Vertragsbruch durch nicht angegebene Steigerung der Motorleistung?

3 Antworten

Heute, am 19.01.2022, bekam ich von meiner Werkstatt den Anruf sie können die Drosselung nicht vornehmen, da eine Motorveränderung vorgenommen wurde.

M.E: hat die Kaufsache damit einen Mangel - nämlich das Fehler einer zugesicherten Eigenschaft. Somit kannst du vom Verkäufer wahlweise Nachbesserung verlangen, oder vom Kaufvertrag zurücktreten. Das Problem wird nur sein, zu belegen, dass diese illegale Veränderung bereits zum Kaufzeitpunkt bestand.

Edit: Selbst bei Ausschluss der Sachmängelhaftung, daher korrigiert.

KM1506 
Fragesteller
 19.01.2022, 15:28

Kann ich nachweisen durch den Händler welche diese raufgespielt hat

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KM1506 
Fragesteller
 19.01.2022, 15:36

Aktuell noch nicht Kontaktiert. Wollte vorher wissen welche Möglichkeiten ich habe.

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verreisterNutzer  19.01.2022, 15:49
@KM1506

Du musst auf jeden Fall zuerst den Verkäufer damit konfrontieren. Schließlich ist dieser dein Vertragspartner und er hätte dies beim Verkaufgespräch, aber auf jeden Fall im Kaufvertrag aufführen müssen.

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KM1506 
Fragesteller
 20.01.2022, 04:04

Haben uns geeinigt, er übernimmt die Kosten um das Motorrad auf Orginalzustand zurück zu versetzen

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Nach der Änderung der Leistung erfolgt eine Eintragung, Änderung der Papiere. Damit hast du beim Kauf gewusst dass nicht die originale Leistung vorhanden ist. Keine Eintragung? Dann hast du was erworben ohne gültige BE. Da ich due Sachlage nicht kenne, kann ich dur nur raten das zurück zu schaffen und in den originalen Zustand versetzen zu lassen. 150 km ist keine Entfernung.

KM1506 
Fragesteller
 20.01.2022, 04:02

Nicht eingetragen. Um die Entfernung geht’s mir nicht, sondern um die Kosten.

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martinreschke  20.01.2022, 06:58
@KM1506

Wenn nicht eingetragen, ist das ein verdeckter Mangel. Diesen muss er auf seine Kosten beheben oder Krad zurücknehmen.

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Was steht zur Gewährleistung im Vertrag? Kannst du zur Not nachweisen, dass der bisherige Eigentümer davon wusste?

KM1506 
Fragesteller
 19.01.2022, 15:17

Vermutlich kann ich dies nicht nachweisen. Bekomme aber auch keinen Namen wer der Auftraggeber zur Leistungs-Mapping war.

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Valnar52  19.01.2022, 15:21
@KM1506

Naja, dann hat sich wohl die Frage, ob du die Kiste zurückgeben sollst, erledigt...

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FordPrefect  19.01.2022, 15:23

Das hat mit Gewährleistung im eigentlichen Sinn aber m.E. nichts mehr zu tun. Das Fahrzeug ist im gegenwärtigen Zustand nicht verkehrssicher und nicht legal nutzbar. Somit Anspruch auf Nachbesserung oder Rücktritt.

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Valnar52  19.01.2022, 15:29
@FordPrefect
Somit Anspruch auf Nachbesserung oder Rücktritt.

Was Folgen der Gewährleistung sind und diese voraussetzt. Es sei denn eben der Verkäufer wusste davon. Was zu beweisen wäre. Dann wären wir im Bereich der arglistigen Täuschung.

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FordPrefect  19.01.2022, 15:30
@Valnar52

*kopfkratz*

Das sehe ich anders. Hier mangelt es an einer zugesicherten Eigenschaft.

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Valnar52  19.01.2022, 15:39
@FordPrefect

Du schreibst doch in deiner Antwort selber von einem Sachmangel. Für diesen haftet der Verkäufer nur, wenn die Sachmängelhaftung (aka Gewährleistung) nicht ausgeschlossen wurde.

