Arbeitgeber schickt Freisteunng nach Kündigung innerhalb Krankenstand?

3 Antworten

Wenn du AU bist, kann er dich nicht freistellen oder Urlaub abziehen, das ist Fakt.

Da du aber wochenweise krank geschrieben bist, kann der Arbeitgeber jedoch nicht wissen, wann du wieder zum Dienst erscheinen würdest, und für den Fall wird vorsorglich die Freistellung ausgesprochen.

Es bedeutet, dass du nicht mehr hingehen darfst um deine Arbeitsleistung anzubieten, bis die Kündigung wirksam ist.

Freistellen kann er Dich jederzeit. Das ist sein gutes Recht damit Du der Firma während deiner Kündigungsfrist keinen Schaden verursachen kannst.

Resturlaub und Überstunden sind normalerweise bei einer Kündigung auch abzufeiern. Also auch hier ist er im Recht.

Im Endeffekt: Schwein gehabt 🤟

Brauchst schlicht gar nichts mehr tun unter vollen Bezügen.

🤟

Achso P.S.: Solange Du krankgeschrieben bist kann er die Urlaubstage bzw Überstunden nicht abziehen. 🤟


Nokili 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 12:54

So kenne ich das überhaupt nicht tatsächlich.

Normalerweise kenne ich das so, dass man beim alten Job aufhört, der Betrieb eine Bescheinigung ausstellt über entsprechende Urlaubstage die offen sind und man diese dann zur Verrechnung beim neuen Betrieb einreicht.

Würden Sie sagen, es wäre sinnvoll der Freistellung auf dieser Basis zu widersprechen?

Naja Was er kann und muss sind 2 paar Schuhe.

Im dümmsten Fall muss ich mich übers Gericht erst rumärgern um Recht zu bekommen. Das kann und möchte ich eigentlich gar nicht

NamenlosEr999  17.05.2025, 13:30
@Nokili

Mooooment.

Ja und Nein. Das hängt davon ab wie viele Urlaubstage "Rest" zur Verfügung stehen.

Solltest Du jetzt "Krank bis Ende" sein nimmst du diese Urlaubstage natürlich mit. Oder diese werden ausbezahlt. Hängt vom Job ab. Bei mir wurden diese immer ausbezahlt. Bzw ich hab die immer abgefeiert xD

NamenlosEr999  17.05.2025, 12:39

Ah. Ich lese Grade länger krank in den Kommentaren.

Ich glaube ab der 6. Woche war das zahlt dann die Krankenkasse deinen Lohn (aber weniger) ich geb dir hier aber keinen Rat das zu umgehen. xD

Ist das so zulässig?

Grundsätzlich: JA

Ich meine im Krankenstand kann er mich doch nicht einfach so freistellen

Nun, solange Du krank geschrieben bist, bist Du krank geschrieben. Ob ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht, kommt darauf an,

  • a) ob er bereits erfüllt wurde
  • b) ob er überhaupt besteht (z.B. Probezeit / Dauer des Beschäftigungsverhältnisses)
so nach dem Motto "ich will dich nicht mehr sehen" dann auch noch unter Anrechnung von Restlurlaub etc...

Dass ein Urlaub, Überstunden usw. innerhalb des Beschäftigungsverhältnisses zu gewähren ist, das dürfte logisch und verständlich sein.

Aber auch dabei kommt es darauf an ob ein Entgeltsanspruch wegen der Erkrankung u.U: vorrangig zu erfüllen ist.


Nokili 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 12:22

Naja ich kann mich kaum bewegen. Arbeiten wäre schlichtweg nicht möglich. Also falle ich doch so oder so unter die Lohnfortzahlung´?

GutenTag2003  17.05.2025, 12:24
@Nokili
 Also falle ich doch so oder so unter die Lohnfortzahlung´?

Grundsätzlich ja, aber dazu hast Du zu wenig / ungenaue Angaben gemacht. Siehe a) und b).

Nokili 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 12:26
@GutenTag2003

Ich war mehrere Jahre in dem Betrieb, habe eine Frist von 4 Wochen.

Probezeit ist dementsprechend nicht vorhanden.

AU 1 vor 1 Woche eingereicht, AU 2 diesen Montag und die nächste voraussichtlich am kommenden Montag.

Die AUs sind alle wegen der selben Krankheit, diese werden wochenweise durch den Arzt fortgesetzt.

Restlurlaub bestünde theoretisch noch, Überstunden eig. keine

Aber da müsste so oder so die Lohnfortzahlung auf Basis der AU Vorrang haben oder nicht?

Oder was möchtest du noch genauer wissen?

GutenTag2003  17.05.2025, 12:28
@Nokili
  • Entgeltanspruch wegen Krankheit - hat Vorrang
  • Freistellung kann während der AU nicht realisiert werden
  • Resturlaubs- Überstundenansprüche = abzugelten.
Nokili 
Beitragsersteller
 17.05.2025, 12:29
@GutenTag2003

Okay Danke!

Dann lag meine Vermutung richtig, daß ist eig Käse und es wäre sinnig dem auf dieser Basis zu widersprechen

GutenTag2003  17.05.2025, 12:32
@Nokili

Da gibt es - noch - nichts zu widersprechen... erst wenn die letzte Abrechnung erfolgt und Ansprüche nicht erfüllt wurden.