Kann man als Azubi in der Probezeit ohne Frist kündigen?
Es wurde auch keine Frist vereinbart.
7 Antworten
Ja, siehe BBiG §22 Abs.1:
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Schau mal, wie es in deinem Vertrag steht.
Was mündlich vereinbart wurde ist egal, da es keiner beweisen kann.
Das hat nichts mit einer Vereinbarung zu tun, sondern ist gesetzlich so vorgeschrieben für Ausbildungsverhältnisse.
Berufsbildungsgesetz BBiG § 22 "Kündigung":
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Das ist merkwürdig, eigentlich solltest du einen Vertrag bekommen.
Unterschrieben ja. Aber noch nie ausgefüllt zu Gesicht bekommen.
Unabhängig davon gilt auch für Dich das BBiG. ( = Berufsbildungsgesetz )
Jop. Als Azubi in der Probezeit gibst du deine Kündigung ab und kannst sofort gehen
Gemäß § 22 BBiG können Auszubildende ( und auch der Ausbildungsbetrieb ) in der Probezeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen .
Ja, das kannst sowohl du, als auch der Betrieb.
Habe den bis jetzt nicht zurück bekommen.