Das Fahrzeug ist im gegenwärtigen Zustand nicht verkehrssicher und nicht legal nutzbar.

Ist das so?

Ich weiß nicht auf welche Führerscheinrichtlinie der FS sich bezieht. Vermutlich darf er nur Motorräder mit einer gewissen Leistung fahren? Das ist ja nicht das Problem des Verkäufers, welcher das Motorrad vermutlich bisher selber (vollkommen legal) fahren konnte, weil er eben den passenden Führerschein. Und im Kaufvertrag steht sicherlich auch nichts davon, dass ausdrücklich die Eigenschaft zugesagt wird, dass das Motorrad problemlos gedrosselt werden kann. Würde mich zumindest überraschen.

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verreisterNutzer  19.01.2022, 15:55
@Valnar52

Eigentlich doch ganz egal. Sobald eine Leistungssteigerung vorgenommen wurde und diese nicht in den Papieren eingetragen ist, verliert das Fahrzeug seine allgemeine Betriebserlaubnis. Dies gilt auch für eine Leistungsreduzierung. Auch diese muss in den Papieren eingetragen werden. Es kommt noch der Punkt mit der Versicherung hinzu. Wird die Leistung gesteigert, dies aber der VS nicht mitgeteilt, ist das doch wohl Versicherungsbetrug.

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FordPrefect  19.01.2022, 15:58
@Valnar52
Du schreibst doch in deiner Antwort selber von einem Sachmangel.

Stimmt. Mein Fehler.

Ist das so?

Ja, und zwar eindeutig, weil diese Veränderung ganz offensichtlich nicht eingetragen wurde. Das Fahrzeug kann im Ist-Zustand weder zugelassen noch genutzt werden (Erlöschen der ABE). Das hat per se auch nichts mit der Möglichkeit zur Drosselung zu tun - da ist es eben nur aufgefallen.

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Valnar52  19.01.2022, 16:03
@verreisterNutzer
Sobald eine Leistungssteigerung vorgenommen wurde und diese nicht in den Papieren eingetragen ist

Und ist das so? Dann wäre ja vermutlich nachgewiesen, dass der Verkäufer davon wusste (oder auch nicht, wenn er nicht der Erstbesitzer ist) . Müsste ihm nur noch nachgewiesen werden, dass er dies absichtlich verschwiegen hat, weil er befürchten musste, dass der FS sonst die Maschine nicht kauft und er es nicht einfach nur "vergessen" hat zu erwähnen. Natürlich nur, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wurde. Wurde das nicht getan, liegt einfach ein Sachmangel vor für den der Verkäufer haftet.

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Valnar52  19.01.2022, 16:06
@FordPrefect
weil diese Veränderung ganz offensichtlich nicht eingetragen wurde.

Auch hier wieder die Frage: Ist das so? Und falls ja, wusste der Verkäufer selber überhaupt davon? Der FS schreibt selbst:

Bekomme aber auch keinen Namen wer der Auftraggeber zur Leistungs-Mapping war.

Und daher eben der Knackpunkt mit dem Gewährleistungsausschluss. Wurde der gemacht? Dann muss der FS dem Verkäufer all das nachweisen können. Wurde der nicht gemacht? Easy, Gewährleistungsfall (=Sachmangel) für den der Verkäufer haftet.

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verreisterNutzer  19.01.2022, 16:20
@Valnar52

Ja das ist so. Leistungsverändernde Maßnahmen sind Eintragungspflichtig!
Jedoch ist es in diesem Falle wirklich nicht klar ob der Verkäufer der erst oder der 4. Besitzer war. Jeder weitere Besitzer schmälert die Möglichkeit den Auftraggeber der Leistungveränderung ausfindig zu machen. Jedenfalls könnte die Kontaktaufnahme mit dem Verkäufer unter Umständen etwas Licht ins Dunkle bringen.

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