Bei Klausur und Nachschreibetermin mit Attest entschuldigt. Kann der Lehrer mir 0 Punkte geben?
Ich hab an einer Klassenarbeit gefehlt, dieses fehlen wurde jedoch mit einem Attest entschuldigt.
Morgen ist der Nachschreibtermin, jedoch bin ich wieder Krank und werde diesen Termin nicht wahrnehmen können. Ein Attest habe ich bereits.
Kann der Lehrer mir diese Arbeit mit 0 Punkten anrechnen lassen bzw. mir Abzug geben oder sogar mich garnicht mehr nachschreiben lassen?
3 Antworten
Mit ärztlichem Attest kann er dir keine 6 geben, wenn du dich vor der Klausur auch in der Schule abgemeldet hast.
Wenn er es zeitlich aber nicht mehr schafft vor den Noten, dann kann er die Klausur auch absagen, eine andere Prüfungsleistung verlangen oder die Klausur erst im neuen Halbjahr nachholen. In der Oberstufe kann das aber Probleme geben, da dann das Halbjahr evtl. nicht richtig bewertet werden kann, du keine Note erhältst also evtl. nicht zum Abi zugelassen werden kannst.
Rufe also, wenn dir deine Abwesenheit an schon heute bekannt ist dort an und kläre das.
dann könntest du Glück haben und im Zeugnis benotet werden.
Wenn du ein Attest Hast, darf der Lehrer diese Arbeit nicht mit 0 Punkten werten. Er darf aber eventuell entscheiden, dass du gar keine Bewertung bekommst und die Arbeit nicht nachschreiben darfst
Ruf in der Schule an und frag nach. Bei unserem Abitur damals hieß es, dass man dann nicht bewertet werden kann und die letzte Stufe nochmal komplett wiederholen muss.
Ich habe ja aber bereits eine schriftliche Arbeit geschrieben. Der Lehrer hat also eine von mir eine schriftliche sowie mundl Note.