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Anschuldigung Straßenrennen, Fahrerlaubnis entzogen?

Hallo. Ich hatte in einer anderen Frage schon mal erklärt was mir vorgeworfen wird, deswegen halte ich mich diesmal kurz.

mir wird vorgeworfen an einem illegalen Straßenrennen teilgenommen zu haben. Ich bin definitiv kein Rennen gefahren!

Folgendene Beweismittel werden mir zur Last gelegt: Glaubhafte Angaben der Polizeibeamten (Zivilstreife), Video Aufnahme (die relativ kurz ist, darauf ist zu sehen das ich KEIN Rennen gefahren bin, aber dummerweise schneller als erlaubt war, gemessen wurde ich NICHT.), der andere Beschuldigte hat ein Geständnis unterschrieben in dem zu gibt das Er ein Rennen gefahren ist.

Der andere beschuldige hat nur ein „Geständnis“ gemacht, weil ihm versichert wurde das ihm sein Auto, Führerschein, Handy wieder ausgehändigt wurde. Sein Verfahren wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.

Ich habe nun Post vom Gericht bekommen in dem mir die Staatsanwaltschaft die Fahrerlaubnis nach Paragraf 111 a StPO die vorläufig zu entziehen.

Folgenende vergehen werden ebenfalls als Strafbar angesehen: Paragraf 315d abs. 1 NR 2, 69, 69a, 315f, 74, StGB

Mein Anwalt findet es ebenfalls merkwürdig das, dass verfahren von dem anderen Beschuldigten eingestellt wurde und ich quasi „verknackt“ werden soll.

Mein Anwalt will nun verhindern das mir meine Fahrerlaubnis entzogen wird. Was denkt ihr wie hoch sind da meine Chancen das zu verhindern? Vielleicht aus Erfahrungen oder Einschätzungen.

Ich mache mir dazu sehr viele Gedanken, deshalb beziehe ich euch ein um mit euch darüber zu diskutieren bzw. Eure Meinung zu hören.

Recht, Führerschein, Fahrerlaubnis, Straßenrennen, Auto und Motorrad

Warum verwenden Fahrschulen so PS-starke Autos?

Wenn man gerade den Führerschein bekommen hat und nun mit dem ersten eigenen Auto oder einem Auto seiner Eltern fährt, dürfte einem einiges auffallen.

Zuerst mal ist das erste Auto, das man nach der Fahrschule selbst fährt, meist 1 Benziner. Das merkt man auch beim Anfahren, Rangieren und so, weil man eben mehr Gas geben muss als beim Diesel (bei dem das durchaus mit der Kupplung allein geht) und daher erst einmal wieder öfter abwürgt.

Das andere, was man bemerken wird, ist, dass das eigene Auto deutlich weniger PS haben dürfte als das Fahrschulauto. Bei Überholmanövern oder beim Auffahren auf die Autobahn hat man dann eine spürbar schlechtere Beschleunigung, jedoch ist man noch das Fahrverhalten aus der Fahrschule gewöhnt und dürfte sich bei solchen Manövern durchaus mal verschätzen.

Dass Fahrschulautos Diesel sind, ist klar, weil sie ja so viel bewegt werden und bei Benzinern durch die höheren Spritkosten der Führerschein ja noch teurer würde. Auch wenn man dann vermutlich das Anfahren besser beherrschen würde und die Umstellung Diesel->Benziner entfallen würde - diesen höheren Preis würden unsere Fahrschüler wohl kaum zahlen wollen.

Warum haben die Fahrschulen aber so "dicke Brummer"? Wie soll man lernen, vernünftig zu fahren, wenn man seine ersten Erfahrungen mit 200 PS macht? Wären die Fahrschulautos etwas zahmere Modelle, würde man sich im eigenen Auto auch nicht wie eine Schnecke vorkommen. Oder?

Auto, Technik, Führerschein, Autobahn, fahranfaenger, Fahrerlaubnis, Fahrschule, Auto und Motorrad

Mit Cannabis erwischt aber noch nicht bei der Fahrerlaubnisbehörde gemeldet?

Hi, ich wurde vor ein paar Tagen mit etwas Cannabis von der Polizei erwischt und mache gerade meinen Führerschein. Im Moment nur Theorie (darf auch erst Fahrstunden nehmen wenn ich die Theorieprüfung bestanden habe). Ich habe den Zettel "Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis" noch nicht im Bürgerbüro meiner Stadt abgegeben.

