Wann ist eine Abmahnung oder Kündigung in der Ausbildung gerechtfertigt?
Kann jemand nach der Probezeit sofort gekündigt werden weil jemand einmal unabsichtlich eingeschlafen ist
6 Antworten
Nach Ablauf der Probezeit bist du nicht so leicht kündbar. Eine Kündigung ist gerechtfertig, wenn du mehrfach gegen Betriebsinterna oder anderweitig geltende Vorschriften verstoßen hast, mehrfach unangenehm aufgefallen bist oder ein Risiko für das Ansehen des Unternehmens darstellst. Im Voraus sind allerdings Abmahnungen üblich.
Die Kündigung eines Auszubildenden nach der Probezeit ist dem Arbeitgeber nur noch fristlos möglich, wenn nämlich so wichtige/gravierende Gründe vorliegen, dass dem Arbeitgeber die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist.
Azubis sind billige Arbeitskräfte und deshalb sehr beliebt, nicht selten rechnen Betriebe deren Arbeit mit dem Lohn eines Meisters ab :)
Ich glaube man muss auch erst 2x abgemahnt werden, was alleine schon erst im mehrfachen Wiederholungsfall passieren sollte.
Für eine fristlose Kündigung muss schon viel passieren, sowas wie Diebstahl oder systematischer Betrug.
Ich glaube man muss auch erst 2x abgemahnt werden
Eine solche Regelung gibt es (offiziell) nicht.
was alleine schon erst im mehrfachen Wiederholungsfall passieren sollte
Es braucht keinen Wiederholungsfall, um ein vertragswidriges Verhalten abmahnen zu können.
Abmahnung von Auszubildenden:
Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses:
https://www.duesseldorf.ihk.de/ausbildung/ausbildung-von-a-z/kuendigung-2596730
Also in der Regel kommt das nicht vor, die sind froh überhaupt passende Azubis zu haben. meist wird man bei Fehlzeiten gekündigt, wenn man z.B krank ist aber keine Krankschreibung bringt.
wenn man z.B krank ist aber keine Krankschreibung bringt
Das alleine ist noch kein Grund für eine Kundigung.
Die Kündigung eines Auszubildenden nach der Probezeit ist dem Arbeitgeber nur noch fristlos möglich, wenn nämlich so wichtige/gravierende Gründe vorliegen, dass dem Arbeitgeber die Fortführung des Ausbildungsverhältnisses nicht mehr zuzumuten ist.
Nein, man muss wirklich ein sehr triftigen Grund haben. Das kann jeden mal passieren, deswegen gibt es auch keine Abmahnung.
deswegen gibt es auch keine Abmahnung
Selbstverständlich kann das Einschlafen während der Arbeitszeit eine Abmahnung zur Folge haben.
Das kann jeden mal passieren
Soll das etwa ein "Entschuldigungsgrund" sein?!?