Darf die Berichtigung einer Klassenarbeit bewertet werden?
Hallo,
meine kleine Schwester hat heute ihre Klassenarbeit zurückbekommen, sie ist leider allg. sehr schlecht ausgefallen, wird aber auch nicht wiederholt.
Die Kinder sollen jetzt eine Berichtigung anfertigen, die dann eingesammelt und bewertet wird. Wir sind jetzt überfragt.. sowohl die Mitschüler als auch wir können ihr nicht helfen..
Mal ganz abgesehen davon, dass ich es für pädagogisch absolut unsinnig halte, eine bereits bewertete Arbeit zur Strafe nochmal bewerten zu wollen (Berichtigungen dienen doch eigentlich dazu, aus seinen eigenen Fehlern zu lernen) , ist das denn überhaupt rechtens ?
Vielen Dank!
5 Antworten
Also ein Lehrer darf eine Berichtigung korrigieren, also die Korrektur korrigieren haha, und evtl noch was dazu schreiben. Eine Korrektur zu benoten darf er nicht, da es sich hierbei nicht um eine Lernkontrolle handelt, die das im Unterricht erworbene Wissen überprüfen soll, sondern lediglich um eine Korrektur. Ihr solltet alle mit dem Lehrer nochmal sprechen (auch die Eltern), weil so etwas nicht gemacht werden darf. Ich persönlich hatte so etwas noch nie. Höchstens eine Markierung mit nem Rotstift. Der Lehrer muss vollkommen durchgeknallt sein, also am besten alle Querstellen, nochmal mit ihm reden/anrufen/E-Mail schreiben und ggf. noch mit anderen Lehrern darüber reden.
WICHTIG!: Rechtlich gesehen darf er das nicht zur Strafe tuen!!!! Zitat: "Eine Kollektivstrafe verstößt gegen alle rechtsstaatlichen Grundsätze"
Hier nochmal nachzuschauen und sehr empfehlenswert bei solchen Sachen:
https://www.youtube.com/watch?v=5OFn1dk131w
https://www.youtube.com/watch?v=-QoHsDZxpi0
Ich hoffe dass ich helfen konnte und wünsche viel Glück
mfg
Stefan
Im ersten Video steht das mit der Kollektivstrafe. Da ja nicht alle eine schlechte Note haben und die Strafe auch nicht pädagogisch wertvoll ist, darf der Lehrer so etwas nicht.
Erstes Video: ab ca. 1:55 bis ca 2:45
mfg
Stefan
Ich denke mal nicht, dass die Berichtigung nochmals als Klassenarbeit gewertet wird. Es kann aber durchaus als Teil der Mitarbeit gewertet werden.
So hätte man immerhin auch die Chance die schlechte Note wieder etwas "auszubügeln".
Korrekturen und Hausaufgaben dürfen für gewöhnlich nicht in die Benotung einfließen, da sie keine im Unterricht erbrachten Leistungen sind.
*ABER*:
Die Regelung ist in jedem Bundesland unterschiedlich
Wenn die Lehrkraft die Inhalte der Klassenarbeit im *Unterricht beschprochen* hat, dann kann die Korrektur als eine schriftliche Ausarbeitung des Unterrichts angesehen werden und ist rechtens.
An dieser Stelle würde ich als Lehrerin gerne anmerken, dass die Korrektur einer Klassenarbeit zu den so ziemlich unbeliebtsten Aufgaben im Lehrberuf überhaupt zählt.
Wenn die Lehrkraft also willens ist, sich alle Korrekturen nochmal durchzulesen, dann kann man davon ausgehen, dass es für die Schüler sinnvoll ist, die Korrektur auch nochmal zu machen.
Das macht schon Sinn. Man ist gezwungen sich nochmal mit den Fehlern auseinander zu setzen, anstatt die Arbeit wieder wegzupacken. So sieht man woran es gelegen hat und direkt auch wie man es besser machen kann.
Die Arbeit sollte mithilfe des Lernmaterials zu lösen sein. Falls das nicht der Fall ist kann man auch nochmal mit dem Lehrer sprechen.
In meiner Schulzeit war das in einigen Fächern eine ganz gängige Praxis, vor allem nach schlecht ausgefallenen Arbeiten. So haben sich alle ihre Note um einiges verbessert, da eine gute Note beinahe "geschenkt" ist.
Ja, bei mir war das z.B. in Französisch ganz normal. Und bei uns war das auch wirklich eine Chance sich zu verbessern und die Note wieder auszubügeln.
Wenn die Kinder gar nicht mit den Aufgaben klar kommen und sie auch mithilfe der Lernmaterialien nicht lösen können, läuft aber etwas anderes schief. Das darf eigentlich nicht sein. Vielleicht sollte man da mal allgemein über das Niveau der Arbeiten sprechen...
Was heißt denn "zur Strafe noch einmal bewerten"? Dir ist schon klar, dass das die Chance ist, die schlechte Note durch eine "1" auszubügeln? Also seid dankbar und fragt nicht, ob das erlaubt ist.
Nein, es ist wirklich eine Strafe. Die Arbeit ist ja nicht grundlos so schlecht ausgefallen. Besonders in Fremdsprachen ist es ja sehr schwierig etwas zu berichtigen, was man einfach nicht weiß. (Thema war Wortendungen bei Adjektiven etc. in Russisch)
Zu meiner Zeit wurden Arbeiten zu Hause berichtigt. Also, was spricht dagegen, ins Buch zu schauen?
Langsam hab ich den Verdacht, dass deine Schwester nur keine Lust hat, die Arbeit zu berichtigen.
Das wäre ja schön. Ich habe es eben anderthalb Stunden mit ihr zusammen versucht (hatte selbst 6 Jahre Russisch). Die Aufgaben sind wirklich sehr schwer.. sind schreibt jetzt via Whats App mit ihrer Klasse, die ähnlich verzweifelt ist.
Und ein Buch hilft da leider auch nicht weiter :)
Ach echt? Ich kenne das so nicht.
In diesem Fall ist es aber wirklich schwierig zu ner guten Note zu kommen, weil die Kinder mit den Aufgaben nicht klarkommen und wir als Familie etwas aus der Praxis sind . Wird wohl darauf hinauslaufen, dass sie nochmal mit der Lehrerin sprechen.