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Fensterbank gerissen - Riss füllen bzw. richtig retuschieren?

Hallo,

ich habe bemerkt, dass eine meiner Fensterbänke gerissen ist. Beide Hälften sitzen ganz feste und sind weiterhin gerade. Sie sind also nicht ganz durchgebrochen. Wenn man nicht nahe hinschaut, bemerkt man den Riss gar nicht. Zudem hat die Fensterbank an mehreren Stellen ein Muster, dass ebenfalls sehr nach Rissen aussieht. Entsprechend muss der Riss nicht vollständig verschwinden, allerdings fühlt man ihn, da die Oberfläche aufgerissen bzw. abgeplatzt ist (siehe Foto) und er ist daher noch deutlich dunkler, als das Muster.

Nun ist meine Frage, wie ich den Riss fülle? Ich habe schon etwas von einem Lack gelesen, aber wie finde ich den Richtigen? Es sollte auch nicht unbedingt überstrichen aussehen, das würde mich ebenfalls stören. Zudem habe ich etwas von einem Universal-Füllpulver gelesen. Meine Ratsuche bezieht sich deshalb vor allem auf Erfahrung und Erfahrungen.

Der Riss ist auch nicht schlimm genug, um auf die Idee zu kommen, die Fensterbank auszutauschen. Das würde sich von den Kosten für so etwas für mich nicht lohnen. Um die Größe genauer zu verdeutlichen: Zwischen die beiden Risse, die nebeneinander liegen, könnte man gerade so ein 1-Cent Stück legen. Die Farbe wird auf dem Foto ganz gut wiedergegeben.

Danke im Voraus.

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Verkauf Nachbarhaus mit Grenzbebauung - Haben Fenster Bestandsschutz?

Hallo und guten Tag, ich habe mich quer durchs Netz gegraben, aber diese Frage nirgends beantwortet bekommen. Die Nachbarimmobilie zu unserem Ferienhaus in Bayern soll verkauft werden. Bislang lebte dort ein sehr nettes, altes Ehepaar, mit dem wir uns blendend verstanden und die über viele Jahre auch auf unser Haus aufgepasst haben, das wir ja nur selten nutzen. Deren Tochter will die Immobilie nun verkaufen - nicht an einen anderen Nachbarn, der es abreißen wollte (zu unserer Freude), sondern an jemanden, der darin leben möchte (wohlgemerkt, eine uralte, fast abrissreife Immobilie). Da wir in unserem bisschen Ferienzeit, das wir dort verbringen, sehr skeptisch sind, was Nachbarn angeht, die mit zwei Fenstern direkt an unserem Garten sind (zwei der Hausseiten verlaufen exakt an der Grundstücksgrenze), würde ich gern wisssen:

Kann ich bei einem Verkauf der Immobilie darauf bestehen, dass die Fenster an unserer Grenze entfernt werden? Nach bayerischem Recht müssen die zB mind. 1,80m über unserem Boden sein, was nicht der Fall ist (1,60 und 1,70). Es gibt keine Grundbucheintragung diesbezüglich, so viel weiß ich. Also keine Dienstbarkeit, auf die sich die Erwerber stützen könnten. Oder kann ich wahlweise zumindest darauf bestehen, dass die ausgetauscht und auf 1,80 Höhe gebracht werden (plus vermutlich teuer werden, da sie vermutlich bestimmte Brandschutzbedingungen mitbringen sollten?). Und falls ja: Wem teile ich das wann und wie mit? Oder, was schlimm wäre: Gilt hier Bestandsrecht, das auch fortdauert, wenn sich der Eigentümer ändert? Dann wären wir ja die Gekniffenen. Vielen Dank vorab!!!

Andy

Fenster, grenzbebauung, Verkauf, Bestandsschutz, Eigentümerwechsel

Neue dachfenster / Rückbau wegen Denkmalschutz

Hallo,

meine Familie hat 2009 ein Denkmalgeschütztes Haus ( Einfamilienhaus, bj1742 , 180qm Grundfäche, 3 Wohnetagen , Speicher+ Keller auf 5000qm Bauland ) von meinen Vater übernommen / geerbt. Bei dem kauf 1979 wurde Grunderwerbssteuer bezahlt, was bei Dänkmälern eigentlich nicht zu zahlen ist. Trotz Klage wurde das Haus weiterhin in der Denkmalschutzliste geführt. 1992 war die letzte bauliche Maßnahme, welche vom Denkmalamt genehmigt wurde. Von 1979 bis heute haben wir alle Unterhaltungskosten aus eigener Tasche bezahlt. Momentan bekommen wir ein neues Dach. Da auch auf der straßenseite Gerüst aufgebaut wurde, hat sich heute die Denkmalschutzbehörde gemeldet. 1 Das verschiferte Dach ist auch wieder in Schiefer ausgeführt worden, aber es sind neue Dachfenster eingebaut worden. (Sind von der Straße aber nicht zu sehen) 2. 1982 beanstandete der Schornsteinfeger den mangelnden Bantschutz über dem Öl- Tankraum, Die darüber liegende Decke wurde in Stahlbeton ausgefürt und die 3 darüber liegenden Räume (20qm) wurden zusammengelegt und bilden das heutige Badezimmer. 3. Im Haus befindet sich eine Treppe, welche damals Massenware war. Dummerweise hat der Schreiner die Pfosten falschherum eingebaut und die Treppe nicht wieder auseiander bekommen. Jetz, 200 Jahre später, sind 2 Doktorarbeiten über diesen weltweit einzigartigen Murks geschrieben worden. Auf der Treppe befanden sich 7 Farbschichten, welche von uns abgebeitzt wurden. Durch das schaben können Spuren auf dem Holz sein. Außer den ist Sie im laufe der zeit etwas aus den Fugen geraten.

Nun möchte das Denkmalamt das Gebaüde besichtigen. Kann es unter den Punkten 1-2-3 zu Forderrungen des Rückbaues, der Schadensersatz, Strafgelder gefordert werden.

Haus, Dachfenster, Fenster, bauen

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