Freistellung vom Beruf mit Teilurlaub oder vollem Urlaubanspruchs?
Guten Tag,
Ich werde zum 01.07 eine neue Stelle antreten und werde voraussichtlich mit meiner Kündigungsfrist von 6 Wochen freigestellt. Jetzt stelle ich mir die Frage ob es passieren könnte, dass die 6 Wochen Freistellung komplett von meine Urlaub gerechnet werden können oder nur 15 Tage für die 6 Monate Arbeit bislang. Mfg
4 Antworten
Man kann Dir in die Freistellung nur den Teilurlaub von 15 Tagen anrechnen, da Du bei Ausscheiden zum 30. Juni noch nicht den ganzen Jahresurlaub erworben hast sondern nur 6/12 davon.
Die Anrechnung geht aber auch nur dann, wenn es sich um eine unwiderrufliche Freistellug handelt. Bei einer widerruflichen Freistellung darf kein Urlaub verrechnet werden
Hallo mbax1993,
wenn dein Arbeitgeber dich bezahlt freistellt, werden dir keine Urlaubstage dafür abgezogen.
Dein Resturlaub muss dir dann ausbezahlt werden.
Allerdings ist es eher typisch, dass der/die Arbeitnehmer/in in Urlaub geschickt wird, um den Resturlaub abzufeiern.
emesvau
wenn dein Arbeitgeber dich bezahlt freistellt, werden dir keine Urlaubstage dafür abgezogen.
Doch, der Urlaub darf verrechnet werden, wenn es sich um eine unwiderrufliche Freistellung handelt.
Die Frage ist eher, warum Dich der Arbeitgeber freistellen sollte ... er hat doch eher Interesse daran, dass Du bis zur letzten Sekunde (außer dem Urlaub) arbeitest
bei 6 Wochen wirst du keinen Urlaub mehr nötig haben, du bist in Urlaub, das wird sogar bezahlt.
bist du unwiderruflich freigestellt?
Danke für die ganzen Antworten. Die Freistellung erfolgt natürlich nur wenn man innerhalb der Branche wechselt. Da ich meine Kündigung noch nicht eingereicht habe, weiß ich nicht ob diese unwiderruflich ist oder nicht