Ich wurde über Ebay Kleinanzeigen abgezockt mit Käuferschutz?
Hi,
ich mir wurde über eBay Kleinanzeigen eine Anfrage mit Geldbetrag an einen meiner Artikel geschickt. Diese Anfrage beinhaltet Käuferschutz. Mein Produkt hat 20€ gekostet und eigentlich wären noch 5€ Versandkosten dazugekommen, die in der Anfrage nicht berücksichtigt wurden. Ich habe den Käufer gefragt ob der die noch zahlen will oder unversicherten Versand nimmt. Er war für unversicherten Versand. Ich habe den Brief (war eine Karte) in meinen Briefkasten um die Ecke geworfen. Das ist jetzt schon eine Woche her und Käufer behaupt, dass er den Brief nicht erhalten hat. Über Käuferschutz läuft das aber so, dass ich das Geld erst bekomme, wenn der Käufer den Erhalt bestätigt. Es kann zwar sein, dass der Brief verloren gegangen ist, aber der Käufer wollte ja unversicherten Versand. Jetzt hat er bei Ebay Kleinanzeigen ein „Problem“ gemeldet und ich weiß jetzt nicht wie ich mein Geld jemals sehen kann?
3 Antworten
Jetzt hat er bei EBay ein „Problem“ gemeldet
Das kann er gar nicht, es handelt sich doch im ebay kleinanzeigen.
Ansonsten gilt: Der Käuferschutz bei paypal, ebay, und auch ebay kleinanzeigen, geht am BGB vorbei. Als Privatverkäufer trägst du nicht das Versandrisiko. Du mußt nur nachweisen können, dass du den Artikel abgeschickt hast.
Der Käuferschutz verlangt aber von dir, dass du dafür Sorge trägst, dass der Artikel beim Empfänger ankommt. Bei unversichertem Versand kannst du das nicht. Somit hast du jetzt ein Problem. Das Geld kannst du dir abschminken. Der Käufer hat jetzt sehr wahrscheinlich den Artikel und bekommt sein Geld zurück.
Ich kann nicht verstehen, wie du dir als Verkäufer die Versandart vorschreiben lassen kannst. Den Versand zahlt doch der Käufer; der muß schon akzeptieren, was du für den versicherten Versand haben willst.
Tja. Und wieder scheiden sich die Rechtsgeister.
Unversicherter Versand war ausgemacht, also trägt das Risiko des Untergangs der Käufer. So sagt es das Gesetz. https://dejure.org/gesetze/BGB/447.html
Aber die Einen meinen, dass der Verkäufer den Versand nachweisen muss, die Anderen meinen, dass es reichte wenn der Verkäufer den Versand glaubhaft macht.
Im Zweifel entscheidet das Gericht. Und das nicht gerade einheitlich.
Ich bin zwar Minderjährig, aber falls du die ganze Unterhaltung unter dem Beitrag noch nicht gelesen hast, ich frage für meinen Vater, d.h. wenn überhaupt, dann würde er jemanden Verklagen.
Also machen wir das mal lang und kompliziert.
Der Verkauf wurde über PayPal abgewickelt. Richtig? Die entscheiden zwar gerne, stehen aber nicht über dem Gesetz. Deshalb klagen die auch so ungerne.
Ihr habt verschickt, damit liegt das Versandrisiko beim Käufer. Bis dahin kein Problem.
Der behauptet nichts erhalten zu haben. Mag stimmen oder auch nicht. Wissen wir nicht.
Wenn man Euch jetzt aber nicht glaubt, dass Ihr verschickt habt wird das schwierig.
PayPal wird das Geld dann, wenn Ihr den Versand nicht nachweisen könnt, an den Käufer erstatten.
Dagegen könnte Ihr vorgehen. Nicht sinnvollerweise gegen PayPal, sondern gegen den Käufer. Der schuldet Euch nach wie vor das Geld.
Jetzt würde das vor Gericht gehen. Und da wird es spannend. Könnt Ihr den Versand beweisen - kein Problem, oder nur glaubhaft machen. Das könnte ein Problem sein.
Wenn das dem Gericht nicht reicht, verliert Ihr mit der gesamten Kostenfolge.
Also vergesst den Quatsch. Teilt Euch den Schaden und gut ist es.
Der Käuferschutz handelt nicht nach dem Gesetzt, sondern stellt seine eigenen Regeln auf, die der Verkäufer akzeptiert hat.
NonNam:
Aber lohnt sich das wegen 20€, denn Anwalt usw. Kosten ja auch nicht gerade wenig?
Wieso sollte man dafür einen Anwalt hinzuziehen? Einen Mahgnbescheid kann man einfach ohnline erstellen.
Also ich weiß nicht, ob der Käuferschutz auch auf ebay so funktioniert, aber bei willhaben ist es so, dass der Lieferdienst anhand der Nummer auf dem Adressetikett, das du beim sicheren Verkauf erhältst, nachvollziehen kann, ob die Ware versendet wurde, oder nicht. Und sobald der Lieferdienst, bzw. die Post, dies bestätigt, gilt dein Teil der Kaufvereinbarung als erfüllt, unabhängig davon was der Käufer behauptet. Sonst könnte ja jeder kommen und sagen, er hätte die Ware nicht erhalten.
Es geht hier nicht um eBay, sondern um eBay Kleinanzeigen.
Das sind zwei völlig verschiedene Plattformen, die außer dem Namen eBay nichts, aber auch gar nichts miteinander zu tun haben.
Und PayPal hat unser Fragesteller völlig freiwillig angeboten, natürlich ohne die Nutzungsbedingungen zu lesen.
Ich habe kein PayPal benutzt, da ich gar kein PayPal Konto habe
Der Käufer hat unversicherten Versand gewählt. Sonst hätte der Fs dieses Problem ja nicht
Der Fragesteller ist Minderjährig. Somit kann er sich sein geld abschminken