Nun meine etwas kompliziertere Frage:

Kann die Polizei sehen dass ich gerade meinen Führerschein mache oder eben nicht (da ich den Zettel noch nicht abgegeben habe), und werde ich dann erst zu einem äG (ärztlichen Gutachten) gebeten sobald ich den Zettel abgegeben habe oder kann sich die Führerscheinstelle auch so schon melden und bescheid wissen ohne dass ich den Zettel abgegeben habe. Eigentlich müsste mich die Behörde ja nicht "auf dem Schirm" haben. Nur meine Fahrschule. Aber das ist ja privat. (Bild von der Rückseite des Zettels lege ich bei)

(Die leeren Felder im Bild werden dann von der Behörde ausgefüllt).

Die Polizei hat mir gegenüber nichts erwähnt was mit meinem Führerschein zu tun hat. Sie haben auch nicht gefragt ob ich einen habe oder ihn gerade mache.

Mir ist klar, dass ich mit einem äG rechnen muss nur nicht wann, da ich eben nicht weiß ob dies von dem oben benannten Zettel abhängt den ich eben noch nicht abgegeben habe.

Ob die Anzeige fallen gelassen wird oder nicht kann ich zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen. Vielleicht kennt sich ja jemand aus. Danke schon mal für Eure Antworten. LG

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Polizei, Recht, Führerschein, Autofahren, Cannabis, Fahrerlaubnis, Antrag stellen, Führerscheinstelle, Auto und Motorrad

(Strecken-)Führerschein mit 16 (Sondergenehmigung). Gilt die EU-Richtlinie oder die Fahrerlaubnisverordnung?

Hallo,

ich benötige für meine Schule (~25km Entfernt, 1 1/2 Fahrzeit ÖPNV) und für meinen Teilzeitjob einen Autoführerschein (B), da die verschiedenen Arbeitsplätze weit von Bahnstationen oder Bushaltestellen entfernt sind. Auch Nachts fährt kein Bus mehr.

Die SZ berichtet, dass ein Streckenführerschein mit 16 möglich ist:

,,Macht zum Beispiel ein 16-Jähriger vom Land eine Berufsausbildung in einem Ort, den er partout nicht anders als mit einem Auto erreichen kann, gibt die Behörde dem Antrag womöglich statt, bestimmte Strecken zu bestimmten Zeiten selbst fahren zu dürfen. "

Quelle: https://www.google.de/amp/s/www.sueddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-teenager-allein-am-steuer-sondergenehmigung-mit-hohen-huerden-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-140509-99-05644!amp

Die Ämter geben teilweise ein Mindestalter von 17 Jahren an und berufen sich auf eine RICHTLINIE der EU. (2006/126/EG).

Dort steht:

Artikel 4 6d: ,,Die Mitgliedstaaten können das Mindestalter für die Ausstellung eines Führerscheins bei den Klassen B und BE bis auf 17 Jahre senken.”

Eine Richtlinie muss ins Nationale Recht umgewandelt werden. Dies ist wohl bei dieser Richtlinie, warum auch immer, nicht geschehen, da in der Fahrerlaubnis-Verordnung KEIN Mindestalter genannt wird. Hier ein Ausschnitt:

Artikel 74:

,,(1) Die nach Landesrecht zuständigen Behörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung genehmigen.

(2) Ausnahmen vom Mindestalter setzen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters voraus.”

Meine Kollegen, sowie auch ich, meinen, dass immer das Nationale Recht gilt. Somit wäre ein Antrag auf Überprüfung der Aussetzung des Mindestalters möglich. Korrekt?

Freue mich auf eure Expertise.

Auto, Recht, Führerschein, Europäische Union, Fahrerlaubnis, Verordnung, Auto und Motorrad

Ärztliches Gutachten; oder MPU?

Hallo alle zusammen!

ich wurde vor ca 4 monaten von der polizei in meinem Auto kontrolliert. Ich bin NICHT gefahren, bzw wir saßen zusammen im auto und wollten im Wald spazieren gehen. Dafür bauten wir uns ein paar joints vor. Als wir dann gefragt wurden, ob wir etwas dabei hatten gaben wir das zunächst natürlich nicht zu (man kanns ja mal versuchen:D, später wurde aber doch noch was gefunden (war ja klar)...

dazu ist auch noch zu sagen, mit was für einem massiven aufkommen die beamten dann erschienen sind (3 mannschaftswagen mit mehr als 10 polizeibeamten) weil angeblich „Fluchtgefahr“ bestand... für mich Steuergelder verschwendung hoch 10. ausserdem wurden mir mehrfach schlägen in den „ranzen“ (Bauch) angedroht wenn ich nicht den maßnahmen folge leiste, obwohl ich abgesehen von ein paar Bemerkungen wie übertrieben das ganze sei, keinen Widerstand leistete. Anschließend wurde ich auch direkt gefesselt und zur blutentnahme begleitet.

