Kündigung – die neusten Beiträge

Ferienjob Feiertagsvergütung trotz Kündigung ein Tag später?

Ich bin 16, mache gerade einen Ferienjob (also eine kurzfristige Beschäftigung) in einer Fabrik und bin ziemlich unzufrieden mit der Arbeit, da sie sehr anstrengend ist und nur mit dem Mindestlohn vergütet wird.

Laut dem Internet müsste ich die kommenden Feiertage (Karfreitag und Ostermontag) so bezahlt bekommen, wie wenn ich normal arbeiten würde.

Nun ist es so, ich will kündigen, da mir der Job absolut keinen Spaß macht, würde aber ungern das Geld der beiden Feiertage einfach verschenken, vorausgesetzt sie werden überhaupt bezahlt. Ob das moralisch in Ordnung ist, ist übrigens nicht die Frage, es ist ein großes Unternehmen, das davon keinen richtigen Schaden nimmt.

Im Vertrag steht eine Kündigungsfrist von einem Tag, könnte ich also am Montag meine Kündigung einreichen, sodass ich beide Feiertage noch bezahlt kriege und am Dienstag nicht mehr arbeiten muss oder muss ich für die Feiertagsvergütung bis Dienstag mit der Kündigung warten und noch einen Tag arbeiten?

Theoretisch könnte ich das letze machen, um kein Risiko zu haben, aber ich mache die Arbeit wohnend bei meinem Opa und würde dann am Sonntag wieder nach Hause fahren, so müsste ich andernfalls wegen der Spätschicht bis Mittwoch hier bleiben und auch noch 40 Euro für ein Zugticket nach Hause zahlen, Sonntag könnte ich mit meiner Mutter im Auto fahren, die eh fährt.

Kündigung, Recht, Ferienjob, Ausbildung und Studium, Beruf und Büro

Wann mitteilen, dass ich nach Ausbildung nicht bleiben will?

Hallo,

ich habe nächsten Montag (heute ist Donnerstag) ein Gespräch mit dem Werkleiter und der Personalchefin, wo es um meine Einsatzplanung nach der Ausbildung gehen soll. Wir hatten bereits ein Gespräch, wo sie wissen wollten, wo ich es mir vorstellen kann, nach der Ausbildung zu arbeiten. Seitdem habe ich nichts mehr von ihnen gehört.

Da ich schon seit Monaten weiß, dass ich nicht bleiben möchte, die Ausbildung aber noch bis Ende Juli geht, fragen ich mich nun, ob ich das jetzt schon sagen soll.

Ich möchte eigentlich nicht, dass schon bekannt ist, dass ich gehen werde, weil ich ahne, dass sie mich dann anders behandeln werden, alle Interesse heucheln und mich ausfragen werden, warum ich gehe, wohin, etc. Das möchte ich nicht, denn ich will das mit den Kolleg*innen nicht teilen. Ich will nicht, dass sie wissen, wo ich dann hingehe.

Ich bin auch derzeit am bewerben und hatte schon ein paar Vorstellungsgespräche aber noch keine Zusage.

Soll ich also am Montag schon Bescheid geben, oder erst mal noch so tun, als wäre ich an der Übernahme interessiert? Ich weiß auch, dass kaum Stellen frei sind und sie mich (wie die anderen Azubinen vor mir) in eine Abteilung stecken, wo es mir eh nicht gefallen wird...

Leider kann ich hier mit niemandem darüber reden, da sich solche Infos verbreiten wie ein Lauffeuer.

Danke für eure Tipps!

Kündigung, Schule, Ausbildung, Arbeitsrecht, Übernahme, Ausbildung und Studium

Minijob kündigen wegen Studium?

Hallo,

ich habe folgendes Problem: Seit Dezember 2021 arbeite ich bei einem lokalen Supermarkt als Aushilfe. Ich habe direkt in die Bewerbung und auch in die Zustimmung der Arbeitsanleitung reingeschrieben, dass ich eine "Studienbewerberin" bin, damit gerade die Chefin auch weiß, wo ich stehe.

Nun ist es so, dass ich zum Sommersemester angenommen wurde, als die Chefin 3 Wochen im Urlaub war. Darüber habe ich dann direkt einige meiner Vorgesetzten, die einen guten Draht zu ihr haben, in Kenntniss gesetzt und auch mehrfach betont, dass ich nicht weiß, wie und ob ich weiter arbeiten kann, da ich meinen "Stundenplan" noch nicht hatte.

