Nach 2 Abmahnung direkt Kündigung Ausbildung?

2 Antworten

Grundsätzlich kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnungen ausgesprochen werden, ob diese dann im Falle einer Anfechtung vor dem Arbeitsgericht standhält ist wieder eine andere Frage.

Ja, du kannst mehrmals wegen der gleichen Pflichtverletzung eine Abmahnung bekommen, dass kann für den Arbeitgeber (wenn er dich kündigen möchte) auch mehrmals notwendig sein.

Es kommt auf den Einzelfall, die Schwere des Fehlverhaltens und die zeitliche Abfolge an. In manchen Faellen ist gar keine Abmahnung erforderlich, meist kann aber erst gekuendigt weren, wenn ein bereits einmal abgemahntes Verhalten wiederholt wird. Erfolgt dann statt einer Kuendigung aber eine weitere Abmahnung, ist eine Kuendigung erst moeglich, wenn das abgemahnte Verhalten erneut wiederholt wird.

Entscheidet sich der Arbeitgeber also fuer eine weitere Abmahnung, kann er wegen des abgemahnten Verhaltens nicht mehr kuendigen, sondern erst, wenn dieses erneut wiederholt wird.