Kann mein Chef mich einfach so nach der Probezeit kündigen?

7 Antworten

Nein, er kann dich nur außerordentlich /fristlos aus einem wichtigen Grund kündigen. Und eine eventuell nicht so gute Zwischenprüfung ist kein wichtiger Grund. Dann muss er sich mit dir gemneinsam hinsetzen und herausfinden, wie du dir die erforderlichen Inhalte aneignen kannst.

Geh zum Betriebsrat wenn ihr einen habt oder zur Gewerkschaft, wenn du MItglied bist oder zur Handels- bzw. Handwerkskammer, da gibt Ausbildunsgberater für genau solche Fälle.

Wünsche dir viel Erfolg.

Eine Kündigung ist zumindest möglich, wenn das Ausbildungsziel gefährdet ist. Bis es soweit kommt, muss aber viel passieren.

Kann mein Chef mich einfach so nach der Probezeit kündigen?

Nein, das kann er nicht.

Für die Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses nach der Probezeit hat der Gesetzgeber sehr hohe Hürden gesetzt.

Dein Chef kann doch jetzt im ersten Ausbildungsjahr nicht beurteilen, ob Du Deine Abschlußprüfung schaffen wirst oder nicht.

Er soll sich mal den § 22 Abs. 2 BBiG anschauen. Dort steht, dass das Ausbildungsverhältnis vom AG nur mit "wichtigem Grund" gekündigt werden kann und der liegt hier nicht vor.

https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsschutz-von-auszubildenden/

Nach der Probezeit kriegt man einen Azubi kaum wieder los. Ausnahme: et lässt sich etwas schwerwiegendes zu Schulden kommen, was auch bei einem Arbeitnehmer eine sofortige fristlose Kündigung rechtfertigen würde.

Als Azubi bist Du fast unkündbar. Hier müsste es wirklich schwerwiegende Gründe geben, um Dir eine Kündigung auszuhändigen.

Die Tatsache, dass Du vielleicht deine Prüfung nicht bestehst, ist sicher kein Grund.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährige Tätigkeit als Ausbilder