PayPal Freigabe des Geldes während Konflikt?
Hallo, folgendes Problem:
Der Käufer hat mir 150€ gesendet und dann einen Fall geöffnet (Grund ist irrelevant) und PayPal hat die 150€ nun einbehalten (Also war ich -150€ im Minus, habe jedoch 150€ auf mein Konto eingezahlt, um nicht mehr im Minus zu sein). Nur habe ich noch keine Rückzahlungsoption, die ich allerdings morgen aber laut PayPal Telefonat haben werde. Jedoch habe ich eine Sache vergessen zu fragen und PayPal hat gerade leider zu:
Die 150€ hat immernoch PayPal (Also Kontostand immernoch 0€). Werden die 150€ mir morgen freigegeben mit der Rückzahlungs-Option zusammen? Wenn nein, dann müsste ich ja selber von meinem Bankkonto 150€ abziehen und wäre dann bei -150€ (bzw. -300€, wenn ich nicht mit eigenem Geld das Minus ausgeglichen hätte). Dann müsste PayPal mir ja 300€ zurückzahlen, was ich aber nicht vermute.
Kennt sich da jemand aus? Wird mir das Geld morgen freigegeben, um die Rückzahlung zu tätigen? Das kann ich mir jedoch auch schwer vorstellen, da ich ja dann mit dem Geld alles machen könnte ohne die Rückzahlung zu tätigen oder nicht?
3 Antworten
(Also war ich -150€ im Minus, habe jedoch 150€ auf mein Konto eingezahlt, um nicht mehr im Minus zu sein)
Käufer hat 150€ bezahlt; Käuferschutz - Betrag wird zurück überwiesen -
damit solltest du 150€ Guthaben haben ;) bzw. 0,00€
Gutschrift und Lastschrift heben sich gegeneinander auf
okay, du hast ausgeglichen, hattest 150 Miese. Käufer hat 150 bezahlt - PP erstattet = 0,00 - abzgl. Gebühren.
Wenn du das Geld über Paypal zurückzahlst, werden für die Rückzahlung die 150€ verwendet, die Paypal derzeit einbehält. Der Fall ist dann ja geklärt.
Wichtig ist, dass du die Rückzahlungsoption von Paypal verwendest und nicht manuell eine neue Zahlung startest, um das Geld zurück zu zahlen.
Also werden mir die 150€ dann freigegeben sozusagen? Und richtig, guter Hinweis.
Nein, die werden nicht freigegeben, aber Paypal bietet dir an, diese Zahlung zurück zu zahlen. Wenn du das machst, wird das einbehaltene Geld für die Rückzahlung verwendet und du bist bei +/- 0 im Vergleich zu vor dem Kauf (evtl. abzüglich Gebühren).
Ach ich verstehe, ich dachte ich müsste wieder von meinem Bankkonto 150€ zahlen. Aber wenn das einbehaltene Geld verwendet wird, dann ist ja alles gut. Prima, danke! :)
Käufer sendet dir 150 €.
Käufer erstellt Käuferschutzantrag.
(Dieser wird zu 99,9% stattgegeben)
VK ist 150 € MINUS.
VK muss 150 € MINUS nun ausgleichen.
VK hat nun 150 € MINUS ausgeglichen
(Fall wird entschieden)
Konto von VK ist 0,00 €.
Der Fall ist durch. Du hast nun dein Lehrgeld i.H.v. 150 € bezahlt.
PP sendet dir die 150 € nicht zurück damit du sie bezahlen kannst.
Es geht nicht darum, ob ich im Minus bin oder nicht, das hat ja mit dem Fall nichts zutun. Die 150€ zahl ich nur auf mein Konto, damit ich keine Zinsen oder Sonstiges zahle. Der Käufer will seine 150€ zurück :D Aber wenn ich mit den einbehaltenen 150€ zahlen darf, dann ist ja alles gut. Also mir gings hauptsächlich nur darum, ob ich das einbehaltene Geld verwende bei der Rückzahlung oder wieder auf mein Girokonto zugreifen muss.
Wenn ich doch schon eine Rückzahlung mache, dann wird da ja nicht zusätzlich noch was zurückerstattet. Das erstatte ich ja dem Käufer zurück. Nur ich hoffe, dass ich die Rückzahlung mit dem einbehaltenem Geld machen darf und nicht mit meinem Bankguthaben.
Also... Dein PP Konto ist auf 0,00 EUR.
Ein Käufer schickt dir 150,00 EUR. Dein PP Konto hat nun ein +150,00 EUR.
Wenn du das Geld nun auf dein Bankkonto oder anders ausgibst, ist dein PP Konto ggf. wieder auf 0,00 EUR. Wenn ein Käufer nun einen Käuferschutzantrag stellt, behält PP diese 150,00 EUR ein.
Dein PP Konto ist dann bei -150,00 EUR. (Minus).
Nun schuldest DU also PP Geld. Zahlst du diese 150,00 EUR an PP obwohl noch der Antrag läuft, so gleichst du dein PP Konto wieder aus. Sollte der Fall für dich entschieden werden, so wirst du 150,00 EUR Guthaben besitzen durch den Ausgleich deines Rückstandes.
Sollte der Fall gegen dich entschieden werden, so verbleibt dein Konto bei 0,00 EUR.
Im Endeffekt wirst du von dem Geld was der Käufer dir also geschickt hat nichts haben, wenn er den Antrag gewinnt. Die Chance dazu steht bei 99%.
Mein Kontostand war bei -150€ und ich habe mit eigenem Geld (!) aus meinem Girokonto die 150€ auf PP ausgeglichen. Also wurden von meinem Bankkonto 150€ abgezogen. Stand jetzt also 0€ Guthaben. PP sagt dann morgen, dass ich die 150€ zurückzahlen soll und mein Kontostand ist doch immer noch bei 0€. Wenn mir das also nicht freigegeben wird, dann zahle ich doch wieder von meinem eigenen Girokonto 150€? Also zahle ich 150€ mehr als ich zahlen sollte, das macht doch keinen Sinn.