Lohnt sich ein Anwalt für eine Abfindung in meinem Fall?
Hallo zusammen,
ich wurde nach 6 Jahren Betriebszugehörigkeit von meinem Arbeitgeber ordentlich gekündigt. Allerdings habe ich zuvor selbst darum gebeten, um eine Sperre beim Arbeitsamt zu vermeiden. Hintergrund ist, dass die Auftragslage so schlecht war, dass ich kurz vor einem Boreout stand. Außerdem wäre in ein paar Monaten vermutlich sowieso eine betriebsbedingte Kündigung erfolgt.
Ich habe bereits nach einer Abfindung gefragt, aber mein Arbeitgeber ist eher abgeneigt, da die Firma finanziell angeschlagen ist. Mündlich wurde mir eine Freistellung (wahrscheinlich ein Monat) sowie ein Arbeitszeugnis zugesagt – schriftlich habe ich dazu aber nichts.
Nun überlege ich, ob es Sinn macht, einen Anwalt einzuschalten, um außergerichtlich doch noch eine Abfindung zu verhandeln. Hat jemand Erfahrung mit einer ähnlichen Situation oder eine Einschätzung, ob sich das lohnen könnte?
Danke vorab für eure Meinungen!
7 Antworten
Meiner Meinung nach kann "der Schuß nach hinten losgehen", wenn Du eine Abfindung einklagen willst.
Wäre ich Dein AG und hätte Dir auf Deinen eigenen Wunsch gekündigt, würde ich bei einem Arbeitsgerichtsverfahren die Kündigung einfach zurückziehen und Du musst dort wieder arbeiten.
Eine Kündigungsschutzklage einreichen bedeutet nicht automatisch, dass man eine Abfindung erhält. Man klagt ja keine Abfindung ein sondern gegen den Verlust des Arbeitsplatzes, also der Kündigung.
Wenn der AG die Kündigung nicht schon selbst vor oder beim Güteverfahren zurücknimmt, kann das Arbeitsgericht die Kündigung für unrechtmäßig erklären und Du musst dort wieder arbeiten, Kohle gibt es keine
Also dein AG stimmt freundlicherweise jetzt zu, weil es dein Wunsch war. Und du willst ihn verklagen? Ich würde dich vor Gericht sowas von auseinandernehmen.....
Aber so sind Menschen.
Such dir doch einfach einen Job. Du hast ja auch eine Kündigungsfrist und eine Freistellung - also ran da. Nix mehr mit Boreout.
Dein Arbeitgeber war schon dumm genug, deiner Bitte um eine Kuendigung zu entsprechen und somit an deinem Betrug mitzuwirken. Jetzt willst du ihm das auch dadurch danken, dass du eine Kuendigungsschutzklage erhebst? Das waere ja die einzige Moeglichkeit, um eventuell an eine Abfindung heran zu kommen.
Aussergerichtlich wird das sicher nichts. Warum sollte sich dein ehemaliger Arbeitgeber darauf einlassen?
Das ist kein Betrug. Der Arbeitgeber hätte mich ohnehin gekündigt. Er hat nur die Chance genutzt, es gleich zu machen, als ich das Thema angesprochen habe.
Eine Abfindung bekommt man, wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, einem rechtskräftig zu kündigen, aber er das dennoch möchte. Da schließt man dann einen Aufhebungsvertrag und einigt sich auf eine Abfindung als Gegenleistung dafür, dass der Arbeitnehmer so freiwillig der Beendigung zustimmt.
Du willst ja selbst gehen. Also wozu sollte dein Arbeitgeber dir eine Abfindung zahlen? Er hätte dir doch sonst nicht gekündigt, oder?
Aber da du damit einverstanden bist, gekündigt zu werden, wieso sollte er dich mit einer Abfindung "bestechen", dem zuzustimmen? Wenn du jetzt mit dieser Forderung und einem Anwalt um die Ecke kommst, wird dein Arbeitgeber wahrscheinlich einfach damit reagieren, dir die Rücknahme der Kündigung anzubieten. Und dann?
Das weiß ich. Ich weiß auch, dass man keinen Anspruch darauf hat. Die Abfindung hätte ich gerne, um meinen Übergang zu erleichtern. Der Arbeitsmarkt in meinem Bereich sieht nicht gut aus. Um eine Entlassung habe ich unter anderem auch gebeten, um meine Gesundheit zu schützen.
Und wieso sollte dein Arbeitgeber, der bald nicht mehr dein Arbeitgeber ist, ein Interesse daran haben, dir diesen Übergang zu erleichtern? Also, was hat der davon, warum soll er dir von seinem Geld was dafür abgeben?
Allerdings habe ich zuvor selbst darum gebeten, um eine Sperre beim Arbeitsamt zu vermeiden.
somit steht dir KEINE Abfindung zu, bist auf eigenen Wunsch gekündigt worden.
und somit läufst trotzdem Gefahr beim Jobcenter gesperrt zu werden. du hast eine ALG1-Sperre erhalten.
Nein, bei ordentlicher Kündigung erhalte ich keine Sperre. Dass ich darum gebeten habe, wird das Arbeitsamt nicht erfahren.
Doch, er hätte mich ohnehin gekündigt (hat er gesagt). Er hat nur die Chance genutzt, es gleich zu machen, als ich das Thema angesprochen habe.