Aufhebungsvertrag ungültig wieso?
Mein Mann hat vor einem Jahr während seiner Krankheit einen Aufhebungsvertrag unterschrieben da sein Arbeitgeber Druck gemacht hat. Er ist immer noch krank geschrieben wegen schweren Depressionen und in einer Reha. In dem Vertag steht, dass sobald er nicht mehr im Krankenstand ist der Aufhebungsvertrag wirkt. Da steht nichts von wann genau oder das er eine Abfindung bekommt.
Der Sozialberater von ihm sowie mein Anwalt haben gesagt das dieser Vertrag nicht rechtens ist. Ich habe zwar demnächst einen Termin dort aber vlt weiß hier jemand warum genau. lg
3 Antworten
sowie mein Anwalt haben gesagt das dieser Vertrag nicht rechtens ist
Da der Anwalt den Wortlaut des Vertrages kennt, wird er auch erklären können, warum der Vertrag nichtig sein sollte. Laß es Dir von ihm erklären.
weil ein Aufhebungsvertrag normal nur ein Arbeitnehmer anzettelt weil er aus einem bestehenden Verhältnis raus will früher als möglich durch den vorherigen Arbeitsvertrag. Er hat dadruch Nachteile was Abfindung udgl. betrifft. Wenn aber der Vertrag vom AG aus geht, dann ist das Betrug. Der AG verschaft sich so einen Vorteil was Abfindung an geht (spart sich Geld). Der AN hat das nur unterschrieben weil er nicht wusste was es bedeutet, ist also über'n Tisch gezogen worden. Wäre er jetzt nur kurz krank gewesen, dann wäre das im untergegangen wer da wen gedrängt hat usw. Durch die lange Krankheit wird aber wohl jeden Arbeitsrichter klar sein wie der Hase läuft (auch ohne dass du sagst: er wurde gedrängt). Und er erklärt es für ungültig.
Also für deinen Fall heisst das. Wenn dein Mann wieder gesund ist wird er vom bisherigen Arbeitgeber noch mind die Zeit des Kündigunsschutzes gezahlt (auch ohne dass er viel arbeitet). Dieses Geld will sich der AG sparen. Außerdem muss sich der AG dann einen Kündigungsgrund ausdenken der evtl. vom Arbeitsgericht abgeschmettert wird --- all die Probleme hat der AG nicht. Der AN hat aber weniger Geld.
Also wäre es das beste zum Anwalt zu gehen und die Chancen stehen für uns recht gut das es zu einer richtigen Kündigung vom AG Seite plus Abfindung kommt.
Wie bitte schön sollte ein Aufhebungsvertrag im Zusammenhang mit einem AV ohne Nennung eines konkreten Datums Wirksamkeit entfalten - das macht nicht wirklich Sinn. Dann wäre ja auch einem "Missbrauch" Tür und Tor geöffnet. Dann könnten Arbeitgeber gleich bei Vertragsabschluss Aufhebungsverträge unterschreiben lassen, die dann irgendwann in der Zukunft Wirksamkeit entfalten könnten.
Außerdem wozu sollt er dienen? Fällt er nach 78 Wochen aus dem Krankengeld heraus, hat er soweit die Anwartschaftszeit erfüllt ist, Anspruch auf ALG I - auch bei bestehendem AV = Nahtlosigkeitsregel. Damit besteht auch weiterhin eine eigene Krankenversicherung, wichtig z.B. speziell dann, wenn Du nicht selbst versichert bist.
Also kurz erklärt wofür normal Aufhebungsvertrag da ist: Der AN will eine andere Stelle antreten, aber kann nicht von heute auf morgen raus. Auch der AN muss eine Kündigungsrist einhalten die sich nach seiner Dienstzugehörigkeit richtet. Ist diese Frist z.B. 6 Monate aber der AN will nächsten Monat schon (meist bei einer besser bezahlten Stelle) anfangen, dann muss er einen Aufhebungsvertrag machen, der ihn schon eben 5 Monate früher erlaubt einen neue Arbeit anzunehmen. Der AG kann ablehnen.
Umgekehrt ist es meist Betrug vom AG. Der AG will den AN schneller los werden als laut Kündigungsschutzgesetz möglich ist. Das ist nicht rechtens.