Also wenn im Gutachten steht für 6 Monate dann müssen sie das nicht. Da sie ja nur für höchtens 6 Monate für Erwerbsgemindert gelten. Das gilt nur wenn sie auf dauer oder auf nicht absehbare Zeit erwerbsgemindert wären. Aber das trifft auf sie ja nicht zu, nach dem Gutachten. Sie sollten nochmal mit dem Jobcenter sprechen. Wenn das nichts bringt sich eine Schriftlichen Bescheid über die Anordnung zur Beantragung von Erwerbsminderungsrente geben lassen. Dagegen können sie dan Wiederspruch einlegen und wenn das nicht hilft klagen. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.

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Also für U 25 Personen wird nur eine Wohnung bezahlt wenn ein wichtiger Grund für den Auszug bei den Eltern spricht. Ein wichtiger Grund heißt z. b. wenn ihre Eltern sie misshandeln. Aber nur Streit mit den Eltern reicht da nicht, da müssen schon schwerwiegende Sachen passieren zu Hause. Das müssten sie dann auch Nachweisen. Zum Beispiel in Form von einem Attest vom Arzt der den Auszug aus wichtigen Gründen befürwortet. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.

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Also ab 25 Jahre können sie bei ihren Eltern ausziehen und das Jobcenter müsste bei Bedürftigkeit die Miete bezahlen und so weiter. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.

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Die 240 Euro Gutschrift bezieht sich auf die Nebenkostenabrechnung, das hat doch nichts mit den 20 Euro für die Stellplatz zu tun. Für einen PKW Stellplatz bekommen sie doch kein Geld wieder, bei Nebenkosten wenn sie nicht so viel verbraucht haben schon. Daher gehören die 240 Euro dem Jobcenter. Sie müssen das angeben, dann wir das verrechnet. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.

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Jeden Verdienst müssen sie ja beim Jobcenter angeben. Wenn sie eine Zahlung auf ihr Konto bekommen, kann es sonst Probleme mit der Arge geben. Bei Erwerbseinkommen gibt es Freibeträge, 100 Euro Grundfreibetrag. Von 100,01 Euro bis 1000 Euro 20 Prozent Freibetrag. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin. Wenn sie das nicht der Arge mitteilen und die bekommen das raus, müssen sie zu viel gezahlttes Geld zurück bezahlen. Außerdem kann es sogar sein das die Arge eine Anzeige wegen Sozialbetrug gegen sie macht. Kommt darauf an wie viel Geld sie da verdienen ohne es anzugeben wegen der Anzeige. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.

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Nein die EGV ist dann natürlich nicht automatisch unwirksam. Es kommt auf den Einzelfall an. Warum aber haben sie die EGV überhaupt unterschrieben, wenn ihnen das nicht rechtens vorkommt? Gegen einen Verwaltungsakt hätten sie ja ohnen Probleme Klagen können. Gegen eine Unterschriebene EGV können sie auch Klagen, ist nur die Frage ob das etwas bringt. Wichtig wäre auch zu wissen was in der EGV drin steht. Zu ihren Pflichten und denen des Jobcenters. Dann kann ich ihnen vllt. sagen ob ihre EGV über 6 Monate Sinn macht oder nicht. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich da natürlich gut aus.

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Grundsätzlich 4 Jahre. Wenn aber die Überzahlung so eindeutig und auffälig ist, das sie dem AIIg 2 Bezieher auffallen müssen . Geht das auch danach oft noch. Sie sollten dem Jobcenter schriftlich Bescheid geben über deren Fehler. Damit ersparen sie sich für später eventuell ärger. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.

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Es werden 556 Euro Kaltmiete plus Nebenkosten übernommen. Wie viel an Nebenkosten übernommen wird kann man beim Jobcenter einfach erfragen. Das heißt 44 Euro müssen sie schon mal selber bezahlen. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.

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So wie ich das verstehe sind sie aus Spanien erst vor einem Monat nach Deutschland gezogen. Da wären erst mal 2 wichtige Fragen. Haben sie die Deutsche Stadtsbürgerschaft? Haben sie in Deutschland schon mal versicherungspflichtig gearbeitet? Wenn beide Antworten auf meine Fragen nein lauten hätten sie kein Anspruch auf ALG 1 oder AIIG 2 oder Sozialhilfe. Dazu gibt es auch Urteile. Steht im Internet. Diese Fragen müssten erst mal beantwortet werden von ihnen, dann könnte man eine genaue Auskunft geben. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich aus.

