Ebay - Käuferschutz Antrag rechtens?
Hallo,
Ich habe letztens einige Pokemon karten verkauft. Ich habe den Käufern immer kostenlosen Versand als Standard Brief angeboten und zusätzlich zum Tarif der Post (1,10€ Aufschlag) ein Brief mit PRIO Service sprich Sendungsnummer. Also können sich die Käufer freiwillig zwischen einen der beiden Versandarten entscheiden.
Jetzt habe ich einen Käufer der den Standard Versand ohne Sendungsnummer genommen hat und jetzt sagt der Artikel sei nicht angekommen.
Jetzt ist meine Frage wie die Situation ist bzgl. der Rückzahlung. Denn ich habe ja wie gesagt zusätzlich einen Versand mit Sendungsnummer angeboten und wenn der Verkäufer den Versand ohne Sendungsnummer nimmt, ist es für mich rein logisch das ich als Käufer keine Garantie habe bzw der Verkäufer nicht haftet falls der Artikel nicht ankommt. Oder liege ich da falsch?
LG
3 Antworten
Jetzt ist meine Frage wie die Situation ist bzgl. der Rückzahlung.
Zu 99% wirst du verlieren.
Denn wie du schon sagst: KÄUFER-schutz, nicht Verkäuferschutz. Du hast keinerlei Nachweise dass du die Ware versendet hast.
Davon ab verkauft man schon lange nicht mehr bei eBay als Privatperson.
Stelle dich schon darauf ein die Strafgebühr von etwas über 19 € an eBay zu zahlen.
und wenn der Verkäufer den Versand ohne Sendungsnummer nimmt, ist es für mich rein logisch das ich als Käufer keine Garantie habe bzw der Verkäufer nicht haftet falls der Artikel nicht ankommt. Oder liege ich da falsch?
Das spielt für die Käuferschutz-Systeme keine Rolle.
Du wurdest wohl betrogen und hast es dem Käufer sehr leicht gemacht.
Rechtlich, wärst du auch vor einem Gericht in der Nachweispflicht dass du versendet hast.
Durch die Online Frankierung habe ich eine Auftragsbestätigung.
Vergiss es:
Du brauchst einen Versand- und Zustellnachweis, und den hast Du nicht.
Wäre ja kein direkter Einlieferungsbeleg aber evtl ein Nachweis?
Leider nicht gültig.
Da du sagst du hast es mit der Post versendet, heißt es auch nur dass du eine Marke erstellt hast, aber nicht an wem oder dass du es abgeschickt hast.
Waren zum Glück "nur" 5€ um die es hier geht dennoch ärgerlich
Ja gut, dann ist es eig. egal.
Klar ärgerlich, aber wegen 5 € wird kein Gericht etwas machen. Das lohnt sich absolut nicht. Selbst eine Strafanzeige wird wegen Geringfügigkeit eingestellt werden.
Du wirst verlieren:
- Der Verkäufer darf nur noch mit Sendungsverfolgung verschicken, andernfalls hat er keinerlei Verkäuferschutz.
- eBay kann das Geld bis zu 30 Tage einbehalten.
- Der Käufer hat immer 30 Tage Käuferschutz, egal welche Bezahlart er wählt. Und bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.
- Im Falle eines gegen den Verkäufer entschiedenen Streitfalls zahlt der eine Streitfallgebühr in Höhe von 19,04 € (16,00 € + Mwst.).
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Wenn du keinen Nachweis hast das es verschickt wurde wird es schwer.
Ich Verschicke nur Versichert um solche Probleme zu vermeiden.
Durch die Online Frankierung habe ich eine Auftragsbestätigung. Wäre ja kein direkter Einlieferungsbeleg aber evtl ein Nachweis? Ich werde auch nichts mehr auf ebay verkaufen. Waren zum Glück "nur" 5€ um die es hier geht dennoch ärgerlich