Auf Absprache mit einer Vorgesetzten habe ich mir dann für die ersten beiden Wochen des Studiums Urlaub genommen und auch extra nochmal in den Urlaubstext reingeschrieben, warum ich nicht kommen kann, damit die Chefin auch von meiner Situation erfährt, wenn sie wiederkommt. In der Hoffnung nicht direkt nach meinem Urlaub wieder so eingeteilt zu werden, wie ich normalerweise arbeite, weil ich zu den Zeiten dann nicht einmal in meiner Stadt wäre.

Heute habe ich dann meinen Plan bekommen und gemerkt, dass ich bei den Vorlesungen und dem Aufwand für Hausarbeiten und Klausuren nicht mehr viel Zeit übrig haben werde, gerade auch, weil ich pendle und eine relativ lange Anfahrt habe, ist es mir kaum mehr möglich um 16 Uhr auf der Matte zu stehen.

Jetzt möchte ich kündigen aber ich bin mir unsicher, wie sich das mit der Frist gestaltet... Einen schriftlichen Arbeitsvertrag habe ich nie gesehen oder unterschrieben, obwohl mir einer zugesichert worden ist und ich deshalb fast jede Woche bei der Chefin nachfrage und sie sich immer "drum kümmern" will (SEIT 4 MONATEN).

Gerade wegen einigen Ungerechtigkeiten am Arbeitsplatz wollte ich den Vertrag, da uns jetzt zum Beispiel jegliche Urlaubsansprüche untersagt worden sind. Mich hat das von vornerein stutzig gemacht, dass wir "keinen Anspruch auf bezahlten Urlaub haben" obwohl überall steht, dass einem mindestens 4 Wochen zustehen, aber jetzt dürfen wir nicht mal mehr unbezahlten Urlaub nehmen.

Außerdem wird uns die Zeit, die wir oftmals länger arbeiten nicht angerechnet und nicht bezahlt, aber wenn wir nur 5 minuten früher gehen können weil wir fertig sind, wird das direkt von unserem Lohn abgezogen weil wir "Nur für die Zeit bezahlt werden, die wir da sind". (logik left the chat)

Jedenfalls wird unser Arbeitsplan immer 4 Wochen im Vorraus erstellt und natürlich wurde ich jetzt wieder so eingeteilt wie ich vorher gearbeitet hab, obwohl ich da nicht arbeiten kann.

Eigentlich wollte ich fristlos kündigen, da ich jetzt einfach keine Zeit mehr hab, aber jetzt habe ich gelesen, dass auch schon ein mündlicher Vertrag zu Stande gekommen sein kann?

Was soll ich jetzt machen? Zu welchen frühstmöglichem Termin kann ich kündigen?

Kann mir das Irgendjemand sagen? ;(

Kündigung, Minijob, Ausbildung und Studium

Zeitung Job angekommen und leider gekündigt?

Hallo meine Lieben

Ich muss gerade meinen Frust heraus lassen.

Ich bekomme seit 2018 Harz4 da ich in Elternzeit war und keine Arbeit hatte weil wir nicht wussten wie es weiter geht mit mir und meinem Kind.

Im Oktober hatte ich Zeitung Job angenommen und habe 200 Euro dazu verdient aber weil es nachts war und meine Mama auf die Kleine nicht mehr aufpassen konnte, musste ich im Dezember leider aufhören.

Ich warte seit Januar auf meine Kündigung und es kam nichts, was ich beim Arbeitsamt einreichen konnte. Die Kündigung hätte mehrmals meinem Vater mitgegeben werden können, aber es kam nie was.

Gerade habe ich angerufen wo die Kündigung bleibt. Die Dame am Telefon meinte, dass sie keine Kündigung von mir bekommen hätte und sie für mich jetzt eine fertig macht. Ich habe gesagt, dass ich sie abholen werde da ich direkt das beim Amt einreichen muss und sie meinte zu mir, dass es mit der Post kommen muss.

Ich habe Ihr ausdrücklich gesagt, dass mir seit 3 Monaten über 200 Euro zum Leben fehlen und ich es langsam geklärt haben muss. Sie meinte, es darf keiner rein wegen Corona.

Was für ein Schwachsinn, sie weiß, dass ich ein Kind zu versorgen habe aber das interessiert da niemanden. Ich bin grad laut geworden weil ich sonst nicht weiter kam, ich lebe schon im Minimum Bereich und dann sowas.

Ich habe mit dem Jobcenter gesprochen, dass ich kündigen musste wegen der Kleinen. Die brauchen die Kündigung um den neuen Hartz4 Bescheid zu machen und dass ich eine Erklärung abgegeben muss, wieso ich da nicht mehr arbeiten konnte.

