Darf ein Lehrer Punkte für nicht gemachte Berichtigung abziehen?
Hallöchen :P
ich hab die berichtigung für meine letzte klassenarbeit vergessen und habe gesehn das sie mir in der jetztigen klassenarbeit (deutsch) für die fehlende berichtigung der vorherigen arbeit einen punkte abgezogen hat und mir eine schlechte mündliche note eingetragen hat...
wie verhält sich das von seiten des rechtsweges? darf ein lehrer sowohl mündlich schlechte note geben und noch einen punkt in der nächsten arbeit abziehn? oder darf er das garnicht?
ist jetzt nicht so das ich mich mit der lehrerin anlegen will oder so... das ist aber auch eine frage der interesse ^^
mfg duffman(ohyeahr ;))
6 Antworten
O.o hat sie einen punkt von der jetztigen schriftlichen klausur abgezogen oder von der nächsten?
meiner meinung nach darf sie das absolut und überhaupt nicht. die schriftlichen klausuren sind eine leistungsüberprüfung, die fest stehen wie granit, sobald sie erstmal bewertet sind.
und wenn sie dir zusätzlich noch eine schlechte mündliche note einträgt, wiegt das ganze nachher doppelt schwer, weil in deutsch 50-50 wertung steht (oder nicht?)
du wurdest somit also 2x für dasselbe "vergehen" bestraft.
sprich deine eltern an, sie sollen sich mit deiner lehrerin in verbindung setzt, sich die sache nachfragen und notfalls druck ausüben, damit die lehrerin das korrigiert.
wär ja noch schöner wenn die mit sowas durchkommt!
stellt sie sich stur, geht zum rektor!
Wie will sie das denn überprüfen, ob ihr die berichtigt habt? Ich meine, im Unterricht, klar, aber in der Prüfung??? Die Berichtigung des vorherigen Tests ist ja nicht in dem neuen inbegriffen... Also so was geht gar nicht. MÜndliche Note, leider ja, aber sie kann im Test so was nicht machen. Es war ja wohl nicht in der Aufgabenstellung, also gefordert, dass ihr die Berichtigung im Test, also wirklich auf das Papier und in dem Zeitraum schreibt...
wir haben ein klassenarbeitsheft... dort sind alle arbeiten des schuljahres drin + berichtigungen
Aber Hallo ,das waren 2 Paar Schuhe einmal schriftlich und einmal mündlich.
So und nun zum Rechtlichen.
Lehrer sind per se. Weisungsverpflichtet und Weisungsgebend.
Wenn ein Lehrer etwa anordnet, muss es gemacht werden.
Er hätte dir für die fehlende Berichtigung (Arbeitsverweigerung),eine 6 eintragen können. Für die mündliche Fragen hat er die Arbeit nochmals Korrigiert, Du hast nur gesehen das er einen Punkt abgezogen hat, Rechnet ihr 15 -Punkte System wären das beim 1x 15-1=14-1 Punkt = ?
Du kannst froh sein wenn der Lehrer die nur 2x1 Punkt abgezogen hat.
Er hat nicht nur das Recht auf seiner Seite er hat sogar noch sehr kulant gehandelt.
Mit Gruß Bley 1914
Hallo. Nein das darf sie nicht. Sie hätte dir wohl eine Strafarbeit auf geben dürfen. Aber die Zensiur stand ja fest, und sie kann die nicht einfach ändern. Beim Rektor beschweren mit Zeuge. Tammy
Für die arbeit darf er dir auf jeden Fall keine Punkte abziehen .Eine schlechte mündliche Note darf er dir aber geben:(
der Punktabzug ist nicht ok, weil sie diese Arbeit nicht betrifft.
Der Abzug der mündlichen Note ist, weil du es ja verbockt hast .
ja das mit der mündlichen note kann ich nachvollziehn... nur das mit dem punktabzug der arbeit find ich dumm xD
ich habe anfang des schuljahres eine deutscharbeit geschrieben und von der die berichtigung vergessen... dann haben wir vor den weihnachtsferien eine arbeit geschrieben und die gestern zurück bekommen... und in dieser arbeit steht im bewertungszettel das es 2 punkte für ordentliches schreiben sowie berichtigung der letzten klassenarbeit gibt... da war das "berichtigung" rot unterstrichen und ich habe nur 1 von 2 punkten bekommen ^^