Sonderkündigungsrecht 1&1?

4 Antworten

Nett nachfragen und auf Kulanz hoffen! Ein Sonderkündigungsrecht hast Du nicht.

Daher können sie leider den alten Vertrag weiterhin bereitstellen,

mehr muss 1&1 auch nicht

es steht dir aber frei - den Vertrag aufzustocken - der wird entsprechend teurer.

fällt das irgendwie unter ein Sonderkündigungsrecht?

nein, da die gleiche Leistung geliefert werden kann

Hallo smert417,

Seit dem 10. Mai 2012 gilt die Neufassung des deutschen Telekommunikationsgesetzes, das vor allem die Verbraucherrechte stärkt. Demnach ist es nun auch möglich, das Recht auf Sonderkündigung in Anspruch zu nehmen, wenn ein DSL Anbieter nach einem Umzug am neuen Wohnort des Kunden die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann. Fällt die Prüfung der DSL Verfügbarkeit am neuen Wohnsitz negativ aus oder kann nur ein Internetanschluss mit geringerer Bandbreite geschaltet werden, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von 1 Monat kündigen.

"Leider" kann 1&1 das an deiner neuen Anschrift. Deswegen hast du kein Sonderkündigungsrecht. Dennoch kannst du auf Kulanz von 1&1 hoffen.

emesvau

Woher ich das weiß:Recherche