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Benotete Klausur verloren, was nun?

Moin,

ich unterrichte an einem niedersächsischen Gymnasium einen Oberstufenkurs, der in den nächsten Wochen die Abiprüfungen macht. Vor den Osterferien haben die 10 Schüler die letzte, zweistündige Klausur geschrieben. Danach hat mich allerdings die Grippewelle erwischt und ich war wirklich zu fertig, um die Klausur zu korrigieren, weswegen ich sie leider erst in der allerletzten Sitzung unmittelbar vor den Osterferien zurückgeben konnte (die Schüler sind jetzt zwecks Lernen vom Unterricht freigestellt). In dieser letzten Sitzung hat nun ein Schüler gefehlt. Da ich grundsätzlich keine Klausuren an Dritte verteile, habe ich dem Schüler dann seine Klausurnote sowie seine Zeugnisnote per Mail mitgeteilt und die Klausur behalten.

Dann herrschte Durcheinander: Einige Schüler haben die Klausur direkt noch in derselben Stunde gleich zurückgegeben, weil wir uns ja nicht mehr sehen würden, andere wollten die Klausur nach den Ferien in mein Fach legen lassen. Da ich noch in der Probezeit bin, habe ich dann noch 3 Exemplare, zusammen mit Arbeiten aus anderen Lerngruppen, an die Schulleitung weitergeleitet.

Jetzt, Wochen später, wollte ich die inzwischen abgegebenen Klausuren sichten und fürs Archiv zusammenstellen, dabei ist mir aufgefallen, dass die Arbeit des Schülers, der bei der Rückgabe fehlte, nicht in meinen Unterlagen ist, obwohl ich sie doch nicht rausgegeben habe. Ich habe sämtliche Dokumente, die ich besitze, Seite für Seite umgeblättert, ohne Spur. Ich habe 6 Klausuren, 3 sind noch beim Schulleiter.

Normalerweise ordne ich meine Dokumente immer sehr sorgfältig, ich kann mir nicht erklären, wo diese Klausur geblieben ist. Wir haben allerdings zuhause in den Ferien renoviert und auch sehr viel Altpapier entsorgt. Jetzt befürchte ich schon das Schlimmste, nämlich dass meine bessere Hälfte die besagte Klausur aus Versehen weggeworfen hat.

Zusammenfassung: Die Klausur ist nicht mehr auffindbar und der Schüler hat sie nie gesehen, aber die Note erhalten und war auch sehr damit zufrieden, die ja auch für die Abizulassung relevant war.

Was nun? Muss die Klausur gar wiederholt werden? Wird sich eine mitten im Abi verschollene Grundkursklausur negativ auf meine Verbeamtung auswirken?

Ich habe wirklich überall gesucht und bin sonst so strukturiert, ich kann mir das einfach nicht anders erklären, als dass die Klausur entweder in der Schule irgendwo runtergefallen oder eben beim Ausmisten fälschlicherweise entsorgt worden ist. Ist die von mir gegebene Note trotzdem rechtens, obwohl das Dokument selbst nicht mehr vorhanden ist?

Für jeden Rat wäre ich dankbar.

Grüße,

Leon

Schule, Klassenarbeit, Lehrer, Probezeit, Schulrecht, Verbeamtung, Ausbildung und Studium

Stochastik: Binomialverteilung (Bernoulli-Versuch): Erwartungswert, Standardabweichung, Sigma-Intervalle?

Wir haben in der Schule (12. Klasse Gymnasium, BaWü) derzeit das Thema Stochastik und ich habe ein paar Fragen zu folgender Aufgabe (die Aufgabe ist von mir selbst geschrieben, also nicht wundern wenn manche Aufgabenstellungen sich untypisch anhören).

Dabei geht es eigentlich eher um bestimmte "Vorgehensweisen", die Rechnungen an sich sollten so stimmen und damit habe ich auch keine Probleme.

Ich habe in den Bildern mal alle Stellen, an denen ich Fragen habe mit roten Zahlen versehen, dass das Ganze auch übersichtlich bleibt.

Also:

1.) Kann man beim Berechnen des Erwartungswertes einfach einen nicht-ganzzahligen Wert stehen lassen oder muss man diesen (wie in Teilaufgabe b)) auf einen ganzzahligen Wert bringen?

2.) Darf die Standardabweichung einfach als nicht-ganzzahliger Wer stehen gelassen werden oder muss man diese auf einen ganzzahligen Wert bringen?

Falls man das tun muss, darf man einfach runden oder gibt es noch mehr zu beachten?

Falls man es nicht tun muss - angenommen eine Teilaufgabe lautete "Um wieviel weicht die Trefferzahl standardmäßig ab?". Kann ich die Standardabweichung hier einfach runden und dann sagen "Um 3 Treffer" oder gibt es hier, wie bei dem Erwartungswert, auch noch mehr zu beachten?

3.) Falls man für die Standardabweichung und/oder den Erwartungswert ganzzahlige Werte zuweisen muss - müssen zur Berechnung der Sigma-Intervalle die ganzzahligen oder die nicht-ganzzahligen Werte herangezogen werden?

Falls man weder die Standardabweichung, noch den Erwartungswert auf einen ganzzahligen Wert bringen muss, erübrigt sich diese Frage.

4.) Kann der Sigma-Intervall hier so stehen gelassen werden oder muss man die Grenzen auf ganzzahlige Werte bringen?

Falls ja, wird hier einfach gerundet oder greift man jeweils auf die nächsten ganzen Zahlen innerhalb des Intervalls zurück? (das wäre hier also [6;10] und [4;13])

5.) Falls man die Sigma Intervalle mit nicht-ganzzahligen Grenzen stehen lassen darf - quasi nochmal die gleiche Frage wie der zweite Teil von 4: Rundet man hier die Intervallgrenzen einfach oder wird auf die nächsten ganzzahligen Werte innerhalb des Intervalls zurückgegriffen?

Danke schonmal!

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Schule, Mathematik, Gymnasium, Klassenarbeit, Klausur, Lehrer

Versteh ich die Doppelstrategie Hitlers richtig?

Hey,

bald ist meine Geschichtsklausur und ich habe mir noch einmal die praktizierte Doppelstrategie der Nationalsiozialisten angeschaut. Dies bezieht sich auf den Wahlkampf 1933. In meinem Schulbuch wird folgendes dazu gesagt:

Seit 13.3.1933 inszenierte Joseph Goebbels eine aufwändige Propaganda in der Presse und warb unter der Bevölkerung für die "Nationale Erhebung". Andererseits bediente sich die NSDAP aller staatlichen Machtmittel bei der Bekämpfung und Ausschaltung ihrer pol. Gegner.

Da ich den Zusammenhang nicht ganz verstanden habe, habe ich es gegoogelt:

Einerseits führte er die internationale Öffentlichkeit in die Irre, indem er durch Aktionen und Reden vorgab, er wolle den Frieden in Europa (diplomatische Irreführung).

Andererseits verstieß er durch unten folgende Maßnahmen gegen die Bestimmungen des Versailler Vertrags (schrittweise Revision des Vertrags) und bereitete durch Aufrüstung und Machterweiterung den Krieg vor (Expansion)

Wie ist das in meinem Schulbuch denn mit einer "nationalen Erhebung" gemeint? Ist damit der Wunsch nach Frieden gemeint, wie es im Internet steht?Oder versteh ich das gerade total falsch?

Ich hoffe ihr könnt mir ein wenig weiterhelfen :)

Liebe Grüße

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