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Schlafsack nach einmaliger Benutzung umtauschen möglich?

Hallo liebe Community,

ich habe mir vor ein paar Wochen einen neuen Schlafsack gekauft, weil ich auch im Winter gerne draußen im Zelt unterwegs sein möchte. Der Komfortbereich liegt bei -6 °C, heißt bis -6°C sollte der Norm-Mensch darin noch nicht frieren. Letzte Nacht (2 - 3 °C über Null) habe ich ihn zum ersten Mal getestet und bin ganz schön durchgefroren am nächsten Morgen aufgewacht (zum Vergleich: mein alter Schlafsack, der einen Komfortbereich nur bis 0°C hat, hält bei solchen Temperaturen mindestens genauso warm, wie der neue!). Und wir sprechen bei dem neuen nicht über billigen Plunder. Ich war extra beim Outdoorhändler und habe knapp 200€ auf den Tisch gelegt. Hier mal ein Link zum Schlafsack. An der Rezension sieht man, dass es nicht nur mir so geht:

https://www.globetrotter.de/marmot-kunstfaserschlafsack-frauen-wm-s-trestles-elite-eco-20-lo-midnightstorm-1200434/

Jetzt meine Frage: Wie sieht es mit meinen Rechten bezügl. Umtausch aus? Ich habe ja schon eine Nacht darin geschlafen, und außerden sind die zwei Wochen der Umtauschfrist schon vorbei sind. Bei Amazon wäre das wohl kein Problem (die tauschen ja noch nach Monaten alles mögliche ohne Probleme um), aber im Einzelhandel habe ich bisher eher die Erfahrung gemacht, dass das nicht so gern gesehen wird... Was meint ihr? Kann ich den jetzt noch umtauschen?

Geld, Schlafsack, Outdoor, Einzelhandel, Käuferschutz, Umtausch, Verkäufer, Verkauf, umtauschen

PayPal Käuferschutz Digitale Ware?

So, ich stelle die Frage hier mal nochmal da es mir so rüberkommt als wenn viele einfach irgendetwas kommentieren ohne die Richtlinien von Paypal zu kennen.

Ich habe einen Social Media Account Verkauft, der Käufer hat mir daraufhin das Geld via PayPal überwiesen. In der Transaktion stand auch wofür das Geld ist. "Payment for ... Account".

So, Käufer hat auch Käuferschutz.

Wir haben einen Vertrag unterschrieben wo alles vermerkt ist was ich verkaufe, wie viel er zahlt usw.

Zum anderen habe ich Chat Beweise, E-Mails usw.

Nach einem kurzen Telefonat mit dem PayPal Kundendienst wo ich mich informieren wollte wie ich das Geld schneller erhalte da es einbehalten ist meinte er dass er jetzt eine Nummer bei Sendungsdaten eintragen würde und der Käufer dann nur den Erhalt bestätigen muss damit ich das Geld direkt erhalte und keine 21 Tage warten muss. Hat auch alles geklappt, Käufer hat erhalt bestätigt und Geld war dann im Guthaben.

Nun sagen hier welche dass der Käufer einfach den Käuferschutz aktivieren könnte was nicht einmal Sinn macht.

Erstens, der Käuferschutz greift nur da wo auch PayPal vermerkt wo er greifen KANN. Was bezüglich Digitater oder Virtueller Ware steht, hinterlege ich jetzt hier.

: (e) gestohlenen Gütern einschließlich digitaler oder virtueller Güter.

Demnach kann der Käuferschutz bei digitaler und oder virtueller Ware nicht greifen. Und soweit ich weiß ist ein Account etwas virtuelles und oder digitales.

Zweitens, es gibt mehrere Beweise dass er den Account erhalten hat.

Wie soll dann bitte der Käuferschutz greifen ?

Recht, Käuferschutz, PayPal

PayPal: "eine Rückzahlung an Sie ist fehlgeschlagen"?

Hi,

ich hatte jemandem als Dienstleistung in die Niederlande Geld gesendet, aber wir haben uns auf eine Stornierung des Auftrags geeinigt (privat, nicht ebay), sodass der Verkäufer eine Rückzahlung durchgeführt hat. Der Verkäufer an sich kommt seriös rüber. Nun heißt es heute Nachmittag (4 Tage nach der Rückkzahlung), dass die Rückzahlung nicht erfolgreich verarbeitet wurde (in der Historie steht "STORNIERT"). Gleichzeitig bekam ich heute ja auch die E-Mail von Paypal (s.u.), "Rückzahlung an Sie ist fehlgeschlagen". Sofort habe ich mich an den Verkäufer gewandt und ihm die Situation geschildert, allerdings hat dieser mir ein Foto der Transaktion (bei der ebenso "fehlgeschlagen" steht) geschickt (Bild 2); von meiner Ansicht aus sieht das so aus wie bei Bild 3 (letztes).

Der Telefon-Support von PayPal konnte mir anscheinend auch nicht helfen, weil es hieß, dass "er es ja versucht hat zurückzuzahlen", was so viel heißen soll, dass er keine betrügerischen Absichten hat. Aber ich bin der Meinung, dass man auch nach einer Rückzahlung die Lastschrift seitens der Bank stoppen kann.. Das kann doch nicht sein, dass man so über PayPal betrügen kann...

Mein Geld kann doch nicht einfach weg sein (was der Support aber auch meinte).

Habe noch nie gesehen, dass sowas überhaupt möglich ist, und diesen Fall hatte ich auch noch nie. Hat jemand eine Ahnung?

Grüße

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Geld, Bank, Käuferschutz, PayPal, Rückzahlung, fehlgeschlagen, Storno, Wirtschaft und Finanzen

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