nun zu meiner eigentlichen Frage:

ich habe noch keinerlei Post, weder von der Staatsanwaltschaft noch der Führerschein stelle bekommen. Mein anwalt hat dank der Akteneisicht die info, im Blut wären 5,6 ng thc nachgewiesen worden.
kann es sein, dass ich statt zur MPU nur ein ärztliches Gutachten machen lassen muss? Und wenn ja, wie läuft das ab? Urintest? Und wenn der negativ ist wars das dann?
ich weiß, ihr habt keine glaskugel aber ich hab wirklich keinerlei ahnung was nun auf mich zukommen könnte.
mein Anwalt meint übrigens, es käme lediglich zu einem äG, was er aber an keiner direkten Tatsache festmachen konnte. Zudem habe ich gehört bei diesen Gutachten kann man leicht durchfallen, obwohl man doch „nur“ ein negatives Testergebnis vorlegen muss??

vielen dank im vorraus für eure Antworten

der bierdurstige Tobi 🍻

MPU, Recht, Führerschein, Drogentest, Fahrerlaubnis, Polizeikontrolle, schikane, Nachweisbarkeit im Urin, THC im Blut

DDR Führerscheine nicht in der Führerscheinstelle registriert?

Grüße,

habe gerade einen aktuellen Artikel gesehen (DDR Führerscheine) Umtauschpflicht.

Hier ist einfach mal der Link zu dem Artikel:

https://m.ostsee-zeitung.de/Vorpommern/Usedom/Vorpommern-Greifswald-Zehntausende-Fuehrerscheine-muessen-umgetauscht-werden

In diesen Artikel steht dann folgender Text, der mich ein wenig neugierig gemacht hat bzw Fragen aufkommen lassen hat.

Zitat aus den Artikel:

Bei Verlust kein Ersatz der alten Papiere

Im Fall eines Verlustes der alten Fleppen, egal ob es eine schmale Klappkarte oder ein gefaltetes rosa Papierdokument war, müssten die betroffenen Personen dann eine neue Fahrerlaubnisausbildung bei einer Fahrschule machen und die entsprechenden Prüfungen erneut ablegen. Ein nicht ganz preiswertes Unterfangen ...

Jetzt meine Frage an euch. 😃

Warum sind diese DDR Führerscheine nicht bei der Führerscheinstelle registriert. Warum muss man bei Verlust des Führerscheins die Fachschule von vorne beginnen wie ein "Anfänger" bzw. zum Ersterwerb.

Und wenn man seinen DDR Führerschein verliert und hat aber den verlorenen Führerschein vorher eingescannt?

Ist ja dann ein Beweis, dass man einen Führerschein hatte.

Weil Scheckkarten Führerscheine sind ja auch registriert bei der Führerscheinstelle oder nicht 🤔?

Was sagt Ihr dazu?

Danke im voraus für eure Antworten 😉

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Bundeswehr ( Auto und LKW Lizenz Fahrerlaubnis )?

Grüße,

ich selber habe meine Fahrerlaubnis Klasse B mir damals vor 7 Jahren selber bezahlt und LKW (C1,C1E,C,CE) übers Amt gesponsert bekommen.

Jetzt haben mir Kumpels,Bekannte, Schulfreunde und Nachbar gesagt.

Viele von denen waren beim Bund.

Das alle Fahrerlaubnisen außer Motorrad über die Bundeswehr finanziert werden.

Habe noch nie gehört, dass die Bundeswehr auch Klasse B Fahrerlaubnisen sponsert.

Bei den LKW Fahrerlaubnis Klassen ist das ja verständlich. Diese bekommt ja jeder der bei der Bundeswehr gedient hat.

Weil mir manche Leute gesagt haben, dass über die Bundeswehr PKW und LKW Fahrerlaubnis manche Leute erwerben konnten.

Und stimmt es, dass die Bundeswehr "Führerscheine" die man ja auf "zivil" umschreiben lassen kann/darf.

Das diese Fahrerlaubnisklassen NICHT bei der Führerscheinstelle "hinterlegt" sind.

Also wenn man mal sein Portmonee mit Führerschein drinne verliert.

Dann wären auch die Fahrerlaubnisklassen "futsch". Da die Führerscheinstelle über Bundeswehr Fahrerlaubnisen die man im normalen zivilen Führerschein umschreiben lassen hat keinen Nachweis mehr hat.

Was sagt Ihr dazu?

Frage einfach aus Neugier :)

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