Formulierungsfrage "frühestmöglicher Zeitpunkt unter Vorbehalt der Kündigungsfrist"?

3 Antworten

„Meine Kündigungsfrist beträgt einen Monat zum (Monatsende / Mitte / Ende der Woche / ...).“

Die Information, dass du noch ungekündigt bist, dürfte positiv sein. Und wenn sich der neue Arbeitgeber Zeit lassen möchte mit seiner Entscheidung, weiß er, wie lange er auf dich warten muss.

In dem Du z.B. schreibst: Mein frühestmöglicher Arbeitsbeginn wäre am (Datum) oder unter Berücksichtigung der vertraglichen Kündigungsfrist meiner derzeitigen Stelle könnte ich Ihnen frühstmöglich möglich ab dem (Datum) zur Verfügung stehen.

Allerdings würde ich die Kündigungsfrist gar nicht zu sehr an die große Glocke hängen bzw. erwähnen. Weil das eigentlich sowie klar ist bzw. das kann man dann auch noch im Vorstellungsgespräch klären. Wenn es denn soweit ist.

unter Vorbehalt der Kündigungsfrist

Warum Vorbehalt? Mir scheint, du missverstehst die Bedeutung dieses Wortes.

Üblich ist einfach die Angabe der Kündigungsfrist (etwa "1 Monat zum Monatsende"), womit auch klar ist, dass du noch einen Job hast.

Ein fixes Datum anzugeben wäre wenig sinnvoll, weil ja niemand sicher weiß, wie lange das Bewerbungsverfahren dauert. Das machen eher Freelancer, die eben schon das Ende ihres aktuellen Projekts kennen.