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Sie müssen nunmal an allen Maßnahmen vom Jobcenter mitwirken wenn kein wichtiger Grund dagegen spricht. Ein Minijob ist kein wichtiger Grund im SGB 2. Daher bekommen sie sonst eine Sanktion. Wann ihre Eltern mehr Aufträge bekommen und sie dann Vollzeit einstellen, das kann ja keiner sagen. Mit der Nachranigkeit ist es so, das keiner eine versicherungspflichtige Arbeitsstelle für eine Maßnahme aufgeben muss, aber bei einer Nichtversicherungspflichtigen Arbeitsstelle zumahl sie ja nur 350 Euro verdienen ist es nachranig.  Das Jobcenter hat seine Bestimmungen und da geht das vor. Wenn sie damit nicht einverstanden sind melden sie sich halt vom Leistungsbezug ab. Ansonsten könnte ja jeder der keine Maßnahmen machen möchte sich einen Nebenjob suchen und sagen nun muss ich mich nicht mehr bemühen und das Jobcenter kann mir nichts mehr zuweissen. Aber so geht das nicht. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.

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Umzug ALG2 in "unangemessene" Wohnung

Morgen,

bin grad bei der Suche nach Antworten auf Ihre Seite gestoßen und fand sie direkt sehr sympathisch. Da dachte ich, dass ich mich mit einer konkreten Frage an sie wenden kann und wäre Ihnen für jede Hilfe dankbar.

Ich wohne bis zum 01.06 noch in Aachen ziehe jedoch dann nach Köln-Kalk. Habe Montag einen Mietvertrag unterschrieben ohne "Erlaubnis" des Jobcenters, Konsequenzen wie keine Übernahme der Umzugskosten und keine Kautionszahlung muss ich in Kauf nehmen. Ich wohne momentan mit einer nicht im Leistungsbezug stehenden Person zusammen und die Warmmiete der jetzigen Wohnung beträgt 414 Euro für 50qm.

Die Miete der neuen Wohnung (in der ich wieder mit einer nicht im Leistungsbezug stehenden Person wohnen werde) beträgt 490 Euro für 33qm. Hoher Quadratmeterpreis, das ist mir klar aber es gibt einen eigenen 70qm großen Garten und ich war froh überhaupt als Erwerbsloser die Zusage für eine Wohnung zu bekommen.

Meines Wissens nach übernimmt das Jobcenter wegen des unerlaubten Umzuges nur die für die bisherige Wohnung anfallenden Kosten (in meinem Fall 207 Euro als Einzelperson).

Die Differenz würde ich dann aus meinem Regelsatz erbringen.

Nun zu meiner Frage:

Was würde das Jobcenter in meinem Fall tatsächlich zahlen? Die bisherigen 207 Euro? Das wäre noch in Ordnung. Rechne ich jedoch die 33qm x 8,25 komm ich auf 272,25 Euro und geteilt durch zwei auf 136,12 Euro. Könnte es schlimmstenfalls passieren, dass ich nur 136,12 Euro bekomme und die Differenz selbst tragen muss?

Entschuldigen Sie bitte, falls das Anliegen nicht komplett transparent formuliert ist.

Über eine Antwort die mir ein bisschen Klarheit würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank und liebe Grüße.

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Also eins ist klar es wird nur die Höhe der bisherigen Miete gezahlt, auch wenn die neue Wohnung teurer ist. Wenn sie eine Wohung für 33 Qm anmieten und aber die Kaltmiete  und Warmmiete so hoch sind wie eine für 2 Personen 60 Qm wird das in der Regel nicht bezahlt. Da ja die Kaltmiete viel zu hoch ist für 33 Qm. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin. Auch wird geprüft ob sie nicht doch eine Bedarfsgemeinschaft bilden. Es wird nur die angemessende Miete für 33 Qm durch zwei gezahlt.

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Im laufendem AIIg 2 Bezug wird das ganze Erbe als Einkommen angerechnet. Wenn sie einen Antrag auf AIIg 2 stellen dann gelten die Freibeträge, da es als Vermögen gilt. Sind zwei unterschiedliche Dinge. Ich arbeite im Jobcenter daher weiss ich das. Steht aber auch im Internet.