Mein Vater hat mich so zur Sau gemacht wie ich mich verhalten habe und hätte nicht laut werden dürfen, er rafft nicht dass ich Geld zum Leben brauche und es mir fehlt. Ihm war es peinlich dass ich mit ihr so geredet habe dass ich keinen Tag mehr länger warte auf die Kündigung.

Kündigung, Job, Hartz IV, Zeitung

Fitness Mitgliedschaft Kündigen nach Vertragslaufzeit?

Hallo,

ich habe mich im März 2020 im Fitnessstudio angemeldet mit einer Vertragslaufzeit von 2 Jahren.

Durch die Pandemie und Umzug bedingt war es mir seit Januar 2021 nicht mehr möglich im Fitnessstudio zu trainieren.

Das Fitnessstudio hatte eine Einzugsermächtigung von mir, diese seit August 2021 seitens des Fitnessstudios gelöscht wurde, da es ein Lastschrift Rückläufer gab.

Die Beiträge wurden daher seit dem Zeitpunkt nicht mehr beglichen, hierzu habe ich allerdings, bis auf eine einzige Email im November, keine Zahlungsaufforderung oder Mahnungen bekommen.

Zufällig bin ich vor 2 Wochen auf die Email von November gestoßen, diese in einem kurzen Zweizeiler besagt das ich die offenen Beiträge begleichen soll.

Nun meldete ich mich letzte Woche beim Fitnessstudio und sprach mit Ihnen eine Ratenzahlung ab.

Soweit, so gut.

Ich sendete letzte Woche per Post die Kündigung ein, mit der Annahme die Kündigung würde zum 01.03.2022 oder zum 01.04.2022 angenommen werden. Nun bekomme ich per Email die Kündigungsbestätigung zum 30.09.2022. Eine Mitarbeiterin meinte, dies würde eventuell an der Pausierung der Mitgliedschaft liegen, von der Zeit wo die Beiträge nicht beglichen wurden.

Kurze Zusammenfassung:

Das Fitnessstudio möchte von mir das ich die offenen Beiträge von 01.08.2021-heute begleiche (selbstverständlich) und zusätzlich den Vertrag um ein halbes Jahr verlängere und weiterhin die monatlichen Beiträge für die Verlängerung der Mitgliedschaft bezahle.

Nun zu meiner frage, ist das Rechtens und normal das die Begründung der Pausierung dazu führt das ich die Beiträge zwar rückwirkend zahlen muss aber zusätzlich sich mein Vertrag um ein halbes Jahr verlängert?

LG und danke im Voraus.

Fitness, Kündigung, Recht, Vertrag

Welche Kündigungsfrist bei einer Kreditkarte?

Hallo,

ich habe ein kleines Verständnisproblem.
Ich habe seit vielen Jahren eine VISA-Kreditkarte, die ich aber eher selten benutzt habe und nun benötige ich sie gar nicht mehr. Ich möchte den Vertrag daher kündigen.

Die Kreditkarte habe ich damals über meine Hausbank (Raiffeisenbank) erhalten.
Die jährliche automatische Verlängerung würde nun im April erfolgen, aber ich möchte gerne vorher rechtzeitig kündigen.
Im Vertrag gibt es diesbezüglich diese beiden Punkte:

- Punkt 1: Der Kartenvertrag kann vom Karteninhaber jederzeit zum nächsten Monatsende in Textform gekündigt werden.

- Punkt 2: Die Bank oder der Herausgeber können den Kartenvertrag mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende eines Kalendermonats in Textform kündigen.

Welches trifft davon auf mich zu?
Gilt Punkt 1 nur, wenn ich die Karte direkt von VISA erhalten hätte, also ohne, dass es über die Hausbank gelaufen wäre?
Und trifft Punkt 2 nur zu, wenn ich die Karte zwar über die Hausbank erhalten habe, aber die Hausbank will die Karte von sich aus bei VISA kündigen – also ohne meinen Auftrag oder mein Einverständnis dazu – weil es irgendein Problem mit mir oder einen anderen triftigen Grund für eine Kündigung gibt?

Momentan tendiere ich zu Punkt 1, aber ich bin mir auch schon mal bei Punkt 2 sicher gewesen...

Viele Grüße und danke fürs Lesen.

Kündigung, Kreditkarte, Bank, Recht, kündigen, Kündigungsfrist, Wirtschaft und Finanzen

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