Woche vor der IHK-Prüfung, die damit verbunden war, kam noch ein Jobvorschlag!


ich habe mich immer korrekt beworben.. und ehrlich gesagt: zugesehen, dass ich nicht genommen wurde, da dieser Abschluss sehr wichtig war.

Hört sich für manche vielleicht doof an.. war aber genau die richtige Entscheidung. Den Job, den ich jetzt habe, hätte ich ohne den nachweis der Ausbildung nicht gekriegt.

Also: Zähne zusammenbeißen.. schön m,itmachen..selber suchen. Und dann!


PS: Und meine FoBi war 40h pro Woche/5 Tage/ 6 Monate. Und daheim war noch lernen³ angesagt, sonst hätte man es nicht gepackt.

Du kannst jederzeit raus, muss dann jedoch mit einer Sperre oder Sanktion rechnen. Oder du unterschreibst einen Arbeitsvertrag. Vorstellungsgespräche kannst du auch während einer Maßnahme wahrnehmen. Wie deine Bewerbungsschreiben aussehen weiß ich nicht. Vielleicht bedürfen sie wirklich einer Überarbeitung.

Wenn man dir Vorstellungsgespräche für eine Ausbildung verweigert, beschwer dich bei deinem Sachbearbeiter über den Träger der Maßnahme.

Bewerbe dich um eine Ausbildung. Und wenn du angenommen wirst, darfst du diese Maßnahme sofort abbrechen.

bulbul94 
Fragesteller
 02.04.2015, 15:55

Das tue ich doch schon aber die dort wollen mich davon abhalten. Ich finde keine Zeit mehr durch die ! Deshalb will ich da raus um mich auf meine Bewerbungen und Vorstellungsgespräche zu konzentrieren.

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konzato1  02.04.2015, 15:57
@bulbul94

Bitte was? Natürlich kannst du auch nach dieser Maßnahme noch eine private Bewerbung schreiben! Was hält dich denn davon ab? Irgendeinen Kumpel mit PC und Drucker wirst du doch bestimmt haben.

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bulbul94 
Fragesteller
 02.04.2015, 15:59
@konzato1

So ist das nicht gemeint! Die wollen nicht, dass ich eine Ausbildung suche, sondern direkt eine Arbeit! Ich lasse mich nicht davon abhalten, aber wenn ich dann sage, ich muss zum Vorstellungsgespräch wegen meiner Ausbildung, dann sagen die "Warum Ausbildung?" und lassen mich nicht gehen.

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konzato1  02.04.2015, 16:02
@bulbul94

Das Jobcenter darf dir doch nicht verbieten, dir eine Ausbildung zu suchen!

Ca. 600 € im ersten Jahr Lehrlingsgehalt, dazu dein Kindergeld, da biste schon fast weg von Hartz.

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Tesssa53  02.04.2015, 16:00

deshalb sind solche Maßnahmen auch da,das man "bewirb" schreibt,sonst ist man gleich draußen!!

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bulbul94 
Fragesteller
 02.04.2015, 18:43
@Tesssa53

Tesssa53 Eben nicht. In dieser Maßnahme geht es darum, dass man Fachkenntnisse im Finanz und Personalwesen ergattert. Von Bewerbungen war nie die Rede, geschweige denn davon, dass es eigentlich Ü30 ist.

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