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Sie muss sich den Unzug von Jobcenter genehmigen lassen und die genehmigen nur bei wichtigem Grund. Ohne Genehmigung wird nur die Miete in der bisherigen Höhe gezahlt auch wenn die neue Wohnung teuer ist. Es werden sonst auch keinerlei Kosten die mit dem Umzug zusammenhängen bezahlt, ohne genehmigung. Daher war möchte ihre Freundin umziehen? das ist die Entscheidene Frage. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das. Ihr Grund den sie im Kommentar unten geschrieben haben ist kein wichtiger, da zahlt das Jobcenter Umzug und höhre Miete nicht.

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Das Jobcenter zahlt für U 25 jährige Personen grundsätzlich keine eigene Wohnung. Nur bei wichtigem Grund gibt es die Möglichkeit das das Jobcenter einer unter 25 jährigen Person eine eigene Wohnung bezahlt. Ein wichtiger Grund wäre zum Beispiel wenn ihre Eltern sie misshandeln oder sonstige gleichwertig schwere Verfehlungen passieren. Jedoch muss dies natürlich auch vom Jobcenter ersichtlich sein, da reicht es nicht hin zu gehen und das zu erzählen und fertig. Dann könnte das ja jeder so machen. Sondern es müssen Nachweise im Form von z. b. das ein Arzt das schriftlich erklärt. Das es auf Grund von Belastungen ihrer Seelischen Gesundheit nicht gut ist wenn sie weiter bei ihren Eltern wohnen. Oder es ist beim Jugendamt bereits von früher eine Akte von ihnen da, wegen Problemen mit ihren Eltern. Wie gesagt da muss schon ein schwerwiegender andauernder wichtiger Grund vorliegen damit das Jobcenter eine eigene Wohnung bezahlt, bei u 25. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin. Das ist eine Einzellfallentscheidung nach den Richtlinien des Jobcenters.

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Also ohne Eigenleistung, finde ich nicht realistisch. Mann bedenke alle Kosten.

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Wenn sie die Wohnung selber finanzieren können sie doch machen was sie wollen. Das Jobcenter zahlt bei unter 25 jährigen keine eigene Wohnung. Nur bei wichtigem Grund z. b. wenn die Eltern einen misshandeln sonst nicht. Einfach zu hause nicht mehr aushalten ist kein Grund. Ihr Traum vom Auszug wird am Geld scheitern denke ich. Arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich aus.

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Solange sie AIIg 2 Bezieher sind gelten sie als Arbeitslos. Wenn die Kaltmiete und letztlich auch die Warmmiete angemessen ist und die Wohnung 5 Quaratmeter zu groß ist wird das in der Regel genehmigt. ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher kenne ich mich aus. Wichtiger als die QM ist die angemessenheit der Höhe der Kosten der Wohnung. Da 5 Qm ja auch nur leicht drüber sind.

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Also 80 Quadratmeter ist viel zu groß. Bei 2 Personen stehen ihnen 60 Quadratmeter zu. Das wird auch nicht genehmigt wenn die Höhe der Miete passt. Da es 20 qm zu viel sind. 410 Euro kalt für 2 Personen ist auch viel zu teuer das wird nicht genehmigt. Die Wohnung ist nicht angemessen. ich arbeite im Jobcenter daher weiss ich das.

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Sie müssen zu dem Termin gehen, sie haben doch einen Antrag abgegeben. Wenn sie nicht hingehen, dann bekommen sie gleich am Anfang beim ersten Geld eine Sanktion von 10 % des Regelsatzes für 3 Monate. Sie bekommen beim ersten Termin eine Eingliederungsvereinbarung wo ihre Pflichten und die Unterstützung vom Jobcenter festgehalten sind. Außerdem sollen sie doch so schnell wie möglich eine Arbeit finden. Ein Umzug ist kein wichtiger Grund für ein Meldeversäumnis. Ein wichtiger Grund wär wenn sie ein Vorstellungsgespräch haben zum Zeitpunkt des JC Termins. Auch eine normale Krankschreibung reicht da nicht aus, da brauch man eine Wegeunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt. Dann bekommt man keine Sanktion. Ich arbeite im Jobcenter als Fallmangerin daher weiss ich das.

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