Frage zu Kündigung während der Elternzeit?

2 Antworten

Dein Chef kann und darf dir in der Elternzeit nicht kündigen. Wenn er es doch tut, so ist das rechtswidrig und du musst die Kündigung nicht akzeptieren und ich würde es dir auf keinen Fall empfehlen.

Wenn du selbst aber in diesem Betrieb nicht mehr arbeiten willst, spricht nichts dagegen, dass du dir JETZT schon eine neue Stelle suchst ab Ende der Elternzeit und dann erst, wenn du eine gefunden hast, dein altes Arbeitsverhältnis kündigst.

Es besteht, denke ich, die Option eines Aufhebungsvertrages. Dann meldet sich die Krankenkasse und teilt Dir mit, dass Dein AG keine Beiträge mehr bezahlt, weil Du nicht mehr sozialversicherungspflichtig beschäftigt bist. Die GKV ist aber eine Pflichtversicherung, warum Du diese ohne Job selber bezahlen darfst.

Da Du dem Arbeitsmarkt in der Elternzeit nicht zur Verfügung stehst, greift die Sperrfrist, denke ich, auch erst nach Beendigung der Elternzeit.

Also - GANZ blöde Idee!